Rechtsprechung
   VG Stade, 06.03.1989 - 4 A 137/87   

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VG Stade, 06.03.1989 - 4 A 137/87 (https://dejure.org/1989,34668)
VG Stade, Entscheidung vom 06.03.1989 - 4 A 137/87 (https://dejure.org/1989,34668)
VG Stade, Entscheidung vom 06. März 1989 - 4 A 137/87 (https://dejure.org/1989,34668)
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.05.1989 - 4 A 137/87   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.05.1989 - 4 A 137/87 (https://dejure.org/1989,25001)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.05.1989 - 4 A 137/87 (https://dejure.org/1989,25001)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Mai 1989 - 4 A 137/87 (https://dejure.org/1989,25001)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Während die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die Zuordnung als Haushaltsvorstand oder Haushaltsangehöriger in allen Konstellationen des Zusammenlebens für möglich hielt und dies allein von einer gemeinsamen Wirtschaftsführung im Sinne einer "Wirtschaftsgemeinschaft" abhängig machte, deren Vorliegen allerdings bei nicht miteinander verwandten oder verschwägerten Personen besonders sorgfältig zu prüfen war (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1965 - V B 152.65 -, FEVS 14, 241, 242; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Mai 1989 - 4 A 137/87 -, FEVS 41, 63, 64 f; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl 2006, § 3 RSV RdNr 12), hat der Gesetzgeber des SGB II die Annahme einer Haushaltsersparnis und Kürzung der Regelleistung nicht mehr mit einer individuellen Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse der zusammen lebenden Personen verbunden.
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im

    Der Senat verweist insoweit auf die durch das Verwaltungsgericht - wenn auch unter Bezugnahme auf die §§ 4 Abs. 2 Satz 2, 18 Nr. 4 WoGG - getroffenen, von dem Kläger in seinem zweitinstanzlichen Vortrag im Ergebnis auch nicht mehr bestrittenen Feststellungen, insbesondere über das jedenfalls in dem hier in Rede stehenden Zeitraum stattfindende "Wirtschaften aus einem Topf" (vgl. zu diesem Merkmal der Haushaltsgemeinschaft: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt.v. 10.5.1989 - 4 A 137/87 -, FEVS 41, 63, 64 f, Beschl. v. 29.1.1986 - 4 M 7338/95 - weiterhin: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1965 - BVerwG V B 152.65 -, FEVS 14, 241; Gottschick/ Giese, BSHG, 9. Aufl. 1985, § 2 RegelsatzVO, Rn. 2).

    Entsprechend ist für Fälle wie den vorliegenden in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (4. Senat, Urteile v. 10.5.1989 - 4 A 137/87 - und vom 24.6.1996 - 4 L 3002/94 , jew. a.a.O.; Beschl. v. 17.11.2003 - 4 LA 87/03 -) seit langem anerkannt, dass die Bildung von Mischregelsätzen dann gerechtfertigt ist, wenn (mindestens) zwei erwachsene Personen in einer Haushaltsgemeinschaft leben und sich - wie hier - nicht feststellen lässt, wer von ihnen die Generalkosten des Haushalts allein trägt und damit Haushaltsvorstand ist.

  • VGH Hessen, 30.11.1993 - 9 UE 306/91

    Sozialhilfe: Regelsatzkürzung bei Wohngemeinschaften, die nicht

    In einem derartigen Fall ist die Verminderung des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand bzw. für einen Alleinstehenden um den Betrag dieser Ersparnisse grundsätzlich möglich (vgl.: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 1988 - 12 A 170/88 - InfAuslR 1989, 124; OVG Lüneburg, Beschluß vom 10. Mai 1989 - 4 A 137/87 - FEVS 41, 63).
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