Rechtsprechung
   VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14   

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VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14 (https://dejure.org/2015,14350)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.06.2015 - 4 A 105/14 (https://dejure.org/2015,14350)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 4 A 105/14 (https://dejure.org/2015,14350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Klagen gegen Rundfunkbeitragsbescheide abgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klagen gegen Rundfunkbeitragsbescheide abgewiesen

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Auszug aus VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14
    Dabei wird durch das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Aufgabe hat, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der marktwirtschaftlichen Anreize folgt (BVerfG, Urteil vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11), die Inanspruchnahme eines Vorteils unabhängig von den individuellen Nutzungsgewohnheiten und -absichten zumindest ermöglicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 LA 130/14).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14
    Der Gesetzgeber ist zum Zwecke der typisierenden Gestaltung und Vereinfachung von Massenerscheinungen befugt, die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen, das nach den vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 BvL 2/99).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83).
  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95

    Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig

    Auszug aus VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann hingegen ein Beitrag für die potentielle Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden (BVerfG, Beschluss vom 6.7.2005 - 2 BvR 2335/95).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14
    Sichergestellt bleiben muss, dass das Handeln der Verwaltung messbar und in gewissem Ausmaße für den Bürger voraussehbar und berechenbar ist sowie dass eine Gerichtskontrolle ermöglicht wird (z.B. BVerfG, Beschluss vom 3.3. 2004 - 1 BvF 3/92).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14

    Befreiung einer Kindertagesstätte von der Rundfunkbeitragspflicht;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14
    Dabei wird durch das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Aufgabe hat, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der marktwirtschaftlichen Anreize folgt (BVerfG, Urteil vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11), die Inanspruchnahme eines Vorteils unabhängig von den individuellen Nutzungsgewohnheiten und -absichten zumindest ermöglicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 LA 130/14).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14
    Der Rundfunkbeitrag wird im Gegensatz zur Steuer nicht voraussetzungslos, vorteilsunabhängig und zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben erhoben (VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.5.2014 - VGH B 35/12; Bayerischer VerfGH, Urteil vom 15.5.2014 - 8 VII 12 und 24 VII 12).
  • VG Schleswig, 18.12.2017 - 4 A 207/16

    Festsetzung von Rundfunkbeiträgen

    An deren Verfassungsmäßigkeit hat das erkennende Gericht nach seiner ständigen Rechtsprechung, an der es festhält, keinen Zweifel (vgl. grundlegend VG Schleswig, Urt. v. 10.06.2015 - 4 A 105/14 - juris).
  • VG Köln, 18.08.2016 - 6 K 837/14

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Betriebsstätteninhabers zu

    Das Gericht teilt die - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung einhellig vertretene Auffassung, wonach der Rundfunkbeitrag keine Steuer im Sinne des § 3 AO, sondern eine Vorzugslast ist, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 18.03.2016 - 6 C. 6.15 u.a. - (zum privaten Bereich); im Übrigen zum nicht privaten Bereich: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2014 - VGH B 35/12 -, juris Rn 86 ff.; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn 71 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2015, - 4 LA 130/14 -, juris; OVG NRW, Urteile vom 12.03.2015 - 2 A 2311/14 -, - 2 A 2422/14 -, - 2 A 2223/14 -, und 28.05.2015 - 2 A 95/15 - jeweils juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2016 - 2 S 639/15 - VG Würzburg, Urteil vom 24.07.2014 - W 3 K 13.926 - juris; VG Hannover, Urteil vom 24.10.2014 - 7 A 6516/13 - VG München, Urteil vom 05.11.2014, - M 6b 13.5564 - und vom 21.11.2014 - M 6a K 14.3069 -, jeweils juris; VG Regensburg, Urteil vom 11.02.2015, - RO 3 K 15.60 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 12.02.2015 - 4 A 186/14 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 20.02.2015 - Au 7 K 14.75 -, juris; VG Bayreuth, Urteil vom 16.03.2015 - B 3 K 14.15 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 16.04.2015 - AN 6 K 14.01506 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 10.06.2015 - 4 A 105/14 -, juris; VG Leipzig, Urteil vom 30.10.2015 - 1 K 1817/14 -, juris.
  • VG Schleswig, 10.07.2017 - 4 A 230/16

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    An deren Verfassungsmäßigkeit hat das Gericht nach seiner ständigen Rechtsprechung, an der es festhält, keinen Zweifel (vgl. grundlegend VG Schleswig, Urt. v. 10.06.2015 - 4 A 105/14 - juris).
  • VG Schleswig, 01.03.2017 - 4 A 145/16

    Rundfunkbeitragsrecht: Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des

    An deren Verfassungsmäßigkeit hat das Gericht nach seiner ständigen Rechtsprechung, an der es festhält, keinen Zweifel (vgl. grundlegend VG Schleswig, Urt. v. 10.06.2015 - 4 A 105/14 - juris).
  • VG Schleswig, 13.08.2019 - 4 A 480/17

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    An der Verfassungsmäßigkeit hat das Gericht nach seiner ständigen Rechtsprechung, an der festgehalten wird, keinen Zweifel (vgl. grundlegend Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 10. Juni 2015 - 4 A 105/14 -, juris).
  • VG Schleswig, 19.12.2018 - 4 A 3/17

    Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen

    An der Verfassungsmäßigkeit hat das erkennende Gericht nach seiner ständigen Rechtsprechung, an der es festhält, keinen Zweifel (vgl. grundlegend VG Schleswig, Urt. v. 10.06.2015 - 4 A 105/14, juris).
  • VG Schleswig, 13.03.2020 - 4 A 534/17

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Festsetzung

    Das Gericht hat nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer, an der weiterhin festgehalten wird (vgl. grundlegend VG Schleswig, Urt. v. 10.06.2015 - 4 A 105/14 -, juris; siehe auch VG Schleswig, Urt. v. 19.12.2018 - 4 A 3/17 -, juris), keinen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RBStV.
  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 4 A 259/16

    Festsetzung von Rundfunkbeiträgen

    An deren Verfassungsmäßigkeit hat das erkennende Gericht nach seiner ständigen Rechtsprechung, an der es festhält, keinen Zweifel (vgl. grundlegend VG Schleswig, Urt. v. 10.06.2015 - 4 A 105/14 - juris).
  • VG Schleswig, 13.06.2017 - 4 A 13/16

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    An der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages hat das Gericht nach seiner ständigen Rechtsprechung - an der es festhält - keinen Zweifel (vgl. grundlegend VG Schleswig, U. v. 10.06.2015 - 4 A 105/14 -, juris).
  • VG Schleswig, 28.05.2018 - 4 A 165/17

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Die Regelungen des RBStV sind nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. grundlegend VG Schleswig, Urteil vom 10. Juni 2015 - 4 A 105/14 -), des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 9. März 2017 - 3 LA 40/16 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - Urteil vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - Beschluss vom 24. April 2018 - 6 B 117.18 -) verfassungskonform.
  • VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13

    Rundfunkbeitrag

  • VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 337/17

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen gegenüber dem Inhaber einer

  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 4 A 58/16

    Festsetzung von Rundfunkbeiträgen

  • VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 343/17

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Rundfunkbeitrags nur für die Möglichkeit des

  • VG Schleswig, 01.03.2017 - 4 A 161/16

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

  • VG Schleswig, 14.06.2019 - 4 A 730/17

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

  • VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

  • VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 17/14

    Klage gegen Rundfunkbeitrag

  • VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung

  • VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 761/17

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen für eine Betriebsstätte; Befreiung von der

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.04.2014 - A 4 A 105/14   

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https://dejure.org/2014,15800
OVG Sachsen, 29.04.2014 - A 4 A 105/14 (https://dejure.org/2014,15800)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.04.2014 - A 4 A 105/14 (https://dejure.org/2014,15800)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. April 2014 - A 4 A 105/14 (https://dejure.org/2014,15800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2014 - A 4 A 105/14
    Diese für die staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze gelten auch für eine Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure (BVerwG, Urt. v. 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 14).

    Bei unübersichtlicher Tatsachenlage und nur bruchstückhaften Informationen aus einem Krisengebiet darf aus einer Vielzahl vorliegender Einzelinformationen eine zusammenfassende Bewertung des ungefähren Umfangs der flüchtlingsrelevanten Verfolgungsschläge und der Größe der verfolgten Gruppe vorgenommen werden, wobei auch eine Dunkelziffer nicht bekannter Übergriffe einzubeziehen ist (BVerwG, Urt. v. 21. April 2009, a. a. O., juris Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2014 - 9 A 2561/10

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2014 - A 4 A 105/14
    Eine Änderung des Streitgegenstandes ist durch diese Neufassung nicht eingetreten (OVG NRW, Urt. v. 22. Januar 2014 - 9 A 2561/10.A - juris Rn. 26 f.).

