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   BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00   

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BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,9707)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.2000 - 3Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,9707)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 2000 - 3Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,9707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Betreuers; Ausschluss der Bestellung zum Betreuer durch die abstrakte Gefahr einer Kollision der Interessen des Betroffenen mit denen der als Betreuer in Betracht kommenden Person; Bestellung eines weiteren Betreuers bei größerer Entfernung des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abstrakte Gefahr der Interessenkollision, weiterer Betreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 5, § 1899
    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eignung trotz denkbarer Interessenkollision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 277/96
    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines weiteren Betreuers gegeben sind, obliegt dem Tatrichter unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles (BayObLG FamRZ 1997, 1502 = BtPrax 1997, 114 ).

    Vom Rechtsbeschwerdegericht kann die Würdigung des Tatrichters nur auf Rechtsfehler überprüft werden, d.h. dahin, ob dieser Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502 = BtPrax 1997, 114 /115).

  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich von der Frage leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen gewährleistet wird (BayObLG FamRZ 1996, 507 ; 1999, 51).

    Hingegen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (BayObLG FamRZ 1996, 507 /508 m.w.N.).

  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Es ist dabei zutreffend davon ausgegangen, daß § 1897 Abs. 5 BGB nur die Gefahr von Interessenkonflikten zwischen Betreuer und Betreutem meint (BayObLG FamRZ 1994, 530/531).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Damit kann sie im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216 = NJW-RR 1998, 8 /9).
  • BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97

    Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich von der Frage leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen gewährleistet wird (BayObLG FamRZ 1996, 507 ; 1999, 51).
  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    (1) Eine solche Beurteilung ist fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Geeignetheit verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt (vgl. BayObLG aaO; BtPrax 1996, 67 /68).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 25/99

    Unerlässlichkeit eines Platzverweises

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Der Senat ist daher an die Feststellungen des Landgerichts gebunden (vgl. BayObLGZ 1999, 17/20).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99

    Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Bei der Auswahl des weiteren Betreuers ist § 1897 BGB zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 182 ).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Als Ausnahme von dem nach § 1897 Abs. 1 BGB geltenden Grundsatz der Einzelbetreuung ist die Bestellung von mehreren Betreuern für den Betroffenen nicht in das freie Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. BayObLGZ 1997, 288/290 = Bt-Prax 1998, 32/33 m.w.N.).
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