Rechtsprechung
VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 25 Abs 1 Satz 1 Nr 2 BauGB
Vorkaufssatzungen für Verlagerung von Kasernen am Flugplatz Erbenheim - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
ANGEMESSENHEIT; IN-BETRACHT-ZIEHEN; KASERNEN; STÄDTEBAULICHE MAßNAHME; UNBEABSICHTIGTES TEILURTEIL - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorkaufssatzungen für Verlagerung von Kasernen am Flugplatz Erbenheim
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Weite Auslegung von Tatbestandsmerkmal des "In-Betracht-Ziehens" bei gemeindlichem besonderes Vorkaufsrecht
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 11.12.2014 - 6 K 1005/14
- VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 704
- ZfBR 2017, 691
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17
Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von …
Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Rechtsauffassung, wonach die mit der Vorkaufsrechtssatzung gesicherte Planung innerhalb von zehn Jahren verwirklicht sein müsse, auf einzelne Stimmen in der Literatur verweist (…etwa Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl., § 25 Rn. 6), wird dort die dargestellte Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts nur verkürzt wiedergegeben, was zu missverständlichen Aussagen führt (etwas verkürzend auch Hess. VGH, Urteil vom 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - NVwZ-RR 2017, 704, juris Rn. 69). - VGH Bayern, 17.09.2018 - 15 N 17.698
Unwirksamkeit einer Vorkaufssatzung
Als städtebauliche Maßnahme sind daher zunächst alle Maßnahmen / Schritte eines Vorhabens anzuerkennen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und der Gemeinde dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (…BVerwG, B.v. 14.4.1994 a.a.O.;… B.v. 8.9.2009 - 4 BN 38.09 - BauR 2010, 81 = juris Rn. 4;… B.v. 15.2.2000 - 4 B 10.00 -NVwZ 2000, 1044 = juris Rn. 7;… BayVGH, U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 21; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - NVwZ-RR 2017, 704 = juris Rn. 66).Eine solche, durch die Vorkaufssatzung zu sichernde städtebauliche Maßnahme wird aber erst i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB "in Betracht gezogen", wenn ernsthafte Anhaltspunkte für die Absicht der Gemeinde vorhanden sind, dass sie bestimmte städtebauliche Maßnahmen ergreifen wird (HessVGH, U.v. 26.1.2017 a.a.O. juris Rn. 68).
Die Absicht der Gemeinde zur Durchführung einer städtebaulichen Maßnahme muss im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zumindest so weit verdichtet gewesen sein, dass bei vernünftiger Betrachtung die Einleitung des Grunderwerbs zur Sicherung der für die Entwicklung benötigten Flächen sinnvoll erschien (zum Ganzen: HessVGH, U.v. 26.1.2017 a.a.O. juris Rn. 68;… Reidt a.a.O.).
Denn nur in diesem Fall kann sich die Absicht zur Durchführung einer städtebaulichen Maßnahme in einem Maße verdichtet und konkretisiert haben, dass bei vernünftiger Betrachtung der Grunderwerb zur Sicherung der für die Entwicklung benötigten Fläche sinnvollerweise eingeleitet werden darf (vgl. HessVGH, U.v. 26.1.2017 a.a.O. juris Rn. 68).
Eine Unbeachtlichkeit gemäß §§ 214, 215 BauGB kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Mangel in der Anwendung der Rechtsgrundlage einer Satzung in § 214 BauGB nicht als möglicher Unbeachtlichkeitsfall aufgeführt ist (HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - NVwZ-RR 2017, 704 = juris Rn. 87).
- VGH Bayern, 30.09.2019 - 1 N 16.1269
Unwirksamkeit der Satzung über das Vorkaufsrecht im Bereich der Kleingartenanlage
Ein "in Betracht ziehen" ist zu bejahen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte für die Absicht der Gemeinde vorhanden sind, dass sie bestimmte städtebauliche Maßnahmen ergreifen wird (…vgl. BayVGH, U.v. 17.9.2018 - 15 N 17.698 - juris Rn. 18; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - BauR 2017, 1517).Die Absicht zur Durchführung einer städtebaulichen Maßnahme muss im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zumindest soweit verdichtet gewesen sein, dass bei vernünftiger Betrachtung die Einleitung des Grunderwerbs zur Sicherung der für die Entwicklung benötigten Flächen sinnvoll erschien (…vgl. BayVGH, U.v. 17.9.2018 - 15 N 17.698 - juris Rn. 19; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - BauR 2017, 1517).
Insofern kann es auch von Bedeutung sein, wenn mit der Realisierung der planerischen Festsetzung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 4 B 43.09 - BauR 2010, 871; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - BauR 2017, 1517).