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   BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02   

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https://dejure.org/2003,1825
BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02 (https://dejure.org/2003,1825)
BayObLG, Entscheidung vom 09.04.2003 - 3Z BR 242/02 (https://dejure.org/2003,1825)
BayObLG, Entscheidung vom 09. April 2003 - 3Z BR 242/02 (https://dejure.org/2003,1825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerbestellung, Gefahr von Missbrauch der Vorsorgevollmacht

  • Judicialis

    BGB § 164; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; FGG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuerbestellung für die Bereiche Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Dritten, Überwachung der Post und des Fernmeldeverkehrs ; Beschwerdeberechtigung gegen die Betreuerbestellung eines Dritten durch notarielle ...

Verfahrensgang

  • AG Laufen - XVII 79/02
  • LG Traunstein - 4 T 3706/02
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 171
  • FamRZ 2003, 1219
  • Rpfleger 2003, 424
  • BayObLGZ 2003, 106
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 3 Z 118/91
    Auszug aus BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
    Die weitere Beschwerde ist unabhängig von der Frage, ob der Beteiligten überhaupt ein Beschwerderecht zusteht, wegen der sie belastenden Beschwerdeentscheidung des Landgerichts zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341; FamRZ 1996, 968/969).

    aa) Recht im Sinn des § 20 Abs. 1 FGG ist jedes durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht, dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341/342; FamRZ 1996, 9681969 m. w. N.; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 20 FGG Rn. 5, 7; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 7, 8; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4).

    Der von ihm gewünschte Dritte hat weder ein Recht noch eine rechtlich gesicherte Anwartschaft, sondern allenfalls eine Aussicht; wird eine andere Person zum Betreuer bestellt, steht ihm deshalb kein Beschwerderecht zu (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341/342).

  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
    Allerdings hat sich das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2002, 260) gleichwohl für ein Beschwerderecht des Generalbevollmächtigten ausgesprochen.

    d) Eine Rechtsposition, die der Bevollmächtigte gegebenenfalls im Rahmen des der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses erlangt haben sollte, wird durch die Bestellung eines Betreuers nicht beeinträchtigt (a.A. OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 260).

  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95

    Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gegen die

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
    Die weitere Beschwerde ist unabhängig von der Frage, ob der Beteiligten überhaupt ein Beschwerderecht zusteht, wegen der sie belastenden Beschwerdeentscheidung des Landgerichts zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341; FamRZ 1996, 968/969).

    Der Begriff der Beeinträchtigung verlangt, dass die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt oder mindert, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 968/969; Bassenge § 20 Rn. 8; Keidel/Kahl § 20 Rn. 12; Jansen § 20 Rn. 7).

  • LG Wiesbaden, 22.09.1993 - 4 T 352/93
    Auszug aus BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
    Diese Voraussetzung ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn der Verdacht begründet ist, er werde die Vollmacht zu eigennützigen Zwecken missbrauchen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1402; LG Wiesbaden FamRZ 1994, 778; MünchKomm/Schwab aaO).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
    Nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist der Betroffene zwar nicht mehr zu einem wirksamen Widerruf in der Lage (vgl. §§ 104 Nr. 1, 105 Abs. 1 BGB; BayObLG FamRZ 2002, 1220), wohl aber ein für ihn bestellter Betreuer, soweit ihm dieser Aufgabenkreis übertragen worden ist.
  • OLG Stuttgart, 23.10.1990 - 18 UF 281/90

    Öffentliche Zustellung; Unbekannter Aufenthalt; Notwendigkeit eingehender

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
    Eine derartige Befugnis wird jedenfalls in einer umfassenden General- und Vorsorgevollmacht, welche zur Vertretung in allen persönlichen und Vermögensangelegenheiten ermächtigt, enthalten sein (Zimmermann FamRZ 1991, 342, auch zur Frage des Widerrufs), häufig aber auch in einer eingeschränkteren Vollmacht, soweit sie mit dem Ziel der Vermeidung einer Betreuung erteilt wurde.
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
    Diese Voraussetzung ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn der Verdacht begründet ist, er werde die Vollmacht zu eigennützigen Zwecken missbrauchen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1402; LG Wiesbaden FamRZ 1994, 778; MünchKomm/Schwab aaO).
  • BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00

    Beschwerdeberechtigung eines Bevollmächtigten des Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
    Daher nimmt die herrschende Meinung an, dass die Vollmacht kein eigenes subjektives Recht des Bevollmächtigten begründet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 453/454 m. w. N. zum Streitstand; Palandt/Heinrichs BGB 62. Aufl. Einf. vor § 164 Rn. 5; Staudinger/Schilken BGB 13. Aufl. vor § 164 Rn. 16; MünchKomm/ Schramm BGB 4. Aufl. § 164 Rn. 15, der eine Rechtsmacht singulärer Art annimmt).
  • OLG Stuttgart, 01.08.1994 - 8 W 260/94

