Rechtsprechung
VG Braunschweig, 15.07.2008 - 4 A 149/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zur (hier verneinten) Rundfunkgebührenpflicht für einen gewerblich genutzten internetfähigen PC
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; § 5 Abs. 3 RGebStV
Rundfunkgebührenpflichtigkeit eines gewerblich genutzten internetfähigen Computers i.R.d. Betriebes in der Privatwohnung des Rundfunkteilnehmers und einer Gebührenentrichtung für dortige Geräte - webshoprecht.de
Arbeitsplatzcomputer in Privaträumen ist als Zweitgerät gebührenbefreit
- JurPC
RGebStV § 5
Rundfunkgebührenpflicht für einen gewerblich genutzten internetfähigen PC - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rundfunkgebührenpflichtigkeit eines gewerblich genutzten internetfähigen Computers i.R.d. Betriebes in der Privatwohnung des Rundfunkteilnehmers und einer Gebührenentrichtung für dortige Geräte
- kanzlei.biz
Zur Rundfunkgebührenpflicht für einen gewerblich genutzten internetfähigen PC
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Keine Rundfunkgebühren für Internet-PC
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Rundfunkgebührenpflicht für einen gewerblich genutzten internetfähigen PC
- heise.de (Pressebericht)
Zusätzliche GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC im Home-Office rechtswidrig
- heise.de (Pressebericht, 16.07.2008)
Zusätzliche GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC im Home-Office rechtswidrig
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
GEZ: Keine Rundfunkgebühren für Internet-PC
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Geschäftscomputer in Privatwohnung
- archive.org , S. 48 (Leitsatz und Auszüge)
§ 5 Abs. 3 RGebStV
Keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für gewerblich genutzten PC zu Hause - archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Rechtsprechungsübersicht)
Rundfunkgebühren für PCs
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für PC
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebühren für PC
- 123recht.net (Kurzinformation, 17.7.2008)
GEZ-Gebühr für einen im Home-Office beruflich genutzten PC rechtswidrig! // Erstes GEZ-Gebührenurteil zu neuartigen Empfangsgeräten!
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Rechtsprechungsübersicht)
Rundfunkgebühren für PCs
Papierfundstellen
- MMR 2008, 784 (Ls.)
- K&R 2008, 559
- ZUM 2008, 812
- afp 2008, 659
Wird zitiert von ... (16)
- VG München, 10.12.2008 - M 6a K 08.1072
Neuartige Rundfunkgeräte; Rundfunkgebühren für internetfähigen Computer in …
Letztlich kann dahinstehen, ob die Rundfunkgebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" durch die Neuregelungen im Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Bekanntmachung vom 9.2. 2005, GVBl. S.27, nach Zustimmung des Bayerischen Landtags vom 27.1.2005) überhaupt ausreichend bestimmt definiert wurde (ebenfalls offengelassen: VG Braunschweig vom 30.5.2008 Az.: 4 A 149/07; bejaht: VG Ansbach vom 10.7.2008 Az.: AN 5 K 08.00348).In Übereinstimmung mit der Auffassung des Verwaltungsgerichts Braunschweig im Urteil vom 30. Mai 2008 (Az.: 4 A 149/07) ist dieser Lesart zu entgegnen, dass die Interpretation des Beklagten die Auslegungsregeln, die ihre Grenze im Wortlaut der Vorschrift haben, überschreitet und - am Gesetzgeber vorbei - einen neuen Gebührentatbestand, der im Gesetz nicht vorgesehen ist, begründen würde.
Eine Einschränkung der Norm auf andere, nur gewerblich genutzte, Rundfunkempfangsgeräte, verbietet sich angesichts des klaren Wortlauts (im Anschluss an VG Braunschweig, Urteil vom 30.05.2008, Az.: 4 A 149/07).
- VG Arnsberg, 07.04.2009 - 11 K 1273/08 Das Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig habe in seinem Urteil vom 30.05.2008 - 4 A 149/07 - festgestellt, dass ein Arbeitsplatzcomputer gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV auch dann rundfunkgebührenbefreit sei, wenn der Betreffende in seiner Wohnung ansonsten nur privat genutzte Rundunkgeräte zum Empfang bereithalte.
Vorliegend braucht die Kammer die (zunächst) zwischen den Beteiligten streitigen Fragen, ob ein internetfähiger Rechner als Rundfunkempfangsgerät i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV anzusehen ist, vgl. insoweit bejahend: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2009 - 7 A 10959/08.OVG, VG Ansbach, Urteil vom 10.07.2008 - AN 5 K 08.00348 -, VG Hamburg, Urteil vom 24.07.2008 - 10 K 1261/08 -, VG Berlin, Urteil vom 17.12.2008 - VG 27 A 245.08 - , VG Würzburg, Urteil vom 27.01.2009 - W 1 K 08.18886 - insoweit verneinend: VG Wiesbaden, Urteil vom 19.11.2008 - 5 K 243/08.WI(V) -, offen gelassen: VG Münster, Urteil vom 26.09.2008 - 7 K 1473/07 - VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2008 - 4 A 149/07 - VG München, Urteil vom 21.11.2008 - M 6a K 08.191 -, und - bejahendenfalls - ob dieser Rechner i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV auch zum Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten wird, vgl. insoweit bejahend: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2009 - 7 A 10959/08.OVG -, VG Würzburg, Urteil vom 27.01.2009 - W 1 K 08.18886 - insoweit verneinend: VG Berlin, Urteil vom 17.12.2008 - VG 27 A 245.08 -, VG Wiesbaden, Urteil vom 19.11.2008 - 5 K 243/08.WI(V) -, VG Münster, Urteil vom 26.09.2008 - 7 K 1473/07 -, VG München, Urteil vom 21.11.2008 - M 6a K 08.191 -, VG Braunschweig, Urteil vom 21.10.2008 - 4 A 109/07 - offen gelassen: VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2008 - 4 A 149/07 -.
