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   OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10, 4 A 193/07, 4 A 146/10 (4 A 193/07)   

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OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10, 4 A 193/07, 4 A 146/10 (4 A 193/07) (https://dejure.org/2010,15650)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.10.2010 - 4 A 146/10, 4 A 193/07, 4 A 146/10 (4 A 193/07) (https://dejure.org/2010,15650)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 4 A 146/10, 4 A 193/07, 4 A 146/10 (4 A 193/07) (https://dejure.org/2010,15650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung des Betriebsrats einer stillgelegten Niederlassung der Deutschen Post AG i.R. seines Restmandats bei Versetzung von Beamten nach der vollständigen Stillegung des Betriebes zu einem anderem Betrieb des Unternehmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung des Betriebsrats einer stillgelegten Niederlassung der Deutschen Post AG i.R. seines Restmandats bei Versetzung von Beamten nach der vollständigen Stillegung des Betriebes zu einem anderem Betrieb des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10
    Der Betriebsrat einer stillgelegten Niederlassung der Deutschen Post AG ist im Rahmen seines Restmandats gemäß den §§ 24 Abs. 1 und 2 PostPersRG, 21 b BetrVG nicht zu beteiligten, wenn Beamtinnen und Beamten nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes zu einem anderen Betrieb des Unternehmens versetzt werden (zu Arbeitnehmern vergleiche BAG, Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 -).

    Nach Vorliegen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 8.12.2009 in den Rechtsbeschwerdeverfahren 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 hat der Beteiligte zu 1. die Wiederaufnahme des vorliegenden Verfahrens beantragt.

    Hiervon ausgehend hat das Bundesarbeitsgericht in Verfahren betreffend Anträge der Beteiligten zu 2. auf Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung von Arbeitnehmern von der ehemaligen SNI, B-Stadt, zu Niederlassungen Brief durch Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 - entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Unternehmens nicht im Rahmen seines Restmandates nach den §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu beteiligen ist, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist.

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10
    Der Betriebsrat einer stillgelegten Niederlassung der Deutschen Post AG ist im Rahmen seines Restmandats gemäß den §§ 24 Abs. 1 und 2 PostPersRG, 21 b BetrVG nicht zu beteiligten, wenn Beamtinnen und Beamten nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes zu einem anderen Betrieb des Unternehmens versetzt werden (zu Arbeitnehmern vergleiche BAG, Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 -).

    Nach Vorliegen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 8.12.2009 in den Rechtsbeschwerdeverfahren 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 hat der Beteiligte zu 1. die Wiederaufnahme des vorliegenden Verfahrens beantragt.

    Hiervon ausgehend hat das Bundesarbeitsgericht in Verfahren betreffend Anträge der Beteiligten zu 2. auf Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung von Arbeitnehmern von der ehemaligen SNI, B-Stadt, zu Niederlassungen Brief durch Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 - entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Unternehmens nicht im Rahmen seines Restmandates nach den §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu beteiligen ist, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist.

  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10
    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10
    Der Sachverhalt unterscheide sich von demjenigen, der dem Verfahren 4 A 213/07 (jetzt: 4 A 147/10) zugrunde liege.

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen, eines Ordners mit Feststellungsvermerken betreffend die verfahrensbetroffenen Beamtinnen und Beamten sowie der weiteren Gerichtsakten 4 A 147/10 (vormals 4 A 213/07) - 8 K 2/05.PVB - Bezug genommen.

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Bedarf - Beamter - höchstrichterliche Rechtsprechung - rechtliches Gehör -

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10
    Deren Interessen können durch eine betriebsübergreifende Versetzung schon deswegen berührt sein, weil die verbleibenden Arbeitnehmer einer Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind, die jedenfalls eine Zustimmungsverweigerung als möglich erscheinen lässt (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24, BAGE 116, 223).

    Deren Schutz kann nicht erreicht werden, da ein versetzungswilliger Arbeitnehmer ebenso das Arbeitsverhältnis beenden und neu begründen könnte und demzufolge der Betriebsrat auch bei Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes sein Ausscheiden aus dem Betrieb letztlich nicht verhindern kann (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24 f., BAGE 116, 223).

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10
    Ist der Arbeitnehmer nicht mit der Versetzung einverstanden, kann der Betriebsrat seine Zustimmungsverweigerung darauf stützen, dass die Versetzung diesen ohne rechtfertigenden Grund benachteiligt (BAG 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - zu B II 3 a bb der Gründe, BAGE 66, 57).
  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10
    dazu nunmehr Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5.5.2010 - 7 AZR 728/08 -,.
  • BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94
    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10
    auch BVerwG, Beschlüsse vom 31.1.1994 - 2 B 1/94 - und vom 15.7.2004 - 6 P 15/03 -, beide zitiert nach Juris.
  • LAG Berlin, 17.10.2003 - 13 Sa 1345/03
    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10
    Diese Vorgabe beziehe sich nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts C-Stadt vom 17.10.2003 - 13 Sa 1345/03 - nicht nur auf die Fälle des Anbietens einer höherwertigen, sondern auch auf die Fälle der Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit.
  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10

    Verwirkung der Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen, der weiteren Gerichtsakten 4 A 146/10 (vormals 4 A 193/07) - 8 K 3/05.PVB - sowie eines in dem letztgenannten Verfahren vorgelegten Ordners mit Feststellungsvermerken betreffend die in jenem Verfahren betroffenen Beamtinnen und Beamten Bezug genommen.

    Vorliegend besteht jedoch die Besonderheit, dass die in Rede stehenden Versetzungen durch die Stilllegung beziehungsweise Auflösung der SNI, A-Stadt, das heißt des Betriebes bedingt waren, dem die betroffenen Beamtinnen und Beamten zugeordnet waren, und zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, zu dem - folgt man der Ansicht des Beteiligten zu 1. im Verfahren 4 A 146/10, wonach von einer Stilllegung infolge der Einstellung der Geschäftstätigkeit der SNI, A-Stadt, ab etwa März 2000 auszugehen ist - die SNI, A-Stadt, bereits seit mehr als einem Jahr stillgelegt war, jedenfalls aber - teilt man die Ansicht der Beteiligten zu 2. - die mit Anweisung 013-2983/E vom 2.10.2010 verfügte förmliche Auflösung der SNI, A-Stadt, - 1.1.2002 - wirksam geworden ist.

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