Rechtsprechung
VG Schleswig, 06.10.2015 - 4 A 32/15 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (7)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
1.200 Euro pro Jahr Hundesteuer für gefährliche Hunde
- lto.de (Kurzinformation)
Keine erdrosselnde Wirkung - Erhöhte Steuern für gefährliche Hunde rechtens
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde bestätigt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde bestätigt
- haerlein.de (Kurzinformation)
Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde zulässig
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kostenintensive Haltung von Kampfhunden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kampfhundesteuer: Jährlich 1.200 Euro Hundesteuer für gefährliche Hunde sind zulässig - Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 06.10.2015 - 4 A 32/15
- OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2016 - 2 LB 34/15
Wird zitiert von ... (3)
- VG Schleswig, 15.07.2016 - 4 A 86/15
Keine erhöhte Hundesteuer für die Rasse Bullmastiff
Das erkennende Gericht hat in seinem Urteil vom 06.10.2015 (4 A 32/15) entschieden, dass die erhöhte Steuer für die Haltung eines gefährlichen Hundes in Höhe von 1.200,-- EUR (noch) nicht gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt. - VG Schleswig, 15.07.2016 - 4 A 71/15
Zur erhöhten Hundesteuer für bestimmte Rassen - hier: Bordeauxdogge
Das erkennende Gericht hat in seinem Urteil vom 06.10.2015 (4 A 32/15) entschieden, dass die erhöhte Steuer für die Haltung eines gefährlichen Hundes in Höhe von 1.200 EUR (noch) nicht gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt. - VG Schleswig, 07.06.2017 - 4 A 169/15
Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer
Das erkennende Gericht hat in seinem Urteil vom 06.10.2015 - 4 A 32/15 - entschieden, dass die erhöhte Steuer für die Haltung eines gefährlichen Hundes in Höhe von 1.200,00 EUR (noch) nicht gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt.