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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10953
VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11 (https://dejure.org/2012,10953)
VG Göttingen, Entscheidung vom 25.04.2012 - 4 A 18/11 (https://dejure.org/2012,10953)
VG Göttingen, Entscheidung vom 25. April 2012 - 4 A 18/11 (https://dejure.org/2012,10953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausländischer Name ist kein wichtiger Grund für eine Namensänderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 NamÄndG; § 3 NamÄndG
    Wunsch nach Integration als wichtiger Grund für die Änderung eines ausländischen Namens

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    NamÄndG § 1, NamÄndG § 3, NamÄndG § 11, NamVwV Nr. 2 Abs. 2 c
    Namensänderung, Name, wichtiger Grund, schutzwürdiges Interesse, öffentliches Interesse, Diskriminierung, Arbeitsmarkt, Arbeitssuche, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, politische Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wunsch nach Integration als wichtiger Grund für die Änderung eines ausländischen Namens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Hamburg, 03.08.2000 - 5 VG 4406/99
    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
    Andernfalls läge es in der Hand der Antragsberechtigten bzw. deren Eltern, die an sich nur im Ausnahmefall mögliche Namensänderung durch die rechtswidrige Verwendung des gewünschten Namens herbeizuführen (VG Hamburg, Urteil vom 3.8.2000, - 5 VG 4406/99 -, juris).
  • BVerwG, 29.09.1972 - VII C 77.70

    Antrag auf Namensänderung - Zulässigkeit der Änderung der Namen für Ausländer,

    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
    Den Staatenlosen mit Wohnsitz im Bundesgebiet stehen hier lebende Flüchtlinge und Asylberechtigte gleich (Nr. 2 Abs. 2 c NamÄndVwV; s.a. BVerwG, Urteil vom 29.9.1972, - VII C 77/70 -, NJW 1973, 957).
  • BVerwG, 24.03.1981 - 7 B 44.81

    Streichung eines Vornamens - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Deutsche

    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
    Ein wichtiger Grund, der die Änderung eines Namens rechtfertigt, ist gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragsberechtigten an der Namensänderung das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens überwiegt (BVerwG, Beschlüsse vom 24.3.1981, - 7 B 44.81 -, Buchholz 402.10 § 11 NamÄndG Nr. 1 und vom 27.9.1993, - 6 B 58.93 -, Buchholz 402.10 § 11 NamÄndG Nr. 4).
  • BVerwG, 18.05.1989 - 7 B 69.89

    Psychologische Behinderung der Eingliederung eines Flüchtlings durch

    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ein wichtiger Grund zur Namensänderung vorliegen, wenn diese dem Namensträger die Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland erleichtert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.5.1989, - 7 B 69.89 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1990 - 10 A 1476/86

    Kind; Heranwachsendes Kind; Deutsche Staatsangehörigkeit; Ausländischer Name ;

    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
    Den Klägern stehen insoweit gesetzliche Regelungen zur Seite, z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, um sich gegen derartige Diskriminierungen zu wehren (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 19.10.2010, - 1 K 10.1382 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.1.1990, - 10 A 1476/86 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 18.02.2011 - 24 K 1249/10

    Änderung des Familiennamens bei Spätaussiedlern; Annahme des Geburtsnamens der

    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
    Diese Änderung ist nur nach dem Nam-ÄndG möglich (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 18.2.2011, - 24 K 1249/10 -, juris).
  • VG Augsburg, 19.10.2010 - Au 1 K 10.1382

    Namensänderung - Diskriminierung durch türkischen Namen

    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
    Den Klägern stehen insoweit gesetzliche Regelungen zur Seite, z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, um sich gegen derartige Diskriminierungen zu wehren (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 19.10.2010, - 1 K 10.1382 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.1.1990, - 10 A 1476/86 -, juris).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 B 58.93
    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
    Ein wichtiger Grund, der die Änderung eines Namens rechtfertigt, ist gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragsberechtigten an der Namensänderung das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens überwiegt (BVerwG, Beschlüsse vom 24.3.1981, - 7 B 44.81 -, Buchholz 402.10 § 11 NamÄndG Nr. 1 und vom 27.9.1993, - 6 B 58.93 -, Buchholz 402.10 § 11 NamÄndG Nr. 4).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4907
OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11 (https://dejure.org/2012,4907)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.03.2012 - 4 A 18/11 (https://dejure.org/2012,4907)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 (https://dejure.org/2012,4907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BÄO § 8; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit, Berücksichtigungsfähiger Zeitraum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen, 30.03.2005 - 4 B 710/04

    Approbation, Widerruf, Unwürdigkeit, Strafurteil, Vermögensdelikt

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
    Ihren hierauf erhobenen Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. März 2005 - 4 B 710/04 - ab.

