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BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 165/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Behördenprivileg; Betreuungsstelle; Verfahrenspfleger; Persönliche Bestellung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Mitarbeiter einer Betreuungsstelle als Verfahrenspfleger
- Judicialis
FGG § 29 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 29 Abs. 1 Satz 3
Behördenprivileg für Verfahrenspflegers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dachau - XVII 240/00
- LG München II - 6 T 508/01
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 165/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 496 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01
Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen …
Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 165/01
Die Gesichtspunkte der Besitzstandswahrung und der Ermöglichung einer Anpassung der Organisation des Büro- bzw. Kanzleibetriebs an die veränderte Einkommenssituation erlauben es, erhöhte Stundensätze in einer Übergangszeit auch dann auszusprechen, wenn keine besonderen Schwierigkeiten der Betreuung im Abrechnungszeitraum vorgelegen haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.5.2001 3Z BR 70/01, 23.5.2001 3Z BR 135/01 und 30.5.2001 3Z BR 76/01). - BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01
Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten
Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 165/01
Die Gesichtspunkte der Besitzstandswahrung und der Ermöglichung einer Anpassung der Organisation des Büro- bzw. Kanzleibetriebs an die veränderte Einkommenssituation erlauben es, erhöhte Stundensätze in einer Übergangszeit auch dann auszusprechen, wenn keine besonderen Schwierigkeiten der Betreuung im Abrechnungszeitraum vorgelegen haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.5.2001 3Z BR 70/01, 23.5.2001 3Z BR 135/01 und 30.5.2001 3Z BR 76/01). - BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 135/01
Härteausgleich für den Betreuer eines nicht mittellosen Betreuten
Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 165/01
Die Gesichtspunkte der Besitzstandswahrung und der Ermöglichung einer Anpassung der Organisation des Büro- bzw. Kanzleibetriebs an die veränderte Einkommenssituation erlauben es, erhöhte Stundensätze in einer Übergangszeit auch dann auszusprechen, wenn keine besonderen Schwierigkeiten der Betreuung im Abrechnungszeitraum vorgelegen haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.5.2001 3Z BR 70/01, 23.5.2001 3Z BR 135/01 und 30.5.2001 3Z BR 76/01).