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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.01.1990 - 4 OVG A 202/87 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.01.1990 - 4 OVG A 202/87 (https://dejure.org/1990,8489)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Januar 1990 - 4 OVG A 202/87 (https://dejure.org/1990,8489)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 26 S. 1 BSHG; § 26 S. 2 BSHG
Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Ausbildung; Immatrikulation; Student; Härteregelung; Betrachtungsweise - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Ausbildung; Immatrikulation; Student; Härteregelung; Betrachtungsweise
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06
Anerkennung der Aufnahme eines Teilzeitstudiums bei der Gewährung von Leistungen …
Allein wegen dieser Entscheidungen der Hochschule scheidet nach oben Gesagtem eine Förderung der Ausbildung nach dem BAföG schon dem Grund nach unabhängig vom Studiengang wegen der Art der durchzuführenden Ausbildung aus (…vgl. Hörder in juris PK-SGB II § 7 Rnr. 44, wonach es sich für die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 SGB II um ein Vollstudium handeln muss;… Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Stand Mai 2006, § 7 Rnr. 60; SG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2005 - S 62 AS 786/05 ER; ThürLSG, Beschluss vom 8. März 2006 - L 7 AS 63/06 ER zu dem Sonderfall der Masterstudiengänge; Urteil des Niedersächsischen OVG vom 10. Januar 1990 - 4 A 202/87 zu § 26 S. 1 BVG, dem § 7 Abs. 5 SGB II nachgebildet wurde: danach setzt die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung voraus, dass nach dem Ausbildungskonzept die Arbeitskraft des Studenten voll in Anspruch genommen wird). - OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 4 LC 238/16
Arbeitskraft; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Auslegung; Betreuung; Erziehung; …
Ausdrücklich zählt das Bundessozialgericht zu diesen abstrakten Kriterien auch die Regelung des § 2 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 BAföG, wonach die Gewährung von Ausbildungsförderung davon abhängt, dass die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt (…BSG, Urt. v. 22.3.2012 - B 4 AS 102/11 R -, NJW 2012, 2221 u. v. 27.9.2011 - B 4 AS 145/10 R - NVwZ-RR 2012, 278; so bereits zur Vorgängerregelung in § 26 Satz 1 BSHG: Senatsurt. v. 10.1.1990 - 4 A 202/87 -, FEVS 41, 342). - SG Hamburg, 17.08.2005 - S 62 AS 786/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen zur Sicherung des …
Dies ist für das Gericht überzeugend, denn der Ausschluss des § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG greift dann - aber auch nur dann -, wenn eine Immatrikulation besteht und nach dem Ausbildungskonzept die Arbeitskraft des Studenten voll in Anspruch genommen wird (OVG Lüneburg, Urt. vom 10. Januar 1990, Az: 4 A 202/87, FEVS 41, 342, in juris;… Schellhorn , Das Bundessozialhilfegesetz, 16. Auflage 2002, § 26 Rn. 21)).