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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - 4 A 1288/12   

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https://dejure.org/2013,25849
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - 4 A 1288/12 (https://dejure.org/2013,25849)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.09.2013 - 4 A 1288/12 (https://dejure.org/2013,25849)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. September 2013 - 4 A 1288/12 (https://dejure.org/2013,25849)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Köln, 19.04.2012 - 16 K 3618/10

    Ablehnung der Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien einer Stadt über die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - 4 A 1288/12
    hilfsweise unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln 16 K 3618/10 vom 19. April 2012 festzustellen, dass es die Beklagte rechtswidrig unterlassen hat, den Kläger darauf hinzuweisen, dass ihr Schreiben vom 5. November 2008 nicht als förderungsunschädliche Erteilung des Einverständnisses mit einem vorzeitigen Beginn der Maßnahme, der Sanierung des Objekts X.-----straße 96 in 53639 L. , zu verstehen war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 4 A 488/14

    Erforderlichkeit der Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen

    Die Klägerin hat auch nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung von dem Senatsurteil vom 23. September 2013 - 4 A 1288/12 - in einer die Zulassung der Berufung rechtfertigenden Weise abgewichen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2016 - 9 S 1477/14

    Beurteilung der Erforderlichkeit von Erweiterungsbauvorhaben unter Ausschluss der

    Angesichts dessen stellt es sich als treuwidrig dar, dem Kläger den Baubeginn entgegenzuhalten (zur Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht vgl. BVerwG, Urteil vom 09.10.2014 - 5 C 26.13 -, juris; Beschluss vom 01.02.2005 - 7 B 115.04 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.1992 - 2 S 1369/90 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.09.2013 - 4 A 1288/12 -, juris).
  • VG München, 05.03.2018 - M 8 K 16.2803

    Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Schaffung der

    Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt auch im öffentlichen Recht (BVerwG, U.v. 9.10.2014 - 5 C 26.13; B.v. 1.2.2005 - 7 B 115.04; VGH BW, U.v. 17.7.1992 - 2 S 1369/19; OVG NRW, U.v. 23.9.2013 - 4 A 1288/12 - alle juris).
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