    Ausgehend von den vorliegenden Erkenntnismitteln und den oben dargestellten Maßstäben ist weder landesweit noch in Bezug auf die jesidischen Siedlungsgebieten, insbesondere in Sindjar - der Herkunftsregion des Klägers - die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte feststellbar (so auch: BayVGH, Beschl. v. 10. März 2014 - 20 ZB 14.30063 - juris Rn. 6; OVG NRW, Urt. v. 22. Januar 2014 - 9 A 2561/10.A - juris Rn. 61; VGH BW, Urt. v. 19. Juni 2012 - A 2 S 1355/11 - juris Rn. 40; OVG Saarland, Urt. v. 29. März 2012 - 3 A 456/11 und Urt. v. 16. September 2011 - 3 A 446/09 - juris Rn. 97).32 Im Verhältnis zur Gesamtgröße der betroffenen Gruppe der Jesiden ist die Anzahl der Verfolgungsmaßnahmen i. S. v. § 3a Abs. 1 AsylVfG nicht so hoch, dass daraus eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für jeden Gruppenzugehörigen folgen würde.

  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2014 - A 4 A 105/14
    Dies wäre der Fall, wenn er im Irak einer Gefahrenlage von einer Qualität ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (BVerwG, Beschl. v. 14. November 2007 - 10 B 47.07 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2014 - A 4 A 105/14
    49 Nach der zur Vorgängervorschrift des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG entwickelten, aber auch zu § 4 Abs. 1 Nr. 3 AsylVfG weiterhin Geltung habenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich die aus einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ergebende allgemeine Gefahr sowohl aus - hier nicht feststellbaren - gefahrerhöhenden Umständen in der Person des Betroffenen, wie auch bei außergewöhnlichen Situationen ergeben, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet sind, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2009 - 10 C 9/08 -, juris Rn. 13 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - A 2 S 1355/11

    Mängel der Behandlung eines Asylbewerbers in einem Mitgliedstaat der Union - zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2014 - A 4 A 105/14
    Ausgehend von den vorliegenden Erkenntnismitteln und den oben dargestellten Maßstäben ist weder landesweit noch in Bezug auf die jesidischen Siedlungsgebieten, insbesondere in Sindjar - der Herkunftsregion des Klägers - die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte feststellbar (so auch: BayVGH, Beschl. v. 10. März 2014 - 20 ZB 14.30063 - juris Rn. 6; OVG NRW, Urt. v. 22. Januar 2014 - 9 A 2561/10.A - juris Rn. 61; VGH BW, Urt. v. 19. Juni 2012 - A 2 S 1355/11 - juris Rn. 40; OVG Saarland, Urt. v. 29. März 2012 - 3 A 456/11 und Urt. v. 16. September 2011 - 3 A 446/09 - juris Rn. 97).32 Im Verhältnis zur Gesamtgröße der betroffenen Gruppe der Jesiden ist die Anzahl der Verfolgungsmaßnahmen i. S. v. § 3a Abs. 1 AsylVfG nicht so hoch, dass daraus eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für jeden Gruppenzugehörigen folgen würde.
  • VGH Bayern, 10.03.2014 - 20 ZB 14.30063

    Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2014 - A 4 A 105/14
    Ausgehend von den vorliegenden Erkenntnismitteln und den oben dargestellten Maßstäben ist weder landesweit noch in Bezug auf die jesidischen Siedlungsgebieten, insbesondere in Sindjar - der Herkunftsregion des Klägers - die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte feststellbar (so auch: BayVGH, Beschl. v. 10. März 2014 - 20 ZB 14.30063 - juris Rn. 6; OVG NRW, Urt. v. 22. Januar 2014 - 9 A 2561/10.A - juris Rn. 61; VGH BW, Urt. v. 19. Juni 2012 - A 2 S 1355/11 - juris Rn. 40; OVG Saarland, Urt. v. 29. März 2012 - 3 A 456/11 und Urt. v. 16. September 2011 - 3 A 446/09 - juris Rn. 97).32 Im Verhältnis zur Gesamtgröße der betroffenen Gruppe der Jesiden ist die Anzahl der Verfolgungsmaßnahmen i. S. v. § 3a Abs. 1 AsylVfG nicht so hoch, dass daraus eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für jeden Gruppenzugehörigen folgen würde.
  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 446/09

