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   BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03   

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BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03 (https://dejure.org/2003,9900)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.2003 - 3Z BR 75/03 (https://dejure.org/2003,9900)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 2003 - 3Z BR 75/03 (https://dejure.org/2003,9900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2; ; FGG § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2; FGG § 68
    Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Betreuers "zur Besorgung aller Angelegenheiten" ; Wechselseitige Bevollmächtigung der Eheleute für den Fall der Gebrechlichkeit oder Geschäftsunfähigkeit; Befugnis zur Postkontrolle und zur Entscheidung über den Fernmeldeverkehr; Gerichtliche Pflicht zur ...

Verfahrensgang

  • AG Freising - XVII 225/02
  • LG Landshut - 60 T 252/03
  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
    Die Bestellung eines Betreuers "zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen" ist vom Gesetz anerkannt (vgl. z.B. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BayObLGZ 1996, 262/263 m. w. N.).

    Ob die Bereiche, für die ein Betreuer zu bestellen ist, alle Angelegenheiten des Betroffenen ausmachen, ist Frage des Einzelfalls und unter Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise festzustellen (BayObLGZ 1996, 262/263 f.).

  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94

    Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
    Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2, § 1908d Abs. 3 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; BayObLG FamRZ 1995, 1085) kommt eine Betreuung d es Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.

    Hinzukommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG aaO und BtPrax 1995, 64/65).

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
    Gegen den Willen des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).

    Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2, § 1908d Abs. 3 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; BayObLG FamRZ 1995, 1085) kommt eine Betreuung d es Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.

  • BayObLG, 14.02.2001 - 3Z BR 40/01

    Befugnis des Betreuers zur Kontrolle von Post und Fernmeldeverkehr

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
    Sie darf dem Betreuer nur eingeräumt werden, wenn dieser ihm übertragene Aufgaben ansonsten nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 871 und 2002, 1225/1226).
  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02

    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
    Sie darf dem Betreuer nur eingeräumt werden, wenn dieser ihm übertragene Aufgaben ansonsten nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 871 und 2002, 1225/1226).
  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
    Bis zu diesem Zeitpunkt eingehende Schriftsätze durfte das Landgericht im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unbeachtet lassen (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 121 m. w. N.).
  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
    Das setzt aber voraus, dass die Anhörung durch das Amtsgericht nicht fehlerhaft war (BayObLGZ 1999, 12/13; FamRZ 2001, 1646).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
    Diese Verfahrensvorschriften betreffen nicht nur die Klärung der Frage, ob überhaupt eine Betreuung anzuordnen ist, sondern auch, welche Vorstellungen der Betroffene zur Person des Betreuers hat (vgl. Keidel/Kayser § 68 Rn. 9; KG FamRZ 1995, 1442/1443).
  • BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97

    Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
    Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht (mehr) imstande ist, den seiner konkreten Lebenssituation entsprechenden Alltag wenigstens teilweise zu beherrschen und zu gestalten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 452/453 m. w. N.),.
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. z.B. BayObLG BtPrax 2002, 38 m. w. N.).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
  • OLG Frankfurt, 27.05.1993 - 20 W 179/93

    Bestellung eines Betreuers; Persönliche Anhörung; Vornahme durch entscheidendes

  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Die Einholung eines Gutachtens entbindet den Tatrichter jedoch nicht davon, sich selbst einen Eindruck davon zu machen, ob der Betroffene tatsächlich nicht in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden (BayObLG Beschluss vom 29. April 2003 - 3Z BR 75/03 - juris Rn. 11).

    Der Senat hält allerdings jedenfalls bei einer Erstbestellung die Anhörung des Betroffenen durch den erkennenden Richter grundsätzlich für erforderlich (so auch MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 278 FamFG Rn. 30 u. 32; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 278 Rn. 6; Bumiller-Harders FamFG 9. Aufl. § 278 Rn. 5; vgl. auch Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 2. Aufl. § 278 Rn. 7; - jeweils zu der Vorgängerregelung des § 68 Abs. 1 FGG: BayObLG Beschluss vom 29. April 2003 - 3Z BR 75/03 - juris Rn. 11 ff.; OLG Stuttgart BWNotZ 2007, 39, 40; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

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