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   BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97   

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https://dejure.org/1997,4848
BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97 (https://dejure.org/1997,4848)
BayObLG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 3Z BR 49/97 (https://dejure.org/1997,4848)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 3Z BR 49/97 (https://dejure.org/1997,4848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Betreuung nach Genehmigung eines Rechtsgeschäfts durch Vormundschaftsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 55 Abs. 1, § 62, § 69e Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1426
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 05.04.1991 - BReg. 3 Z 44/91

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines vom Vormund erklärten Verzichts auf die

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97
    Eine gegen die Genehmigung - gleichwohl eingelegte Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BayObLGZ 1964, 137, 142 f.; BayObLG Rpfleger 1991, 457, 458, FamRZ 1995, 302 ; Jansen FGG 2.Aufl. § 62 Rn. 2; Knittel BtG § 69e FGG Rn. 18).

    Dafür, daß durch die Erteilung der Doppelvollmacht bzw. durch die auf ihrer Grundlage er folgte Mitteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung dem Betroffenen arglistig Schaden zugefügt, insbesondere sein Beschwerderecht sittenwidrig ausgeschlossen werden sollte (vgl. hierzu BayObLGZ 1964, 137, 140 f.; 1989, 242, 253 f.; BayObLG Rpfleger 1991, 457, 458; OLG Celle Nds.Rpfl. 1996, 158; Damrau in Damrau/Zimmermann § 1829 BGB Rn.9 und 11), fehlen jegliche Anhaltspunkte.

  • OLG Frankfurt, 09.12.1977 - 20 W 719/77

    Fortbestehen der Pflegschaft als Voraussetzung für eine sachliche Nachprüfung

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97
    Das Interesse des Betroffenen an der Aufhebung der Genehmigung durch die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist nach wie vor schutzwürdig (vgl. BayObLGZ 1964, 350, 353; a.A. wohl OLG Frankfurt a.Main OLGZ 1978, 63, 65).

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9.12.1977 (OLGZ 1978, 63) verpflichtet den Senat nicht, die weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof vorzulegen, da es an der Identität der Rechtsfrage fehlt, weil der dortige Verfahrensgegenstand im Tatsächlichen wesentlich anders gelagert war (vgl. BayObLGZ 1988, 24, 32, 248, 258).

  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 40/89
    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97
    Eine solche ist rechtlich zulässig (vgl. BayObLGZ 1989, 242, 247 m.w.N.; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 55 FGG Rn.8; Damrau in Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2.Aufl. § 1829 BGB Rn. 9; Jansen § 55 Rn. 12; Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 55 Rn. 9).

    Dafür, daß durch die Erteilung der Doppelvollmacht bzw. durch die auf ihrer Grundlage er folgte Mitteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung dem Betroffenen arglistig Schaden zugefügt, insbesondere sein Beschwerderecht sittenwidrig ausgeschlossen werden sollte (vgl. hierzu BayObLGZ 1964, 137, 140 f.; 1989, 242, 253 f.; BayObLG Rpfleger 1991, 457, 458; OLG Celle Nds.Rpfl. 1996, 158; Damrau in Damrau/Zimmermann § 1829 BGB Rn.9 und 11), fehlen jegliche Anhaltspunkte.

  • BayObLG, 07.01.1963 - BReg. 1 Z 171/61

    Beschwerderecht; Vormundschaftsgericht; Mündel; Gesetzlicher Vertreter;

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97
    Die weitere Beschwerde ist zulässig (vgl. BayObLGZ 1963, 1, 3).
  • BayObLG, 27.10.1964 - BReg. 1a Z 110/64

    Vormundschaftsgericht; Pflegling; Tod; Genehmigung; Pfleger; Vertrag;

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97
    Das Interesse des Betroffenen an der Aufhebung der Genehmigung durch die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist nach wie vor schutzwürdig (vgl. BayObLGZ 1964, 350, 353; a.A. wohl OLG Frankfurt a.Main OLGZ 1978, 63, 65).
  • BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 133/87

    Abberufung eines Liquidators; Begriff des Beteiligten; Verwaltungs- und

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9.12.1977 (OLGZ 1978, 63) verpflichtet den Senat nicht, die weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof vorzulegen, da es an der Identität der Rechtsfrage fehlt, weil der dortige Verfahrensgegenstand im Tatsächlichen wesentlich anders gelagert war (vgl. BayObLGZ 1988, 24, 32, 248, 258).
  • BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97

    Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch

    Ein gegen die Genehmigung gleichwohl eingelegtes Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BayObLGZ 1964, 137/142 f.; BayObLG Rpfleger 1991, 457/458, FamRZ 1995, 302 , BtPrax 1997, 199 m. w. N.; Jansen FGG 2. Aufl. § 62 Rn. 2).

    b) Weitere Wirksamkeitsvoraussetzung ist allerdings, daß der Notar seinen Willen über die Entgegennahme und die Mitteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach außen erkennbar macht (vgl. BayObLG BtPrax 1997, 199 /200).

  • OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Erteilung einer

    3 Z 40/89">FamRZ 1989, 1113 ff.; FamRZ 1997, 1426; OLG Ce11e FamRZ 1997, 899; Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 55, Rdnr. 14, 17).

    Wenn die Betreuerin aus dieser Überzeugung, die inhaltlich mit der sachlichen Interessenabwägung des Vormundschaftsgerichts und später des Landgerichts übereinstimmt, nach Erhalt der Genehmigung konsequent gehandelt hat, kann darin allein ein ausreichender Anhaltspunkt für ein arglistiges, die Interessen der Betroffenen gezielt verletzendes Verhalten nicht gesehen werden (BayobLG FamRZ 1997, 1426, 1427).

  • BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03

    Beteiligung und Beschwerderecht von Stiefkindern im Verfahren zur Erteilung einer

    Eine gegen die Genehmigung gleichwohl eingelegte Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1426 m. w. N.).
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