    Beschwerderecht; Generalbevollmächtigter; Betroffener; Auftragsbetreuer;

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
    Mag ein solches Verhalten des Betreuers auch dem ursprünglichen Willen des Betroffenen im Einzelfall widersprechen und damit in dessen Sphäre eingreifen, so beeinträchtigt selbst ein solches von dem Willen des Betroffenen nicht gedecktes Handeln die Rechtsstellung des Bevollmächtigten im Sinn von § 20 Abs. 1 FGG nicht (vgl. auch OLG Stuttgart FGPrax 1995, 87 für die Bestellung eines Vollmachtbetreuers).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Eine Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG steht dem Vorsorgebevollmächtigten übereinstimmend mit der vor Inkrafttreten des FGG-Reformgesetzes überwiegenden Meinung (BayObLG FamRZ 2003, 1219 f. mwN; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 427; OLG Köln OLGR 2009, 502; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 304; Jurgeleit/Jurgeleit Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1896 Rn. 95) nicht zu (a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 703; Nedden-Boeger FamRZ 2014, 1589, 1595).

    Bei der Vollmacht handelt es sich nicht um ein subjektives Recht in diesem Sinne (BayObLG FamRZ 2003, 1219 f. mwN; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 304; Jurgeleit/Jurgeleit Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1896 Rn. 95).

    Insbesondere mit der Vorsorgevollmacht soll der Bevollmächtigte in die Lage versetzt werden, im Interesse des Vollmachtgebers, nicht im eigenen Interesse zu handeln (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220).

    Auch ein der Vollmacht zugrunde liegendes Rechtsverhältnis begründet schließlich kein eigenes subjektives Recht, in das durch die Betreuerbestellung unmittelbar eingegriffen worden wäre (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 703; Heiderhoff in Bork/Jacoby/Schwab FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 16).

  • BayObLG, 11.08.2004 - 3Z BR 102/04

    Verpflichtung des Betreuer im Zusammenhang mit der Geldanlage

    Nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist der Betroffene zwar nicht mehr zu einem wirksamen Widerruf in der Lage (vgl. § 104 Nr. 1, § 105 Abs. 1 BGB; BayObLG FamRZ 2002, 1220), wohl aber ein für ihn bestellter Betreuer, soweit der Widerruf in einen ihm übertragenen Aufgabenkreis fällt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1219/1220).
  • OLG Köln, 16.06.2009 - 16 Wx 19/09

    Voraussetzungen der Einsetzung eines Kontrollbetreuers

    Ihm steht kein eigenes Beschwerderecht zu (BayObLG, FamRZ 2003, 1219).

    Eine Kontrolle ist bei Zweifeln an der Redlichkeit oder den Fähigkeiten des Bevollmächtigten anzuordnen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB Rdnr. 158).

    Für diese erheblichen Zweifel an der Geeignetheit des Bevollmächtigten, die die Einrichtung einer Kontrollvollmacht rechtfertigen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG , FamRZ 2003, 1219), reicht wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs bereits das geschilderte Verhalten, ohne dass es darauf ankommt, ob sich darüber hinaus tatsächlich Verdachtsmomente zu einem Missbrauch der Vollmacht ergeben.

  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    Rechtsanwältin S...... hat insoweit rechtswirksam als gesetzliche Vertreterin (§ 1902 BGB) der zur Kontrolle des Vollmachtnehmers krankheitsbedingt unfähigen Betroffenen gehandelt (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 BGB Rdnrn. 117, 118).

    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).

  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

    Unabhängig von der Frage, ob einem Vorsorgebevollmächtigten eine Beschwerdebefugnis gegen die Bestellung eines Betreuers zusteht (vgl. hierzu BayObLGZ 2003, 106/108 ff.), hat der Beschwerdeführer als Sohn der Betroffenen nach § 69g Abs. 1 FGG ein Beschwerderecht gegen die Bestellung einer Überwachungsbetreuerin.

    Bei erheblichen Zweifeln an der Redlichkeit des Bevollmächtigten und daran, dass eine Vermögensgefährdung durch einen Überwachungsbetreuer abgewendet werden kann, ist ein Vollbetreuer einzusetzen (BayObLG FamRZ 2001, 1402; FamRZ 2003, 1219).

