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   VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09   

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https://dejure.org/2012,29403
VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09 (https://dejure.org/2012,29403)
VG Göttingen, Entscheidung vom 20.09.2012 - 4 A 258/09 (https://dejure.org/2012,29403)
VG Göttingen, Entscheidung vom 20. September 2012 - 4 A 258/09 (https://dejure.org/2012,29403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbung kommerzieller Repetitorien an der Uni

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Werbeverbot gegen kommerzielle juristische Repetitorien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewerbung kommerzieller juristische Repetitorien im räumlichen Bereich einer Universität

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbe- und Hausverbot gegen juristische Repetitorien rechtmäßig - Werbung für kommerzielle Repetitorien erweckt bei Studierenden (falschen) Eindruck über nicht ausreichendes Angebot der Universität

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Repetitorien kämpfen gegen Haus- und Werbeverbot an der Uni

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Werbe- und Hausverbot gegen juristische Repetitorien bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2010 - 2 ME 167/10

    Untersagung von Werbemaßnahmen juristischer Repetitorien in und an Gebäuden einer

    Auszug aus VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09
    Auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 25.2.2010 (4 B 10/10) und den Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 14.7.2010 (2 ME 167/10) wird insoweit verwiesen.

    Dabei steht dem Inhaber des Hausrechts ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Ermessensspielraum hinsichtlich des Ob und Wie der Maßnahmen zu (Nds. OVG, Beschluss vom 14.7.2010,- 2 ME 167/10 -, juris).

  • VGH Bayern, 23.06.2003 - 7 CE 03.1294

    Benützung der Universitätsbibliothek, Hausverbot wegen ungebührlichen Verhaltens,

    Auszug aus VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09
    § 37 Abs. 3 S. 1 NHG stellt nicht nur eine Zuständigkeitsvorschrift sondern auch eine Befugnisnorm dar (zu vergleichbaren Vorschriften im Schul- und Hochschulrecht: BayVGH, Beschluss vom 23.6.2003 - 7 CE 03.1294 -, NVwZ-RR 2004, 185; VG Braunschweig, Urteil vom 10.3.2005 - 6 A 159/03 -, juris).
  • VG Göttingen, 25.02.2010 - 4 B 10/10

    Untersagung der Durchführung von Werbemaßnahmen für ein kommerzielles

    Auszug aus VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09
    Auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 25.2.2010 (4 B 10/10) und den Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 14.7.2010 (2 ME 167/10) wird insoweit verwiesen.
  • VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots für das Betreten eines

    Auszug aus VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09
    § 37 Abs. 3 S. 1 NHG stellt nicht nur eine Zuständigkeitsvorschrift sondern auch eine Befugnisnorm dar (zu vergleichbaren Vorschriften im Schul- und Hochschulrecht: BayVGH, Beschluss vom 23.6.2003 - 7 CE 03.1294 -, NVwZ-RR 2004, 185; VG Braunschweig, Urteil vom 10.3.2005 - 6 A 159/03 -, juris).
  • OLG Hamm, 16.11.2000 - 5 U 2/00
    Auszug aus VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09
    Die Beklagte ist deshalb grundsätzlich berechtigt, gegen Werbetätigkeiten kommerzieller Repetitorien vorzugehen (Im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2000, - 5 U 2/00 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.5.2009, - 5 U 50/08 -, NJW 2009, 2143).
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86

    Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des

    Auszug aus VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09
    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 29.10.1987, - 2 C 57.86 -, BVerwGE 78, 211), das Ansehen und die Qualität der staatlichen Ausbildung - hier der Referendarausbildung - werde durch die Nebentätigkeit eines (zugleich mit der Referendarausbildung betrauten) Richters bei einem privaten Repetitorium nicht in Frage gestellt, ist auf die Werbung kommerzieller Repetitorien in staatlichen Universitäten nicht übertragbar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 7 B 10104/05
    Auszug aus VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09
    ohne den Erfolg milderer Maßnahmen abzuwarten, ein Hausverbot aussprechen, wenn der Hausfrieden nachhaltig oder in besonders aggressiver Weise gestört wurde (OVG Koblenz, Beschluss vom 7.3.2005, - 7 B 10104/05 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 50/08

    Wettbewerbsbeschränkung: Boykottaufruf einer Universität durch Untersagung der

    Auszug aus VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09
    Die Beklagte ist deshalb grundsätzlich berechtigt, gegen Werbetätigkeiten kommerzieller Repetitorien vorzugehen (Im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2000, - 5 U 2/00 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.5.2009, - 5 U 50/08 -, NJW 2009, 2143).
  • VG Göttingen, 25.02.2010 - 4 B 10/10
    Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (4 A 258/09) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11.9.2009 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

    die aufschiebende Wirkung der Klage 4 A 258/09 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11.9.2009 wiederherzustellen bzw. anzuordnen.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakte sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin in dem Parallelverfahren 4 A 259/09 verwiesen.

    In ihren Verwaltungsvorgängen (zum Verfahren 4 A 259/09) befindet sich zwar ein Schreiben vom 5.11.2008, die Antragstellerin hat den Zugang dieses Schreibens jedoch bestritten, so dass es der Antragsgegnerin obliegt, den Zugang nachzuweisen.

  • VG Karlsruhe, 11.01.2018 - 3 K 10935/17

    Hausverbot für Gerichtsgebäude wegen aggressiven Verhaltens und Drohungen;

    30 bb) Beim Hausverbot handelt es sich aufgrund der von diesem ausgehenden fortwährenden und sich laufend aktualisierenden Beschwer um einen Dauerverwaltungsakt, sodass für die Entscheidung des Gerichts die Sach- und Rechtslage - also das Vorliegen der Anordnungsvoraussetzungen - zum Zeitpunkt der letztlichen mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (vgl. OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 16.01.2015 - 4 MB 52/14 -, juris; VG Göttingen, Urt. v. 20.09.2012 - 4 A 258/09 -, juris; siehe auch BayVGH, Beschl. v. 01.02.2016 - 10 CS 15.2689 -, juris; zur Abgrenzung von anderen Maßnahmen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.12.2015 - 9 S 1611/15 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2010 - 2 ME 167/10
    Dagegen hat die Antragstellerin Klage erhoben (4 A 258/09), über die noch nicht entschieden ist, und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.
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