    Dies liegt jedenfalls nicht auf der Hand, da die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation durch Beschluss des Senats vom 30. März 2005 - 4 B 710/04 - rechtskräftig feststeht.

    25 2.1 Der Senat hat im Hinblick auf den seinerzeitigen Widerruf der Approbation für den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sprich dem 6. März 2002, eine Unwürdigkeit der Klägerin für die Tätigkeit als approbierte Ärztin bejaht (Beschl. v. 30. März 2005 - 4 B 710/04 -).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
    Dabei muss dass in Rede stehende Fehlverhalten nicht notwendig die eigentliche Ausübung der Heilkunst betreffen (BVerwG, Beschl v. 18. August 2011 - 3 B 6/11 - juris Rn. 4 m. w. N.).

    31 Im Hinblick auf den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Berufsunwürdigkeit hat das BVerwG (Beschl. v. 18. August 2011 - 3 B 6/11 - juris Rn. 9 m. w. N.) ausgeführt, dass es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens ankomme.

  • BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Approbation

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
    29 Maßgeblich für die Wiedererteilung der Approbation nach festgestellter Unwürdigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist, dass sich an der zur Unwürdigkeit führenden Sachlage nachweislich "etwas zum Guten geändert hat" (BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 1996 - 3 PKH 4/96 -).

    Für die Wiedererteilung der Approbation kommt es maßgeblich darauf an, ob sich "etwas zum Guten verändert hat" (BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 1996 - 3 PKH 4/96 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 25.02.1965 - I C 74.62

    Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufes

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
    Der vom BayVGH für seine Auffassung allein zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1965 - 1 C 74.62 - (Buchholz 418.20 Gesundheitswesen Apotheker Nr. 9) kann der Senat die angeführte Rechtsauffassung nicht entnehmen.
  • VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
    37 Soweit der BayVGH (Urt. v. 15. Februar 2000 - 21 B 96.1637 - juris Rn. 59) im Zusammenhang mit der Frage einer Wiedererlangung der Zuverlässigkeit als Apotheker die Auffassung vertritt, dass nach einer ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Zeitspanne zur Bewährung erst "nach Rechtskraft der Entscheidung für den Widerruf der Approbation zu laufen" beginne, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • VG Stuttgart, 21.09.2006 - 4 K 2576/06

    Anforderungen an die Wiedererlangung der ärztlichen Approbation nach Verurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
    Die hierfür als Begründung herangezogene Entscheidung des VG Stuttgart (Urt. v. 21. September 2006 - 4 K 2576/06 - juris Rn. 20) kann hingegen nicht überzeugen.
  • VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2521/07

    Faktisches Berufverbot bei Beschränkung der Bewährungserlaubnis auf die Ausübung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
    Dies setzt einen inneren Reifeprozess zur Kompensation der manifest gewordenen charakterlichen Mängel voraus (VG Freiburg, Urt. v. 16. April 2008 - 1 K 2521/07 - juris Rn. 20).
  • VG Freiburg, 22.05.2007 - 1 K 1634/06

    Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Straftat

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
    Die Maßgeblichkeit der Bestandskraft wird auch mit der Erwägung begründet, dass andernfalls ein Wohlverhalten zu sehr unter dem Eindruck des Verfahrensausganges gestanden habe könnte und deshalb wenig aussagefähig sei (VG Freiburg, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 K 1634/06 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
    Es fehlt an einem Verschulden der Behörde, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig gebilligt hat (BVerwG, Urt. v. 17. August 2005 - 2 C 36/04 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
    39 Im Fall des Entzuges der Approbation wegen Unwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz BÄO handelt es sich um eine zwingende, sprich gebundene Entscheidung (BVerwG, Beschl. v. 14. April 1998 - 3 B 95/97 -).
  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

  • VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408

    1. Zum Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • OVG Sachsen, 09.08.2007 - 1 B 553/02

    Windenergieanlage; Regionalplan; Vorbescheid; Bescheidungsfähigkeit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24

    Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen

    Soweit danach ein hinreichend langer innerer Reifeprozess erforderlich ist, um das verlorengegangene Vertrauen der Öffentlichkeit wiederzuerlangen (vgl. SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 37; NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 21), ist für dessen Beginn nicht erst an den Eintritt der Bestandskraft des Widerrufs der Approbation anzuknüpfen (so aber BayVGH, Urteil vom 15. Februar 2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59 und dem folgend VG Regensburg, Beschluss vom 15. Juni 2015 - RO 5 E 15.687 -, juris Rn. 24 f. m. w. N.; VG Stuttgart, Urteil vom 21. September 2006 - 4 K 2576/06 -, juris Rn. 20).

    Ein Reifeprozess ist ein tatsächlicher innerer Vorgang, der naturgemäß nicht von dem Eintritt eines bestimmten rechtlichen Ereignisses, hier dem Eintritt der Bestandskraft, abhängen kann (vgl. SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O.).

    Insofern ist es auch unerheblich, ob die Aufgabe der die Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden, beruht (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 22 m. w. N.; SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 37).

    Zwar mag Zeiten der inneren Reifung, die unter dem Druck eines schwebenden behördlichen (Widerrufs-)Verfahrens absolviert worden sind, in der Gesamtbetrachtung aller Umstände regelmäßig ein geringeres Gewicht beizumessen sein (so jedenfalls NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 25 m. w. N.; kritisch dagegen SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 38).

    Denn gerade ein Reifeprozess, der während eines tatsächlich ausgeübten ärztlichen Berufs absolviert wird und durch den der Betreffende seine Fähigkeit zur beanstandungsfreien Berufsausübung dokumentieren kann, bietet noch am ehesten die Gewähr dafür, dass der Betreffende sich "zum Guten geändert" hat (s. NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 23; SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O.).

    Soweit in der Rechtsprechung, worauf auch der Antragsgegner in seinem Ablehnungsbescheid vom 23. November 2023 u. a. abhebt, darauf hingewiesen wird, dass aus einem bloßem Zeitablauf nicht auf eine Wiedererlangung der Würdigkeit geschlossen werden könne (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris Rn. 15; NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 25; SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 31), darf dies nicht dahingehend verstanden werden, dass eine Würdigkeit nicht auch durch einen - lediglich - hinreichend langen Zeitraum verfehlungs- und beanstandungsfreien Verhaltens des Betreffenden, d. h. ohne Zutreten weiterer für den Abschluss des notwendigen inneren Reifeprozesses sprechender Umstände, wiedererlangt werden kann.

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    18 Maßgeblich für die danach erforderlichen Feststellungen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.8.2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris Rn. 28; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 32 ff.).

    21 Dies erfordert regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Senatsurt. v. 11.5.2015 - 8 LC 123/14 -, juris Rn. 57; Senatsbeschl. v. 10.6.2015, a.a.O., Rn. 78; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 31 und 37).

    Maßgeblich für den Beginn des Reifeprozesses ist der Zeitpunkt, in dem die zur Annahme der Berufsunwürdigkeit führenden gravierenden Verfehlungen durch den Betreffenden eingestellt worden sind, gleich ob dies auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden beruht (so auch BGH, Beschl. v. 8.5.2013, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 12.7.2010, a.a.O., Rn. 9: "zeitlicher Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft"; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 32: "das gesamte Nachtatverhalten des Betroffenen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Wiedererteilung der Approbation").

    Im Übrigen bietet ein Reifeprozess, der während eines tatsächlich ausgeübten ärztlichen Berufs absolviert wird und durch den der Betreffende seine Fähigkeit zur beanstandungsfreien Berufsausübung dokumentieren kann, noch am ehesten die Gewähr dafür, dass der Betreffende sich "zum Guten geändert" hat (so auch Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

    "Dies erfordert regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Senatsurt. v. 11.5.2015 - 8 LC 123/14 -, juris Rn. 57; Senatsbeschl. v. 10.6.2015, a.a.O., Rn. 78; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 31 und 37).

