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   BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02   

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https://dejure.org/2003,4944
BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02 (https://dejure.org/2003,4944)
BayObLG, Entscheidung vom 08.01.2003 - 3Z BR 234/02 (https://dejure.org/2003,4944)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 3Z BR 234/02 (https://dejure.org/2003,4944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 60 (Leitsatz)

    GmbHG § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 10
    Unternehmensgegenstand "Handel mit Waren aller Art" unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Entscheidung der Kammer für Handelssachen durch den Vorsitzenden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Keine Eintragungsfähigkeit des Unternehmensgegenstandes "der Handel mit Waren aller Art"

Verfahrensgang

  • AG Weiden/Oberpfalz - HRB 2081
  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 686
  • Rpfleger 2003, 301
  • NZG 2003, 482
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Individualisierung des

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02
    Die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes muss informativ sein und ihn hinreichend individualisieren (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 413).

    b) Es spricht vieles dafür, dass die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes mit "der Handel mit Waren aller Art" unter Berücksichtigung dieser Grundsätze nicht eintragungsfähig ist (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1996, 413/414; Rowedder/ Schmidt-Leithoff GmbHG 4. Aufl. § 3 Rn. 10; Lutter/Hommelhoff § 3 Rn. 6; Baumbach/Hueck GmbHG 17. Aufl. § 3 Rn. 10).

  • BayObLG, 02.07.1997 - 3Z BR 159/97

    Vorschriftswidrige Besetzung einer Kammer für Handelssachen bei

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02
    b) In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entscheidet die Kammer für Handelssachen in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und zwei Handelsrichtern (vgl. § 105 Abs. 1 GVG; BayObLG NJW-RR 1998, 829; Bassenge § 30. FGG Rn. 2).
  • BayObLG, 16.02.1989 - BReg. 3 Z 171/88
    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02
    Handelssachen in diesem Sinn sind insbesondere die im Siebenten Abschnitt des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgezählten Angelegenheiten (BayObLGZ 1989, 34/39).
  • BayObLG, 01.08.1994 - 3Z BR 157/94

    Unzulässigkeit der Angabe hinsichtlich des Unternehmensgegenstands - Leerformel

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02
    Eine abschließende, ins einzelne gehende Umschreibung der Geschäftstätigkeit ist zwar nicht erforderlich; dennoch müssen die Angaben zum Unternehmensgegenstand grundsätzlich so konkret sein, dass die interessierten Verkehrskreise der Satzung entnehmen können, in welchem Geschäftszweig und in welcher Weise sich die Gesellschaft betätigen will (BayObLGZ 1994, 224/226 und 1993, 319/320 f. m. w. N.; Lutter/Hommelhoff GmbHG 15. Aufl. § 3 Rn. 6; Scholz/Emmerich GmbHG 9. Aufl. § 3 Rn. 13; Hachenburg/Ulmer GmbHG 8. Aufl. § 3 Rn. 21).
  • OLG Köln, 06.05.1996 - 2 Wx 9/96

    Funktionelle Zuständigkeit des Beschwerdegerichts in Registersachen; Eintragung

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02
    Hierzu rechnen auch die Entscheidungen über die Eintragung in das Handelsregister (vgl. § 125 FGG; BayObLG FGPrax 1996, 229).
  • BayObLG, 04.02.1998 - 3Z BR 462/97

    Anmeldung der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02
    Er hat vor dem Registergericht den Antrag gestellt, die Eintragung der angemeldeten Satzungsänderung vorzunehmen (vgl. BayObLGZ 1998, 29).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 121/93

    Negative Abgrenzung des Unternehmensgegenstandes durch den Zusatz, eine Tätigkeit

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02
    Eine abschließende, ins einzelne gehende Umschreibung der Geschäftstätigkeit ist zwar nicht erforderlich; dennoch müssen die Angaben zum Unternehmensgegenstand grundsätzlich so konkret sein, dass die interessierten Verkehrskreise der Satzung entnehmen können, in welchem Geschäftszweig und in welcher Weise sich die Gesellschaft betätigen will (BayObLGZ 1994, 224/226 und 1993, 319/320 f. m. w. N.; Lutter/Hommelhoff GmbHG 15. Aufl. § 3 Rn. 6; Scholz/Emmerich GmbHG 9. Aufl. § 3 Rn. 13; Hachenburg/Ulmer GmbHG 8. Aufl. § 3 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 231/10

    Individualisierung des Unternehmensgegenstands bei Handelsregistereintragung

    Leerformeln wie "Betrieb eines Kaufmannsgeschäfts" (KGJ 34, 149), "Handel mit Waren aller Art" (BayObLG NJW-RR 2003, 686), "Produktion und Vertrieb von Waren aller Art" (BayObLG NJW-RR 1995, 31), reichen hierzu nicht aus (Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O.; Krafka/ Willer/Kühn Registerrecht 8. Auflage 2010 Rdz . 928).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2010 - 3 Wx 231/10

    Anforderungen an die Individualisierung des Unternehmensgegenstandes in der

    Leerformeln wie "Betrieb eines Kaufmannsgeschäfts" (KGJ 34, 149), "Handel mit Waren aller Art" (BayObLG NJW-RR 2003, 686), "Produktion und Vertrieb von Waren aller Art" (BayObLG NJW-RR 1995, 31), reichen hierzu nicht aus (Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O.; Krafka/ Willer/Kühn Registerrecht 8. Auflage 2010 Rdz . 928).
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