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   BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 58/95   

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https://dejure.org/1995,5632
BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 58/95 (https://dejure.org/1995,5632)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.1995 - 3Z BR 58/95 (https://dejure.org/1995,5632)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 3Z BR 58/95 (https://dejure.org/1995,5632)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG §§ 159, 142; BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 5
    Löschung eines Vereinsregistereintrags; Beglaubigung entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 5 BeurkG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Löschung einer Eintragung in einem Vereinsregister wegen zu Unrecht eingetragener Vorstandsmitglieder nach vorhergehender Behebung eines Mangels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Löschung einer Eintragung in einem Vereinsregister wegen zu Unrecht eingetragener Vorstandsmitglieder nach vorhergehender Behebung eines Mangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 991
  • MDR 1996, 312
  • DNotZ 1996, 167
  • FGPrax 1995, 172
  • Rpfleger 1995, 465
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 8 W 103/16

    Vereinsregistersache: Wirksamkeit einer Einladung zur außerordentlichen

    Denn entscheidend ist, ob die Voraussetzungen der Amtslöschung in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem über die Löschung wegen Unzulässigkeit der Eintragung befunden wird (BayObLG NJW-RR 1996, 991; Stöber/Otto, Handbuch des Vereinsrechts, 11. Auflage 2016, Rdnr. 1427, Fußnote 3).

    Auch ein fehlerhaft bestellter Vorstand kann die Mitgliederversammlung einberufen, wenn - und solange - er im Vereinsregister eingetragen ist (BayObLG NJW-RR 1996, 991; Stöber/Otto, a.a.O., Rdnr. 650 f.).

  • OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03

    Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen einer Amtslöschung von

    Die Kammer hat mit Recht entscheidend darauf abgestellt, ob die Voraussetzungen der §§ 159 Abs. 1 Satz 2, 142 Abs. 1 FGG im Zeitpunkt ihrer Entscheidung, d.h. in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem über die Löschung wegen Unzulässigkeit der Eintragung befunden wird (BayObLG FGPrax 1995, 172; vgl. auch Sauter/Schweyer/Waldner aaO Rdnr. 450).

    Damit hat es den Grundsatz der materiellen Richtigkeit des Vereinsregisters in den Vordergrund seiner Überlegungen gestellt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2001 aaO; BayObLG FGPrax 1995, 172).

  • OLG Brandenburg, 09.06.2020 - 7 W 32/20
    Wer, wie hier als Vorstand im Vereinsregister eingetragen ist, gilt aus Gründen des Verkehrsschutzes als zur Einberufung der Mitgliederversammlung befugt, selbst dann, wenn eine Unrichtigkeit der Eintragung feststünde (BayObLG, Beschluss v. 11.05.1995 - 3 Z BR 58/95 -, Rn. 50, juris m. w. N.).
  • OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07

    Handelsregister: Widerspruch gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft bei

    Es geht nicht an, dass durch Löschung einer - nach Behebung des Mangels - ordnungsgemäßen Eintragung nicht ein wahrer, sondern ein fehlerhafter Registerzustand geschaffen wird (BayObLGZ 1956, 303/312; BayObLG Rpfleger 1995, 465 zum Vereinsregister; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 142 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 15 W 43/01

    Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH

    Denn eine im Wege der Amtslöschung vorzunehmende Eintragung darf nicht zu der Verlautbarung von Rechtsverhältnissen im Register führen, die mit dem materiellen Recht nicht in Einklang stellen (BayObLG FGPrax 1995, 172; Keidel/Winkler, a.a.O., § 142, Rdnr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - 3 Wx 194/11

    Rechtsstellung der Mitglieder eines Vereins bei Ruhen der Mitgliedschaft

    So bedarf es für die Einberufung einer Mitgliederversammlung keiner Notbestellung, wenn ein eingetragener Vorstand vorhanden ist, da dieser analog § 121 Abs. 2 AktG zur Einberufung befugt ist (BayOBLG NJW-RR 1996, 991; Palandt-Ellenberger, a.a.O. Rdz. 3; Schöpflin, a.a.O. Rdz. 6; Staudinger-Weick, a.a.O.), und zwar unabhängig davon, ob der Eingetragene das Amt noch inne hat, insbesondere also auch nach Ablauf der Amtszeit oder Niederlegung des Amts (Krafka/Willer/Kühn, Registerrecht, 8. Auflage 2010 Rdz. 2145).
  • OLG Hamm, 09.05.2001 - 15 W 43/01

    Möglichkeit der Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH zum Zwecke

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  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95
    Die Durchführung eines Löschungsverfahrens hinsichtlich der Eintragung vom 19.7.1995 ist aber anzuordnen, weil das Landgericht seinerseits eine Löschungsanordnung getroffen hat, die verfahrenswidrig zustande gekommen ist und nicht feststeht, daß die Eintragung richtig ist (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 172 ).
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