Rechtsprechung
BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Erforderlichkeit der Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers
- Judicialis
BGB § 1896 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 3
Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit der Bestellung eines Überwachungsbetreuers; Pflicht des Bevollmächtigten zur Verwendung der Vollmacht zum Wohle des Betreuten
Verfahrensgang
- AG Weilheim - XVII 177/04
- LG München II, 22.11.2004 - 2 T 5778/04
- BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1777
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter …
Die Erforderlichkeit ist insbesondere gegeben, wenn der Betroffene den Bevollmächtigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst kontrollieren kann und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht zum Wohle des Betroffenen verwendet, sei es, weil er dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte nicht gewachsen ist oder weil er die Vollmacht für eigene Zwecke missbraucht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04).Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04; OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).
- OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06
Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines …
So geht z.B. das Gesetz davon aus, das bei Betreuungen durch die Eltern, den Ehegatten oder einen Abkömmling ein geringeres Überwachungsbedürfnis besteht (vgl. § 1908i i.V.m. § 1857a BGB; BayObLG FamRZ 2005, 1777). - OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09
Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter …
Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen ein Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613; BtPrax 2002, 216; BayObLG Beschluss vom 9.3.2005, 3Z BR 271/04, zitiert nach juris).