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08

    Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

    Rechtlich zutreffend hat die Kammer zwar ausgeführt, dass eine Betreuung trotz bestehender wirksamer Vorsorgevollmacht dann eingerichtet werden muss, wenn der Bevollmächtigte zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht geeignet ist (BayObLG FamRZ 1997, 1358), der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219) oder die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dessen Wohl klar zuwiderläuft (BayObLG FamRZ 1997, 1358; KG FGPrax 2006, 182).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2019 - 13 T 4145/19

    Beschwerdebefugnis des Betreuers

    Der Begriff der Beeinträchtigung verlangt, dass die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt oder mindert, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert (vgl. BayObLGZ 2003, 106).

    Bei der Vollmacht handelt es sich nicht um ein subjektives Recht in diesem Sinne (BGH NJW 2015, 407; BayObLG, FGPrax 2003, 171).

    Insbesondere mit der Vorsorgevollmacht soll der Bevollmächtigte in die Lage versetzt werden, im Interesse des Vollmachtgebers, nicht im eigenen Interesse zu handeln (vgl. BGH NJW 2015, 407 mit weiteren Nachweisen; BayObLG, FGPrax 2003, 171).

  • KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14

    Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmachtsurkunde: Beschwerdebefugnis des

    Die Vertretungsmacht ist nichts weiter als die Legitimation, für einen anderen durch Handeln in dessen Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (OLG Hamm, FGPrax 2014, 121, 122; OLG München, NJW 2010, 2364; BayObLG, FGPrax 2003, 171, 172; NJW-RR 2001, 297).

    Auch eine solche Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten kein subjektives Recht (BayObLG, FGPrax 2003, 171, 172; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03 -, juris).

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06

    Betreuung trotz Vollmacht bei zweifeln an deren Wirksamkeit

    Das Erstbeschwerderecht des Beteiligen zu 1. bestand - wie klarstellend anzumerken ist - nicht auf Grund seiner in Anspruch genommenen Stellung als Bevollmächtigter (BayObLG FamRZ 2003, 1219), sondern seiner Stellung als Bruder des Betroffenen (§ 69 g Abs. 1 FGG).

    Eine sogenannte Kontrollbetreuung würde dann nicht mehr ausreichen, weil nicht abgewartet werden muss, bis tatsächlich weitere Schäden eintreten (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1221).

  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung dennoch möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

  • AG Mannheim, 29.03.2012 - Ha 2 XVII 523/11

    Betreuerbestellung: Selbstständigkeit der einstweiligen Anordnung gegenüber dem

  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

  • LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14
  • OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08

    Betreuerbestellung: Beschwerde eines Vorsorgebevollmächtigten gegen die

  • OLG München, 18.04.2007 - 33 Wx 52/07

    Kein Beschwerderecht des Testamentsvollstreckers gegen Ablehnung der Entlassung

  • KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07

    Betreuung: Beschwerdebefugnis des Bevollmächtigten nach Widerruf der

  • LG Bielefeld, 01.03.2012 - 23 T 118/12

    Gerichtliche Bestellung eines Betreuers für eine erwachsene Person wegen einer

  • OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15

    Kein Beschwerderecht der Ehefrau und Alleinerbin des Verstorbenen im postmortalen

  • LG Meiningen, 05.08.2014 - 4 T 65/14

    Missbrauch von zwei gleichzeitig bestehenden gleichrangigen Vorsorgevollmachten

  • KG, 09.06.2009 - 1 W 299/07

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens der Ehefrau

  • LG Neuruppin, 09.08.2006 - 5 T 158/06

    Betreuerbestellungsverfahren: Betreuungsbedürfnis trotz erteilter

  • KG, 09.06.2009 - 1 W 300/07

    Beschwerdebefugnis der Ehefrau eines verstorbenen Betreuten hinsichtlich der

  • OLG Köln, 06.12.2010 - 16 Wx 96/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vorsorgebevollmächtigten gegen die Bewilligung

  • KG, 09.06.2009 - 1 W 301/07

    Beschwerdebefugnis der Ehefrau eines verstorbenen Betreuten hinsichtlich der

  • KG, 03.02.2009 - 1 W 531/07

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Bevollmächtigten gegen die Bestellung eines

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2020 - 13 T 3052/20

    Beschwerdeberechtigung begründende erstinstanzliche Beteiligung eines nahen

  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03

    Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers -

  • AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132

    Anhörung; Aufschub; Berufsbetreuer; Betreuung; Betreuungseinrichtung;

  • LG München II, 13.02.2008 - 6 T 6215/07

    Rechtliche Betreuung: Wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers nach

  • LG Hof, 22.02.2010 - 22 T 6/10

    Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht: Eigenes Beschwerderecht

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