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   BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02   

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BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02 (https://dejure.org/2002,6975)
BayObLG, Entscheidung vom 12.09.2002 - 3Z BR 169/02 (https://dejure.org/2002,6975)
BayObLG, Entscheidung vom 12. September 2002 - 3Z BR 169/02 (https://dejure.org/2002,6975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinweis auf die Existenz einer Vorsorgevollmacht

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2 § 1897 Abs. 4; FGG § 12
    Amtsermittlung im Betreuungsverfahren bei Hinweis auf Vorsorgevollmacht - Auswahl des Betreuers abweichend vom Vorschlag des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswahl des Betreuers; Vorschlag des Betroffenen; Abweichung; Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers; Beschwerderecht des Sohnes des Betroffenen; Vorsorgevollmacht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189).

    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist; dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
    Vielmehr ist der Vorschlag vorrangig zu berücksichtigen; nur soweit eine konkrete Gefahr für das Wohl der Betroffenen besteht, kann von dem Vorschlag abgewichen werden (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1374/1375; 1997, 1360/1361; Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 17 und 20).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
    Solange einer geeigneten Person eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt ist, darf in den betreffenden Aufgabenkreisen grundsätzlich eine Betreuung nicht angeordnet werden (vgl. Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1896 Rn. 11 und Beschluss des Senats vom 16.5.2002 Gz. 3Z BR 40/02).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
    Vielmehr ist der Vorschlag vorrangig zu berücksichtigen; nur soweit eine konkrete Gefahr für das Wohl der Betroffenen besteht, kann von dem Vorschlag abgewichen werden (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1374/1375; 1997, 1360/1361; Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 17 und 20).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Die Angelegenheiten des Betroffenen können aber dann durch den Bevollmächtigten nicht mehr ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet (BayObLG FamRZ 2003, 704 zu § 1897 BGB).
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