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   BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02   

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BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 (https://dejure.org/2002,4641)
BayObLG, Entscheidung vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 (https://dejure.org/2002,4641)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 3Z BR 149/02 (https://dejure.org/2002,4641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellungsantrag im Verfahren der weiteren Beschwerde

  • Judicialis

    UnterbrG Art. 1 Abs. 1 Satz 1; ; UnterbrG Art. 1 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach Ablehnung der Entlassung aus Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gerichtliche Anhörung über einstweilige Anordnung; Erledigung der Hauptsache während des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens; Rechtsschutzbedürfnis bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen; Wegfall der ...

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - XIV L 150/02
  • LG Bayreuth - 44 T 72/02
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, dass in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2002, 2456; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

    Nur so ist Art. 19 Abs. 4 GG als dem Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen Rechtsschutz Genüge getan (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; BayObLGZ aaO).

  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
    Er ist nicht nur zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, sondern auch Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung; er verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BverfGE 70, 297/313 = NJW 1989, 767; BayObLGZ 1998, 116/118 = NJW 1999, 1789 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
    Er ist nicht nur zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, sondern auch Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung; er verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BverfGE 70, 297/313 = NJW 1989, 767; BayObLGZ 1998, 116/118 = NJW 1999, 1789 m. w. N.).
  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
    Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (vgl. Demharter aaO), bedarf keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer kurzzeitigen Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m. w. N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist.
  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
    Er ist nicht nur zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, sondern auch Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung; er verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BverfGE 70, 297/313 = NJW 1989, 767; BayObLGZ 1998, 116/118 = NJW 1999, 1789 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
    Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (vgl. Demharter aaO), bedarf keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer kurzzeitigen Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m. w. N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist.
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
    Da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut ist, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf, ist bei einer Unterbringungsanordnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit streng zu beachten (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775).
  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Beurteilung nur auf Rechtsfehler überprüfen, also darauf hin, ob der Tatrichter die betreffenden unbestimmten Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zu Stande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLGZ 1999, 216/218 = NJW 2000, 881).
  • BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
    Auszug aus BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
    Denn erforderlich ist auch in einem solchen Fall, dass durch das verhalten des Betroffenen die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt sein kann (BayObLGZ 1989, 17/21).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Diese von einem Teil der Rechtsprechung zuerst für den Bereich der öffentlich-rechtlichen und der zivilrechtlichen Unterbringung entwickelte Ansicht (BayObLGZ 2002, 304 ; BayObLG, NJW-RR 2004, S. 8 f. und Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3Z BR 149/02 -, in JURIS; OLG Hamm, BtPrax 2001, S. 212 ; Pfälz.
  • OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05

    (Unterbringung des Betreuten: Begrenzung des Verfahrensgegenstandes der weiteren

    Es kann nur dann auch die Rechtmäßigkeit der Unterbringungsmaßnahme des VormG und/oder die Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung überprüfen, wenn dies auch Gegenstand der Beschwerdeentscheidung war (Anschluss BayObLG München, 14. Oktober 2002, 3Z BR 149/02) .

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLG, Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002 ,137/138).

    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Rechtmäßigkeit der Genehmigung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02).

  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002, 3Z BR 149/02 m.w.N.; OLG München OLG-Report 2005, 481; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Rechtmäßigkeit der Anordnung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (vgl. BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02; OLG München aaO).

  • OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06

    Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung einer Unterbringung

    Gegenstand des Verfahrens der weiteren Beschwerde und damit auch der Nachprüfung ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts und damit nur das, worüber das Beschwerdegericht eine Entscheidung getroffen hat (BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3 Z BR 149/02 - Rn. 8, zitiert nach JURIS).

    (BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3 Z BR 149/02 - Rn. 8, zitiert nach JURIS).

  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08

    Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

    Hierbei legt er durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will (BayObLG a.a.O. und Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02, zitiert nach JURIS).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 3 W 247/03

    Abschiebung: Umfang der Überprüfung einer erledigten Abschiebehaftanordnung durch

    Von daher kann der Senat auch im vorliegenden Fall nur über die Rechtmäßigkeit der die vom Amtsgericht angeordnete Vorbereitungshaft bestätigenden Entscheidung der Zivilkammer vom 11. November 2003 befinden (vgl. BayOblG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2002 -3Z BR 149/02- und vom 30. Juli 2003 - 3Z BR 139/03- ; Demharter, Anm. zu OLG Karlsruhe in FGPrax 2003, 237, 238 unter Hinweis auf die vorzitierte Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts; Keidel/Kuntze/Winkler/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 45 m. w. N.).
  • OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter

    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Rechtmäßigkeit der Genehmigung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (vgl. Senatsbeschluss vom 11.5.2005 - 33 Wx 045/05; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02).
  • OLG München, 18.05.2005 - 33 Wx 13/05

    Versäumung der Beschwerdefrist im Unterbringungsverfahren bei zumutbarer

    a) Zwar führt allein die Erledigung der Hauptsache des Beschwerdeverfahrens (hier: durch einen weiteren Unterbringungsbeschluss des Vormundschaftsgerichts, der die vorläufige Unterbringung der Betroffenen auf eine neue Rechtsgrundlage stellt), nicht zur Unzulässigkeit der nachträglich eingelegten sofortigen weiteren Beschwerde, sofern der Betroffene beantragt, die Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Anordnung - wenn diese bereits Gegenstand der landgerichtlichen Entscheidung war - bzw. der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung festzustellen (vgl. BayObLGZ 2002, 304 und Beschluss vom 14.10.2002 - 3 Z BR 149/02).
  • BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04

    Voraussetzungen vorläufiger Unterbringung

  • BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04

    Vorläufige Unterbringung bei krankheitsbedingter Tätlichkeit gegenüber

  • LG Darmstadt, 04.05.2010 - 5 T 86/10

    Betreuerbestellung: Zulässigkeit der nachträglichen Feststellung der

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