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   AG Frankenthal, 15.02.2019 - 3 a C 288/18   

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https://dejure.org/2019,19251
AG Frankenthal, 15.02.2019 - 3 a C 288/18 (https://dejure.org/2019,19251)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 15.02.2019 - 3 a C 288/18 (https://dejure.org/2019,19251)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 3 a C 288/18 (https://dejure.org/2019,19251)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • mietrechtsiegen.de

    Rückforderung Betriebskosten bei nicht ordnungsgemäßer Wertstofftrennung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückforderung von Betriebskosten für nicht ordnungsgemäße Wertstofftrennung durch Mitmieter bei erhöhten Müllbeseitigungskosten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusatzkosten wegen unterlassener Wertstofftrennung können umgelegt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kosten für Überprüfung der Mülltrennung sind umlagefähig

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückforderung von Betriebskosten für nicht ordnungsgemäße Wertstofftrennung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Umlage von Kosten für Überprüfung von Mülltrennung als Betriebskosten

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Mülltrennung unzureichend - hohe Betriebskosten für Müllbeseitigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter kann erhöhte Müllbeseitigungskosten aufgrund fehlerhafter Mülltrennung auf Mieter umlegen - Kosten der Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens stellen Betriebskosten dar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskosten: Kosten für Wertstofftrennung umlagefähig! (IMR 2020, 12)

Papierfundstellen

  • NZM 2019, 783
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 33/15

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlagefähigkeit der Pflegekosten für

    Auszug aus AG Frankenthal, 15.02.2019 - 3a C 288/18
    4 Soweit der Nebenkostenabrechnung Kosten der Müllbeseitigung in Höhe von insgesamt EUR 18.334,38 (EUR 16.258,82 Abfallentsorgungsgebührenbescheid der Stadtwerke F... und EUR 2.177,71 aus 14 Einzelrechnungen des EBF sowie einer Rechnung der Dienstleistung L... für Sperrmüllentsorgung) zugrunde gelegt werden, handelt es sich bei den Kosten der Müllbeseitigung um Betriebskosten im Sinne von § 556 Abs. 1, Abs. 4 BGB .Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13.01.2010, NZM 2010, 274 ff. (Rn. 24) bereits die Umlagefähigkeit der Kosten für den Abtransport illegal auf Gemeinschaftsflächen abgestellten Sperrmülls bejaht, ebenso die Umlagefähigkeit der Kosten der Beseitigung von Verunreinigungen von Außenflächen durch Dritte (BGH NZM 2016, 353).
  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15

    Wohnraummiete: Einbeziehung von verursachungsabhängigen und

    Auszug aus AG Frankenthal, 15.02.2019 - 3a C 288/18
    Nach dem Vorgenannten ist daher die streitgegenständliche Betriebskostenabrechnung formell und materiell rechtmäßig (BGH Urteil vom 06.04.2016 NZM 2016, 437), sodass die Beklagte einen Rechtsgrund für die vereinnahmten Betriebskostenzahlungen der Kläger hat.
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 137/09

    Preisgebundene Wohnraummiete: Erfordernis einer Aufschlüsselung der

    Auszug aus AG Frankenthal, 15.02.2019 - 3a C 288/18
    4 Soweit der Nebenkostenabrechnung Kosten der Müllbeseitigung in Höhe von insgesamt EUR 18.334,38 (EUR 16.258,82 Abfallentsorgungsgebührenbescheid der Stadtwerke F... und EUR 2.177,71 aus 14 Einzelrechnungen des EBF sowie einer Rechnung der Dienstleistung L... für Sperrmüllentsorgung) zugrunde gelegt werden, handelt es sich bei den Kosten der Müllbeseitigung um Betriebskosten im Sinne von § 556 Abs. 1, Abs. 4 BGB .Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13.01.2010, NZM 2010, 274 ff. (Rn. 24) bereits die Umlagefähigkeit der Kosten für den Abtransport illegal auf Gemeinschaftsflächen abgestellten Sperrmülls bejaht, ebenso die Umlagefähigkeit der Kosten der Beseitigung von Verunreinigungen von Außenflächen durch Dritte (BGH NZM 2016, 353).
  • LG Berlin, 08.04.2021 - 67 S 335/20

    Zur Umlagefähigkeit von Rauchmelder- und Müllentsorgungskosten

    Auch bei den Kosten für das Behältermanagement (12,09 EUR) handelte es sich um gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV i.V.m. Anlage 4 Nr. 1 f) des Mietvertrages umlegbare Kosten der "Müllbeseitigung" (vgl. LG Lüneburg, Urt. v. 17. September 2014 - 6 S 92/13, GE 2015, 58, juris Tz. 29 (§ 242 BGB); AG Frankenthal, Urt. v. 15. Februar 2019 - 3a C 288/18, NZM 2019, 783, juris Tz. 4; AG Frankfurt a.M., Urt. v. 23. Juni 2017 - 33 C 430/16-67, BeckRS 2017, 130649 Tz. 6 f.; Langenberg/Zehelein; a.a.O., Kap. H Rz. 77 f.; Sentek, NZM 2017, 721, 723).
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