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   OVG Sachsen, 23.11.2010 - 4 A 162/09   

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https://dejure.org/2010,22898
OVG Sachsen, 23.11.2010 - 4 A 162/09 (https://dejure.org/2010,22898)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.11.2010 - 4 A 162/09 (https://dejure.org/2010,22898)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. November 2010 - 4 A 162/09 (https://dejure.org/2010,22898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwKostG § 9; PBefGKostV § 1
    Taxi-Konzession, Gebühr, Verwaltungsaufwand, Selbstbindung, Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenfestsetzung für die wiederholte Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung eines Verkehrs mit Taxis; Ermessensausübung bei der Abweichung vom Richtsatzkatalog des Bundesverkehrsministeriums i.R.d. Gebührenhöhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenfestsetzung für die wiederholte Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung eines Verkehrs mit Taxen; Ermessensausübung bei der Abweichung vom Richtsatzkatalog des Bundesverkehrsministeriums i.R.d. Gebührenhöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 307
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 09.07.2010 - 4 B 280/07

    Taxengenehmigung, ,Genehmigungsübertragung, Auslegung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2010 - 4 A 162/09
    Die hiergegen erhobene Klage blieb letztlich erfolglos (vgl. Beschluss des Senats vom 9.7.2010 - 4 B 280/07 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakte, die Akten 4 B 280/07 und 4 E 113/07 sowie die von der Beklagten vorgelegte Verwaltungsakte Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Das diesbezügliche Rechtsschutzbegehren des Klägers ist mit Beschluss des Senats vom 9.7.2010 - 4 B 280/07 - rechtskräftig zurück gewiesen worden.

  • VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20

    Gebührenforderung im Verfahren zur Verlängerung einer Taxikonzession; Auslagen

    Bei dem Richtsatzkatalog handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift der obersten Bundesbehörde, die das innerhalb des Gebührenverzeichnisses eröffnete Ermessen im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung bindet und eine allgemeine Verwaltungspraxis begründet (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 23.11.2010 - 4 A 162/09; VG München, Urteil vom 25.2.2015 - M 23 K 13.5160).

    Dies gilt umso mehr, als die Genehmigungsbehörde auf diesem Weg die Vorgaben des zitierten Richtsatzkatalogs umginge, obwohl in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass bereits eine Überschreitung der dort vorgesehenen Gebührenhöhe zur Rechtswidrigkeit der Gebührenfestsetzung hinsichtlich des übersteigenden Gebührenbetrags führt (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 23.11.2010 - 4 A 162/09).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2021 - 6 A 11511/20

    Gebührenerhebung für eine Taxigenehmigung; Geltendmachung von Gutachterkosten

    Der Richtsatzkatalog begründet eine allgemeine Verwaltungspraxis, die das Ermessen der Beklagten im Einzelfall nicht unangemessen reduziert, weil Ziffern 1 und 2 der Vorbemerkung zum Richtsatzkatalog durchaus Abweichungen außerhalb der Regelfälle vorsehen (vgl. SächsOVG, Urteil vom 23. November 2010 - 4 A 162/09 -, juris Rn. 21, m.w.N.).
  • VG Leipzig, 19.04.2013 - 1 K 910/11

    Anerkannte Naturschutzverbände als Dritte i.S.d. § 11 Abs. 1 S. 4 SächsVwKG;

    Das Gericht hat lediglich zu prüfen, ob die Behörde bei der Gebührenfestsetzung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 Satz 1 VwGO; SächsOVG, Urt. V. 23.11.2010, NVwZ-RR 2011, 307; Beschl. v. 28.3.2003, SächsVBl. 2003, 239).
  • VG Dresden, 22.10.2013 - 7 K 681/13

    Erforderlichkeit des Anbaus eines Balkons an ein Baudenkmal zur sinnvollen

    Das Gericht hat lediglich zu prüfen, ob die Behörde bei der Gebührenfestsetzung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat ( § 114 Satz 1 VwGO ; SächsOVG, Urt. V. 23.11.2010, NVwZ-RR 2011, 307, Beschl. v. 28.3.2003, SächsVBl. 2003, 239).
  • VG Berlin, 15.11.2013 - 4 K 263.12

    Gebühr für Akkreditierung eines Kalibrierlaboratoriums

    Denn in jedem Fall begründet § 9 Abs. 1 VwKostG ein Ermessen, jedenfalls aber einen entsprechend zu behandelnden Entscheidungsspielraum (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Sachsen, Urteil vom 23. November 2010 - 4 A 162/09 -, NVwZ-RR 2011, 307 [308]; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. März 2007 - 8 B 2746/06 -, juris Rn. 34; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 18. März 2004 - 7 LB 112/03 -, NVwZ-RR 2005, 30, und Urteil vom 24. März 2003 - 1 LB 152/02 -, NVwZ-RR 2003, 613 [614]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 23.03 -, NVwZ 2004, 991 [993]).
  • VG München, 25.02.2015 - M 23 K 13.5160

    Anordnung einer Betriebsprüfung - Taxiunternehmen

    Bei dem Richtsatzkatalog handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift der obersten Bundesbehörde, die das innerhalb des Gebührenverzeichnisses eröffnete Ermessen im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung bindet und eine allgemeine Verwaltungspraxis begründet (vgl. Sächs. OVG, U.v. 23.11.2010 - 4 A 162/09 - juris).
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