    Irak; Yeziden; Gruppenverfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2014 - A 4 A 105/14
    Ausgehend von den vorliegenden Erkenntnismitteln und den oben dargestellten Maßstäben ist weder landesweit noch in Bezug auf die jesidischen Siedlungsgebieten, insbesondere in Sindjar - der Herkunftsregion des Klägers - die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte feststellbar (so auch: BayVGH, Beschl. v. 10. März 2014 - 20 ZB 14.30063 - juris Rn. 6; OVG NRW, Urt. v. 22. Januar 2014 - 9 A 2561/10.A - juris Rn. 61; VGH BW, Urt. v. 19. Juni 2012 - A 2 S 1355/11 - juris Rn. 40; OVG Saarland, Urt. v. 29. März 2012 - 3 A 456/11 und Urt. v. 16. September 2011 - 3 A 446/09 - juris Rn. 97).32 Im Verhältnis zur Gesamtgröße der betroffenen Gruppe der Jesiden ist die Anzahl der Verfolgungsmaßnahmen i. S. v. § 3a Abs. 1 AsylVfG nicht so hoch, dass daraus eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für jeden Gruppenzugehörigen folgen würde.
  • OVG Saarland, 29.03.2012 - 3 A 456/11

    Keine Gruppenverfolgung für Yeziden im Irak

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2014 - A 4 A 105/14
    Ausgehend von den vorliegenden Erkenntnismitteln und den oben dargestellten Maßstäben ist weder landesweit noch in Bezug auf die jesidischen Siedlungsgebieten, insbesondere in Sindjar - der Herkunftsregion des Klägers - die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte feststellbar (so auch: BayVGH, Beschl. v. 10. März 2014 - 20 ZB 14.30063 - juris Rn. 6; OVG NRW, Urt. v. 22. Januar 2014 - 9 A 2561/10.A - juris Rn. 61; VGH BW, Urt. v. 19. Juni 2012 - A 2 S 1355/11 - juris Rn. 40; OVG Saarland, Urt. v. 29. März 2012 - 3 A 456/11 und Urt. v. 16. September 2011 - 3 A 446/09 - juris Rn. 97).32 Im Verhältnis zur Gesamtgröße der betroffenen Gruppe der Jesiden ist die Anzahl der Verfolgungsmaßnahmen i. S. v. § 3a Abs. 1 AsylVfG nicht so hoch, dass daraus eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für jeden Gruppenzugehörigen folgen würde.
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22.1.2014 - 9 A 2561/10.A - juris Rn. 113) verneinte die erforderliche Verfolgungsdichte unter Annahme einer Bevölkerungszahl von 290.000 Yeziden im Sindjar sowie von 45 Referenzfällen pro Jahr (ebenso SächsOVG, Beschluss vom 29.4.2014 - A 4 A 105/14 - juris Rn. 45) sowie einer Berücksichtigung der Lebensbedingungen und Sicherheitslage im Rahmen einer wertenden Betrachtung.
  • VG Schleswig, 20.06.2016 - 5 A 155/15

    Asylrecht Afghanistan

    Beruft sich ein Schutzsuchender auf allgemeine Gefahren, kann er Abschiebungsschutz regelmäßig nur durch einen generellen Abschiebungsstopp nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erhalten ( Sächsisches Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 29.04.2014, Aktenzeichen A 4 A 105/14, zitiert nach juris, Rn. 56).

    Dazu zählen neben der Gefahr, Opfer terroristischer Angriffe zu werden und Gefahren durch die schlechte Versorgungslage, auch Gefahren krimineller Art ( Sächsisches Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 29.04.2014, Aktenzeichen A 4 A 105/14, zitiert nach juris, Rn. 56).

  • VG Schleswig, 04.07.2016 - 5 A 303/15

    Asylrecht - Afghanistan Hindu

    Beruft sich ein Schutzsuchender auf allgemeine Gefahren, kann er Abschiebungsschutz regelmäßig nur durch einen generellen Abschiebungsstopp nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erhalten ( Sächsisches Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 29.04.2014, Aktenzeichen A 4 A 105/14, zitiert nach juris, Rn. 56).

    Dazu zählen neben der Gefahr, Opfer terroristischer Angriffe zu werden und Gefahren durch die schlechte Versorgungslage, auch Gefahren krimineller Art ( Sächsisches Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 29.04.2014, Aktenzeichen A 4 A 105/14, zitiert nach juris, Rn. 56).

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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 27.11.2014 - 4 A 105/14   

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https://dejure.org/2014,77604
VG Osnabrück, 27.11.2014 - 4 A 105/14 (https://dejure.org/2014,77604)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 27.11.2014 - 4 A 105/14 (https://dejure.org/2014,77604)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 27. November 2014 - 4 A 105/14 (https://dejure.org/2014,77604)
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 11.06.2015 - 4 A 105/14   

Zitiervorschläge
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VG Schleswig, 11.06.2015 - 4 A 105/14 (https://dejure.org/2015,31921)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.06.2015 - 4 A 105/14 (https://dejure.org/2015,31921)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 4 A 105/14 (https://dejure.org/2015,31921)
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