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   BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03   

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https://dejure.org/2004,10127
BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03 (https://dejure.org/2004,10127)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.2004 - 3Z BR 251/03 (https://dejure.org/2004,10127)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 251/03 (https://dejure.org/2004,10127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aussetzung des Verfahrens auf Bewilligung der Vergütung des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 242; ; ZPO § 148; ; ZPO § 149

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 § 242; ZPO § 148 § 149
    Aussetzung in Betreuungssachen wegen Vorgreiflichkeit einer anderen Frage - Beschwerde gegen Verfahrensaussetzung in Betreuungssachen - Geltendmachung des Verwirkungseinwands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Beschwerdegericht; Schadensersatz bei pflichtwidrigem Verhalten des Betreuers; Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Betreuers bei Straftat gegen das Vermögen des Betroffenen; Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03
    Da die Aussetzung mangels entsprechender Sondervorschriften im FGG nur in entsprechender Anwendung einschlägiger Vorschriften der ZPO erfolgen kann (vgl. dazu Bassenge Rn. 23), ist für die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde allerdings § 574 ZPO zu beachten, während sich zuständiges Gericht, Frist und Form der weiteren Beschwerde nach den Vorschriften des FGG richten (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 283; vgl. auch BayObLGZ 2002, 89/90, 91).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 207/03

    Rechtsmittel bei Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens gemäß § 335a HGB

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03
    Da die Aussetzung mangels entsprechender Sondervorschriften im FGG nur in entsprechender Anwendung einschlägiger Vorschriften der ZPO erfolgen kann (vgl. dazu Bassenge Rn. 23), ist für die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde allerdings § 574 ZPO zu beachten, während sich zuständiges Gericht, Frist und Form der weiteren Beschwerde nach den Vorschriften des FGG richten (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 283; vgl. auch BayObLGZ 2002, 89/90, 91).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03
    - Die Aussetzung liegt im Ermessen des Tatgerichts, das vom Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt überprüft werden kann, nämlich darauf, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 186/13

    Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der

    In diesem Fall wäre die Staatskasse zudem gezwungen, ihre Regressansprüche, soweit sie der Verjährungseinrede anheimgefallen sind, im Erkenntnisverfahren anhängig zu machen (vgl. zum Einwand der Verwirkung BayObLG Beschluss vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 251/03 - juris Rn. 12).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    Nur im Ausnahmefall der Verwirkung, wenn etwa eine schwere Pflichtverletzung des Pflegers - wie die Veruntreuung von Vermögen - zum gänzlichen oder teilweisen Verlust des Vergütungsanspruchs geführt hat, ist die Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gerechtfertigt (BayObLG, Beschl. vom 18.2.2004 - 3Z BR 251/03).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere

    Nur im Ausnahmefall der Verwirkung, wenn etwa eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Verwalters - wie etwa die Veruntreuung von Vermögen - zum gänzlichen oder teilweisen Verlust des Vergütungsanspruchs geführt hat, ist die Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gerechtfertigt (BayObLG Beschluss vom 18.02.2004 - 3 ZBR 251/03 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2007, 1598, 1599; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 207 (zum Testamentsvollstrecker).
  • OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22

    Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische

    Etwas anderes gilt nur bei einer bereits im Festsetzungsverfahren - etwa aufgrund eines Geständnisses - feststehenden vorsätzlichen Schädigung des Nachlassvermögens, die zu einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs geführt hat (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 23. April 2020 - 10 W 4/19 -, BeckRS 2020, 19872, Rn. 29; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 3 Wx 19/11 -, juris; BayObLG, Beschlüsse vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 251/03 -, BeckRS 2004, 3798 und vom 11. Juli 1991 - BReg …
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