Rechtsprechung
AG Frankenthal, 26.06.2020 - 3c C 61/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 7 StVG, § 17 StVG, § 18 Abs 3 StVG
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines mit zu geringem Seitenabstand Vorbeifahrenden mit geöffneter Fahrertür eines abgestellten Kraftfahrzeugs - IWW
§ 823 Abs. 1 BGB
- RA Kotz
Unfall zwischen Fahrzeug und geöffneter Tür eines Parkenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Verkehrsunfall mit geöffneter Autotür
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zusammenstoß mit der geöffneten Fahrzeugtür
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mindestabstand zu parkendem Kfz nach Kollision mit Fahrzeugtür
- datev.de (Kurzinformation)
Zur Frage des Mindestabstands zu parkendem Kfz nach Kollision mit Fahrzeugtür
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrzeugtür-Unfall: Aussteigender darf von rückwärts Kommende nicht gefährden - Vorbeifahrender muss Sicherheitsabstand einhalten - Amtsgericht entscheidet über Frage des Mindestabstands zu parkendem Kfz nach Kollision mit Fahrzeugtür
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 09.05.1985 - 12 U 3780/84
Haftungsverteilung bei Kollision mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand …
Auszug aus AG Frankenthal, 26.06.2020 - 3c C 61/19
Unabhängig davon, dass der angemessene Seitenabstand beim Passieren parkender Fahrzeuge nicht statisch festgeschrieben ist und nach den Gegebenheiten an der Unfallstelle und den konkreten Umständen variieren kann, ist ein solcher Abstand, der noch dazu unstreitig nicht durch die Verkehrs- oder Straßenverhältnisse vorgegeben worden ist, als deutlich zu gering einzustufen (…vgl. etwa Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß aaO § 14 Rn. 14 und § 6 Rn. 6: "35cm bei 50 km/h zu wenig"; sowie KG, MDR 2006, 628, 629: "ca. 30 cm"; VersR 1986, 1123: "32 cm"). - OLG München, 24.11.2006 - 10 U 4845/06
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der …
Auszug aus AG Frankenthal, 26.06.2020 - 3c C 61/19
Einen Vertrauensschutz zugunsten des Ein- oder Aussteigenden auf Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes des Vorbeifahrenden gibt es nicht (OLG München, Urt. v. 24.11.2006 - 10 U 4845/06 Rn. 23 zit. n. juris). - OLG Rostock, 11.06.1998 - 1 U 49/97
Auszug aus AG Frankenthal, 26.06.2020 - 3c C 61/19
Gleiches gilt für das Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen (…Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, aaO § 6 Rn. 6; OLG Rostock, Urt. v. 11.06.1998 - 1 U 49/97 Rn. 8, zit. n. juris). - KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen der Fahrertür eines …
Auszug aus AG Frankenthal, 26.06.2020 - 3c C 61/19
Unabhängig davon, dass der angemessene Seitenabstand beim Passieren parkender Fahrzeuge nicht statisch festgeschrieben ist und nach den Gegebenheiten an der Unfallstelle und den konkreten Umständen variieren kann, ist ein solcher Abstand, der noch dazu unstreitig nicht durch die Verkehrs- oder Straßenverhältnisse vorgegeben worden ist, als deutlich zu gering einzustufen (…vgl. etwa Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß aaO § 14 Rn. 14 und § 6 Rn. 6: "35cm bei 50 km/h zu wenig"; sowie KG, MDR 2006, 628, 629: "ca. 30 cm"; VersR 1986, 1123: "32 cm").