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   BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95, 4 VR 4.95   

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BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95, 4 VR 4.95 (https://dejure.org/1995,5246)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1995 - 4 A 2.95, 4 VR 4.95 (https://dejure.org/1995,5246)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1995 - 4 A 2.95, 4 VR 4.95 (https://dejure.org/1995,5246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsverfahren - Luftverkehrsrechtliche Genehmigung - Planfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 53.82

    Aufhebung - Planfeststellungsbeschluss - Aufgabe des Straßenbauvorhabens -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95
    Zutreffend ist allerdings, daß der verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentumsschutz es nicht zuläßt, einen Planfeststellungsbeschluß aufrechtzuerhalten, wenn das Vorhaben endgültig aufgegeben worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 53.82 - Buchholz 407.4 § 18 c FStrG Nr. 1 = DVBl 1986, 1006 ).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Aufgabe der Planung einer Bundesautobahn zugunsten der Bundesstraße, die Gegenstand der Senatsentscheidung vom 11. April 1986 (a.a.O.) war.

  • BVerwG, 23.01.1995 - 4 A 18.94
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95
    Eigentümerin des Flurstücks ... ist die Klägerin des Parallelverfahrens BVerwG 4 A 18.94 L.K.

    Die Klägerin zu ..., die Firma "..." Grundstücksgesellschaft mbH (Geschäftsführer: A.A.), leitet ihre Betroffenheit daraus ab, daß sie das Flurstück ... und den kleineren Teil des Flurstücks ... der Flur ... von der Klägerin des Parallelverfahrens BVerwG 4 A 18.94 L.K. erworben habe; zu ihren Gunsten seien Auflassungsvormerkungen im Grundbuch eingetragen; das Grunderwerbsverzeichnis enthält entsprechende Vermerke.

  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 188.92

    Streitwert - Planfeststellung - Verkehrswert als Ausgangswert

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in Verfahren, mit denen die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses begehrt wird, der für den Grundeigentümer enteignungsrechtliche Vorwirkung besitzt, von dem Verkehrswert als Ausgangswert auszugehen; angemessen ist im Regelfall eine Streitwerthöhe von 30 bis 50 % des Verkehrswertes (BVerwG, Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 4 B 188.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 73).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats besitzt die Genehmigung nach § 6 LuftVG zwar für das nach den §§ 8, 10 LuftVG erforderliche Planfeststellungsverfahren die Bedeutung einer Rechtmäßigkeitsvoraussetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 , m.w N.).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95
    Für solche den Unternehmer belastenden Regelungen gilt der auf die Gesamtplanung bezogene Grundsatz (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123) nicht, daß eine Planung rechtswidrig ist, wenn ihre Realisierung nicht beabsichtigt ist.
  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95
    Der Kläger zu 1 A.A. trägt vor, er sei nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 6. Juni 1994 Eigentümer des Flurstücks ... und des (zwischenzeitlich mit dem Flurstück ... verschmolzenen) Flurstücks ... der Flur ... der Gemarkung K.; gegen dieses Urteil habe die Beigeladene Revision (BVerwG 7 C 63.94) eingelegt.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95
    Sie bedarf näherer Prüfung, soweit sie auf den durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Erwerb von Flächen, die durch die Planfeststellung unmittelbar betroffen sind, gestützt wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94 = BRS 55 Nr. 163, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht schon im Jahr 1995 entschieden, dass die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nicht davon abhängt, "ob eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung überhaupt vorliegt, ob sie gegebenenfalls wirksam oder unwirksam ist oder ob sie das mit der Planfeststellung geregelte Vorhaben inhaltlich abdeckt" (Beschluss vom 8. März 1995 - 4 A 2.95 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 B 13.16

    Anpassungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG; Rechtsschutz

    Der Senat hat daher in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 m.w.N.) bereits entschieden, dass es für das Planfeststellungsverfahren nicht darauf ankommt, ob eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung überhaupt vorliegt, ob sie gegebenenfalls wirksam oder unwirksam ist oder ob sie das mit der Planfeststellung geregelte Vorhaben inhaltlich abdeckt (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1995 - 4 A 2.95 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 12 S. 1 = juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08

    Schutz vor Fluglärm bei Erweiterung eines Flughafens (hier: Ausbau Flughafen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Jahr 1995 entschieden, dass die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nicht davon abhängt, "ob eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung überhaupt vorliegt, ob sie gegebenenfalls wirksam oder unwirksam ist oder ob sie das mit der Planfeststellung geregelte Vorhaben inhaltlich abdeckt" (Beschluss vom 8. März 1995 - 4 A 2.95 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 352/08

    Flughafenerweiterung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Jahr 1995 entschieden, dass die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nicht davon abhängt, "ob eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung überhaupt vorliegt, ob sie gegebenenfalls wirksam oder unwirksam ist oder ob sie das mit der Planfeststellung geregelte Vorhaben inhaltlich abdeckt" (Beschluss vom 8. März 1995 - 4 A 2.95 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08

    Flughafenerweiterung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Jahr 1995 entschieden, dass die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nicht davon abhängt, "ob eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung überhaupt vorliegt, ob sie gegebenenfalls wirksam oder unwirksam ist oder ob sie das mit der Planfeststellung geregelte Vorhaben inhaltlich abdeckt" (Beschluss vom 8. März 1995 - 4 A 2.95 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 357/08

    Flughafenerweiterung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Jahr 1995 entschieden, dass die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nicht davon abhängt, "ob eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung überhaupt vorliegt, ob sie gegebenenfalls wirksam oder unwirksam ist oder ob sie das mit der Planfeststellung geregelte Vorhaben inhaltlich abdeckt" (Beschluss vom 8. März 1995 - 4 A 2.95 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40018

    Klage gegen Flughafenumbau Augsburg erfolglos

    Die Umplanung eines Vorhabens stellt jedoch zumindest dann keine endgültige Aufgabe dar, wenn es die Planung im Wesen unverändert lässt (vgl. BVerwG vom 8.3.1995 Az. 4 A 2/95, RdNr. 23 -juris-).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 283/08

    Flughafenerweiterung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Jahr 1995 entschieden, dass die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nicht davon abhängt, "ob eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung überhaupt vorliegt, ob sie gegebenenfalls wirksam oder unwirksam ist oder ob sie das mit der Planfeststellung geregelte Vorhaben inhaltlich abdeckt" (Beschluss vom 8. März 1995 - 4 A 2.95 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 313/08

    Flughafenerweiterung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Jahr 1995 entschieden, dass die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nicht davon abhängt, "ob eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung überhaupt vorliegt, ob sie gegebenenfalls wirksam oder unwirksam ist oder ob sie das mit der Planfeststellung geregelte Vorhaben inhaltlich abdeckt" (Beschluss vom 8. März 1995 - 4 A 2.95 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 367/08

    Flughafenerweiterung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Jahr 1995 entschieden, dass die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nicht davon abhängt, "ob eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung überhaupt vorliegt, ob sie gegebenenfalls wirksam oder unwirksam ist oder ob sie das mit der Planfeststellung geregelte Vorhaben inhaltlich abdeckt" (Beschluss vom 8. März 1995 - 4 A 2.95 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 366/08

    Flughafenerweiterung

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   BVerwG, 28.09.1995 - 4 A 2.95   

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  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens

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   BVerwG, 23.01.1995 - 4 A 2.95, 4 VR 4.95   

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