Rechtsprechung
   VG Schwerin, 13.06.2013 - 4 A 1460/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,62710
VG Schwerin, 13.06.2013 - 4 A 1460/12 (https://dejure.org/2013,62710)
VG Schwerin, Entscheidung vom 13.06.2013 - 4 A 1460/12 (https://dejure.org/2013,62710)
VG Schwerin, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 4 A 1460/12 (https://dejure.org/2013,62710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,62710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 03.11.2015 - 1 BvR 1766/15

    In Verfassungsbeschwerden von juristischen Personen des Privatrechts können

    c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 13. Juni 2013 - 4 A 1460/12 -,.
  • VG Schwerin, 16.05.2017 - 4 A 2568/16

    (Kein)Wiederaufgreifen im kommunalen Abgabenverfahren; Anforderungen an die

    Nach erfolglosem Vorverfahren hat die Klägerin gegen diesen Bescheid Klage erhoben, die das Gericht mit Urteil vom 13. Juni 2013 (Az. 4 A 1460/12, zuvor 4 A 1021/06) abgewiesen hat.

    Die Beteiligten vereinbarten, dass die Klägerin so gestellt werde, wie sie im Musterverfahren 4 A 1460/12 (damals 4 A 1021/06) nach dessen rechtskräftigem Abschluss bezüglich der Festsetzung des Anschlussbeitrags für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung gestellt sei.

    Die Beteiligten vereinbarten, dass die Klägerin so gestellt werde, wie sie im Musterverfahren 4 A 1460/12 (damals 4 A 1021/06) nach dessen rechtskräftigem Abschluss bezüglich der Festsetzung des Anschlussbeitrags für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung gestellt sei.

    Die Beteiligten vereinbarten, dass die Klägerin so gestellt werde, wie sie im Musterverfahren 4 A 1460/12 (damals 4 A 1021/06) nach dessen rechtskräftigem Abschluss bezüglich der Festsetzung des Anschlussbeitrags für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung gestellt sei.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht