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   VG Oldenburg, 15.03.2007 - 4 A 2268/05   

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https://dejure.org/2007,41865
VG Oldenburg, 15.03.2007 - 4 A 2268/05 (https://dejure.org/2007,41865)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 15.03.2007 - 4 A 2268/05 (https://dejure.org/2007,41865)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 15. März 2007 - 4 A 2268/05 (https://dejure.org/2007,41865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 1 BImSchG; § 17 BImSchG; § 35 BauGB; § 74 NBauO
    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Herstellung einer Stellplatzanlage im Freien und die saisonale Nutzung einer vorhandenen Halle für die Einstellung von Kraftfahrzeugen; Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen (Änderungs-)Genehmigung bzw. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Herstellung einer Stellplatzanlage im Freien und die saisonale Nutzung einer vorhandenen Halle für die Einstellung von Kraftfahrzeugen; Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen (Änderungs-)Genehmigung bzw. ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VG Oldenburg, 15.03.2007 - 4 A 2268/05
    Daran fehlt es nach Auffassung der Kammer sowohl bei dem Stichweg als auch bei dem Spülfeld (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17/91 -, NVwZ 1994, 294 ff, verneinend für einen befestigten Stellplatz).
  • BVerwG, 07.05.1991 - 4 B 52.91

    Bestehender Betrieb für Zulassung nach § 34 Abs. 3 BauGB erforderlich

    Auszug aus VG Oldenburg, 15.03.2007 - 4 A 2268/05
    Einschränkungen ergeben sich vielmehr daraus, dass das Vorhaben den Anforderungen genügen muss, die sich aus dem Tatbestandsmerkmal des "Dienens" ergeben (vgl. Krautzberger in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB Kommentar, 9. Auflage 2005, § 34 Rdn.56; s. auch BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1991 - 4 B 52/91 -, NVwZ 1991, 1075 (1076, zur damaligen Regelung des § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB ).
  • BVerwG, 17.01.2005 - 4 B 3.05

    Nichtzulassungsbeschwerde einer Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 15.03.2007 - 4 A 2268/05
    Ob dies im Einzelfall so ist, kann stets nur das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Einzelfalles sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2005 - 4 B 3/05 -, zitiert nach [...] m.w.N.; Rieger, in: Schrödter, Kommentar zum BauGB, 7. Aufl. 2006, § 34 Rdnr. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 B 23.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 15.03.2007 - 4 A 2268/05
    "Weitreichend" ist die Vorbildwirkung deshalb immer dann, wenn sich das Vorhaben und die weiteren Vorhaben, die nicht verhindert werden könnten, zusammen die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lassen und dadurch eine (weitergehende) Zersiedlung des Außenbereichs bewirken würden ( BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 B 23/04 -, BauR 2005 73 f ).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 15.03.2007 - 4 A 2268/05
    Wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Erforderlichkeit einer Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG abhängt, wird es deshalb in der Regel einer sachgerechten Ausübung des gerichtlichen Ermessens entsprechen, das Verfahren gemäß § 94 VwGO auszusetzen, um der Klägerin Gelegenheit zu geben, ihr Vorhaben der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen und dieser die Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit bzw. der Prüfung von nachträglichen Anordnungen zu ermöglichen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3/04 -, BVerwGE 122, 117 ff = NVwZ 2005, 208 (209)).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 33.90

    Kann ein Gewerbebetrieb in den Außenbereich hinein erweitert werden?

    Auszug aus VG Oldenburg, 15.03.2007 - 4 A 2268/05
    Dies scheitert bereits daran, dass die Erweiterung eines im Innenbereich gelegenen Gewerbebetriebs in den Außenbereich hinein durch die genannte Norm nicht erleichtert wird ( BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 33/90 -, NVwZ 1994, 293 f).
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