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   BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02   

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https://dejure.org/2002,8045
BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02 (https://dejure.org/2002,8045)
BayObLG, Entscheidung vom 09.04.2002 - 3Z BR 65/02 (https://dejure.org/2002,8045)
BayObLG, Entscheidung vom 09. April 2002 - 3Z BR 65/02 (https://dejure.org/2002,8045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neubegutachtung, wenn früheres Gutachten alt ist

  • Judicialis

    FGG § 68 b; ; FGG § 69 i; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b § 69i § 12
    Erneutes Gutachten bei Aufhebung der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Erforderlichkeit der erneuten Einholung eines Gutachtens

Verfahrensgang

  • AG Hersbruck - XVII 68/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 10264/01
  • BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 115 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 365/94

    Voraussetzung für die Fortsetzung einer Betreuung entgegen eines Antrags auf

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02
    Der Antrag auf Aufhebung kann daher nur abgelehnt werden, wenn alle genannten Voraussetzungen noch vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1519).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02
    Schließlich setzt die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes voraus, dass es zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, die Wirksamkeit seiner Willenserklärungen von der Einwilligung des Betreuers abhängig zu machen (vgl. § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; BayObLGZ 1993, 63).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02
    Für das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung gilt § 12 FGG, besondere verfahrensrechtliche Vorschriften bestehen nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1602; 1998, 323).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02
    Denn der Staat hat von Verfassung wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211).
  • BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97

    Verfahren über Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Ablehnung bei psychisch

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02
    Für das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung gilt § 12 FGG, besondere verfahrensrechtliche Vorschriften bestehen nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1602; 1998, 323).
  • OLG Frankfurt, 13.03.1992 - 20 W 83/92

    Aufhebung der Betreuung; Antrag des Betreuten; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02
    Ein neues Gutachten ist danach in diesem Verfahren einzuholen, wenn ein zeitnahes Gutachten nicht vorliegt (vgl. OLG Frankfurt am Main FamRZ 1992, 859) oder gewichtige Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass sich die Tatsachengrundlage eines früheren Gutachtens erheblich verändert hat.
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02
    Denn der Staat hat von Verfassung wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 467/10

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Veranlassung der Durchführung

    Zwar hat die Rechtsbeschwerde zutreffend darauf hingewiesen, dass das Bayerische Oberste Landesgericht im Jahre 2002 entschieden hat, dass in einem Aufhebungsverfahren nach § 12 FGG ein neues Gutachten einzuholen sei, wenn ein zeitnahes Gutachten nicht vorliege (BayObLG Beschluss vom 9. April 2002 - 3Z BR 65/02 - juris Rn. 9 f.).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04

    Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung über Fortbestand laufender Betreuung mit

    Ein neues Gutachten ist danach in diesem Verfahren einzuholen, wenn ein zeitnahes Gutachten nicht vorliegt (vgl. OLG Frankfurt am Main FamRZ 1992, 859) oder gewichtige Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass sich die Tatsachengrundlage eines früheren Gutachtens erheblich verändert hat (vgl. Senatsentscheidung vom 9.4.2002, 3Z BR 65/02 = FamRZ 2003, 115 [LS]).
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