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 7 A 10416/10
Rundfunkgebührenfreiheit für Rechner mit Internetzugang
b) Der Wortlaut des § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ist allerdings entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts (im Anschluss an VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2008 - 4 A 149/07 -, juris) nicht so klar und eindeutig, dass ein anderes Verständnis der Vorschrift von vornherein ausgeschlossen wäre.
- VG München, 28.12.2009 - M 6b K 09.768
Internetfähiger PC als Rundfunkempfangsgerät; Gebührenpflicht
"1.Letztlich kann offen bleiben, ob die Rundfunkgebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" durch die Neuregelungen im Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Bekanntmachung vom 9.2. 2005, GVBl. S.27, nach Zustimmung des Bayerischen Landtags vom 27.1.2005) überhaupt ausreichend bestimmt definiert wurde (ebenfalls offengelassen: VG Braunschweig vom 30.5.2008 Az.: 4 A 149/07; bejaht: VG Ansbach vom 10.7.2008 Az.: AN 5 K 08.00348). - VG Würzburg, 29.04.2010 - W 3 K 10.142 Nach vorangegangenem schriftlichem Austausch der unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Frage der Gebührenpflicht eines internetfähigen PC"s, in dessen Verlauf sich der Kläger in erster Linie auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 15. Juli 2008, Az.: 4 A 149/07, sowie auf § 5 RGebStV berief, setzte der Beklagte mit Bescheid vom 6. November 2009 rückständige Rundfunkgebühren für ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät für den Zeitraum Januar 2007 bis einschließlich Oktober 2009 in Höhe von insgesamt 190, 08 EUR fest.
Das erkennenden Verwaltungsgericht sieht, auch im ausdrücklichen Anschluss an den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 30. März 2010, Az. 10 A 2910/09, ferner auch im Anschluss an z.B. die Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 15. Juli 2008, Az. 4 A 149/07, juris, sowie vom 20. November 2009, Az. 4 A 188/09, juris, keinen Anlass und keine Möglichkeit, beim vorliegenden Sachverhalt - unter Zugrundelegung des o.g., wie bereits ausgeführt, klaren und eindeutigen Wortlautes der einschlägigen Bestimmung - die Rechtsauffassung des Beklagten zu übernehmen und eine gesonderte Rundfunkgebührenpflicht für den im nicht ausschließlich privaten, nämlich beruflichen Bereich, jedoch auf dem gleichen Grundstück wie die angemeldeten privaten Rundfunkempfangsgeräte genutzten internetfähigen PC des Klägers zu bejahen.
- VG Wiesbaden, 19.11.2008 - 5 E 243/08
Keine GEZ-Gebühren für gewerbliche Nutzung eines Internet-PC
Eine Einschränkung der Norm auf andere, nur gewerblich genutzte, Rundfunkempfangsgeräte, verbietet sich angesichts des Karen Wortlauts (so auch VG Braunschweig, Urteil vom 30.05.2008, Az.: 4 A 149/07). - VG Wiesbaden, 19.11.2008 - 5 K 243/08
Keine Rundfunkgebühr für gewerblich genutzten PC
Eine Einschränkung der Norm auf andere, nur gewerblich genutzte, Rundfunkempfangsgeräte, verbietet sich angesichts des klaren Wortlauts (so auch VG Braunschweig, Urteil vom 30.05.2008, Az.: 4 A 149/07). - VG Braunschweig, 20.11.2009 - 4 A 188/09
Rundfunkgebührenpflicht für einen gewerblich genutzten internetfähigen PC
Das erkennende Gericht hat in einem vergleichbaren Fall durch Urteil vom 30. Mai 2008 (4 A 149/07) entschieden:. - VG Stuttgart, 29.04.2009 - 3 K 4387/08
Bereithalten zum Empfang; internetfähiger PC; private und gewerbliche Nutzung
Die vom Beklagten vorgenommene Einschränkung dahingehend, dass "andere Rundfunkempfangsgeräte" i. S. der Vorschrift nur gewerblich genutzte Geräte sein können, ist angesichts des klaren Wortlautes der Vorschrift nicht möglich (VG Wiesbaden, Urteil vom 19.11.2008 - 5 K 243/08 W - VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2008 - 4 A 149/07 -). - VG München, 21.11.2008 - M 6a K 08.191
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; Rundfunkgebühren für internetfähige Computer
Letztlich kann dahinstehen, ob die Rundfunkgebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" durch die Neuregelungen im Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Bekanntmachung vom 9.2.2005, GVBl. S.27 - nach Zustimmung des Bayerischen Landtags vom 27.1.2005) ausreichend bestimmt definiert wurde (ebenfalls offengelassen: VG Braunschweig vom 30.5.2008 Az.: 4 A 149/07; bejaht: VG Ansbach vom 10.7.2008 Az.: AN 5 K 08.00348). - VG Hamburg, 28.01.2010 - 3 K 2366/08
Keine Rundfunkgebührenpflicht einer GbR für internetfähigen PC bei Anmeldung …
- VG München, 18.12.2009 - M 6a K 08.3443
Rundfunkgebühr für internetfähigen PC
- VG München, 17.12.2008 - M 6b K 08.4154
Im Gegensatz zu herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten, für die diese Vermutung …
- VG München, 13.11.2009 - M 6b K 09.3099
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; beruflich genutzter internetfähiger PC; …
- VG München, 13.11.2009 - M 6b K 08.4756
Keine Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte internetfähige PCs
- VG Ansbach, 27.08.2009 - AN 5 K 09.00957
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen PC