    Maßgeblich für den Beginn des Reifeprozesses ist der Zeitpunkt, in dem die zur Annahme der Berufsunwürdigkeit führenden gravierenden Verfehlungen durch den Betreffenden eingestellt worden sind, gleich ob dies auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden beruht (so auch BGH, Beschl. v. 8.5.2013, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 12.7.2010, a.a.O., Rn. 9: "zeitlicher Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft"; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 32: "das gesamte Nachtatverhalten des Betroffenen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Wiedererteilung der Approbation").

    Im Übrigen bietet ein Reifeprozess, der während eines tatsächlich ausgeübten ärztlichen Berufs absolviert wird und durch den der Betreffende seine Fähigkeit zur beanstandungsfreien Berufsausübung dokumentieren kann, noch am ehesten die Gewähr dafür, dass der Betreffende sich "zum Guten geändert" hat (so auch Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 37).

    Lediglich bei der Beurteilung eines Anspruchs auf Wiedererteilung der Approbation oder dem vorausgehend auf Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 8 BÄO kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.8.2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris Rn. 28; Senatsbeschl. v. 29.7.2015, a.a.O., Rn. 18; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 32 ff.).

    Zur gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf Erteilung der Berufserlaubnis bedarf es einer Verpflichtungsklage nach § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO; maßgeblich ist für diese die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.8.2007, a.a.O., Rn. 28; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 32 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16

    Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht;

    Maßgeblich für den Beginn dieses Reifeprozesses ist der Zeitpunkt, in dem die zur Annahme der Berufsunwürdigkeit führenden gravierenden Verfehlungen durch den Betreffenden eingestellt worden sind, gleich, ob dies auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden, beruht (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 22; so auch BGH, Beschl. v. 8.5.2013 - AnwZ (Brfg) 46/12 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Hat sich ein Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig erwiesen, erfordert die Wiedererlangung der Würdigkeit regelmäßig ein längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 31 und 37).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Hat sich ein Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig erwiesen, erfordert die Wiedererlangung der Würdigkeit regelmäßig ein längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 31 und 37).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Hat sich ein Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig erwiesen, erfordert die Wiedererlangung der Würdigkeit regelmäßig ein längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 31 und 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

    Dies setzt über die selbstverständlich beanstandungsfreie Lebensführung hinaus regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel voraus (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 8 LA 79/13 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 -, juris m. w. N.).
  • VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14

    Recht der freien Berufe - ArztR

    Maßgeblich für den Beginn des Reifeprozesses ist der Zeitpunkt, in dem die zur Annahme der Berufsunwürdigkeit führenden gravierenden Verfehlungen durch den Betreffenden eingestellt worden sind, gleich ob dies auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden beruht (so auch BGH, Beschl. v. 8.5.2013, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 12.7.2010, a.a.O., Rn. 9: "zeitlicher Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft"; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.03.2012, a.a.O., Rn. 32: "das gesamte Nachtatverhalten des Betroffenen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Wiedererteilung der Approbation").

    Die Wiedererteilung der Approbation setzt im Fall der Unwürdigkeit regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel voraus (vgl. nur OVG Sachsen, Urteil vom 13.03.2012 - 4 A 18/11 -, juris).

  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575

    Berufsrecht der Ärzte, Widerruf der Approbation als Arzt, Unwürdigkeit zur

    Im Hinblick auf den für den Beginn des Reifeprozesses maßgeblichen Zeitpunkt dürfte (vgl. aber BayVGH, U.v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 - juris Rn. 59) eine Anknüpfung an den Zeitpunkt, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig bzw. rechtskräftig geworden ist, nicht sachgerecht sein (vgl. OVG Bautzen, U.v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 - juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis;

  • VG Chemnitz, 21.08.2018 - 4 K 2279/16
  • VG München, 12.04.2016 - M 16 K 15.3571

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13

    Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bereits im

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