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   VG Schleswig, 06.10.2015 - 4 A 32/15   

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https://dejure.org/2015,28175
VG Schleswig, 06.10.2015 - 4 A 32/15 (https://dejure.org/2015,28175)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.10.2015 - 4 A 32/15 (https://dejure.org/2015,28175)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 4 A 32/15 (https://dejure.org/2015,28175)
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Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    1.200 Euro pro Jahr Hundesteuer für gefährliche Hunde

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine erdrosselnde Wirkung - Erhöhte Steuern für gefährliche Hunde rechtens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde bestätigt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde zulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kostenintensive Haltung von Kampfhunden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kampfhundesteuer: Jährlich 1.200 Euro Hundesteuer für gefährliche Hunde sind zulässig - Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Schleswig, 15.07.2016 - 4 A 86/15

    Keine erhöhte Hundesteuer für die Rasse Bullmastiff

    Das erkennende Gericht hat in seinem Urteil vom 06.10.2015 (4 A 32/15) entschieden, dass die erhöhte Steuer für die Haltung eines gefährlichen Hundes in Höhe von 1.200,-- EUR (noch) nicht gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt.
  • VG Schleswig, 15.07.2016 - 4 A 71/15

    Zur erhöhten Hundesteuer für bestimmte Rassen - hier: Bordeauxdogge

    Das erkennende Gericht hat in seinem Urteil vom 06.10.2015 (4 A 32/15) entschieden, dass die erhöhte Steuer für die Haltung eines gefährlichen Hundes in Höhe von 1.200 EUR (noch) nicht gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt.
  • VG Schleswig, 07.06.2017 - 4 A 169/15

    Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer

    Das erkennende Gericht hat in seinem Urteil vom 06.10.2015 - 4 A 32/15 - entschieden, dass die erhöhte Steuer für die Haltung eines gefährlichen Hundes in Höhe von 1.200,00 EUR (noch) nicht gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt.
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