Rechtsprechung
VG Magdeburg, 05.10.2012 - 4 A 134/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Denkmalschutz: Vorkaufsrecht an einem Reichsbankgebäude
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand
- w-goehner.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Vorkaufsrecht
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Kein Vorkaufsrecht für ehemaliges Reichsbankgebäude
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2006 - 2 L 6/04
Die Ausübung des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts
Auszug aus VG Magdeburg, 05.10.2012 - 4 A 134/11
Entscheidend für die Annahme einer Allgemeinwohlrechtfertigung ist vielmehr lediglich, dass hierbei überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden (vgl. zum Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990, Az. 4 B 245/89; zum Vorkaufsrecht nach § 11 DenkmSchG LSA: OVG LSA, Beschluss vom 06.02.2006, Az. 2 L 6/04; beide: juris).Denn anders als in den vom Beklagten zitierten Entscheidungen des erkennenden Gerichts (Az. 4 A 657/01 MD, Urteil vom 10.12.2003 und Az. 4 A 96/04, Urteil vom 29.08.2006) sowie des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Az.: 2 L 6/04, Beschluss vom 06.02.2006; juris) zu einzelnen Gebäuden aus dem Kulturdenkmal "Klosteranlage Michaelstein" handelt es sich bei dem Gebäude der ehemaligen Reichsbank erkennbar nicht um ein dem Dom oder einem geschlossenen erkennbaren Denkmalbereich funktional zuzuordnendes Element.
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89
Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde
Auszug aus VG Magdeburg, 05.10.2012 - 4 A 134/11
Entscheidend für die Annahme einer Allgemeinwohlrechtfertigung ist vielmehr lediglich, dass hierbei überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden (vgl. zum Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990, Az. 4 B 245/89; zum Vorkaufsrecht nach § 11 DenkmSchG LSA: OVG LSA, Beschluss vom 06.02.2006, Az. 2 L 6/04; beide: juris). - VG Dessau, 03.06.2004 - 1 A 2043/03
Auszug aus VG Magdeburg, 05.10.2012 - 4 A 134/11
Unerheblich sind hingegen grundsätzlich fiskalische Hilfserwägungen, etwa dass das Gebäude der öffentlichen Hand einen Nutzungsvorteil verschaffen könnte (vgl. VG Dessau, Urteil vom 03.06.2004, Az. 1 A 2043/03; juris).
- VG Schleswig, 14.03.2013 - 4 A 269/12 Der am 2011 in Deutschland geborene Kläger ist der Sohn der aus Aser baidschan stammenden abgelehnten Asylbewerber des Klageverfahrens 4 A 134/11.
Die Klage seiner Eltern und seiner Schwester auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wurde durch Urteil 4 A 134/11 am 17. September 2012 rechtskräftig abgewiesen.
- OVG Thüringen, 19.09.2023 - 1 ZKO 397/21
Kulturdenkmal; gemeindliches Vorkaufsrecht; öffentliches Interesse i.S.v. § 2 …
Unter Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg (vom 5. Oktober 2012 - 4 A 134/11 - juris, Rn. 22 ff.) will der Kläger offenbar darauf hinaus, dass ein das Vorkaufsrecht rechtfertigendes Allgemeinwohlinteresse im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 2 ThürDSchG entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nur dann angenommen werden darf, wenn die Gemeinde die bisherige konkrete Nutzung des Kulturdenkmals fortführen will, weil eine andere Nutzungsabsicht "nicht die zwingende Notwendigkeit, in die grundrechtlich gesicherte Freiheit des Eigentums einzugreifen" vermittele.