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   VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17   

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VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17 (https://dejure.org/2019,9385)
VG Hannover, Entscheidung vom 07.03.2019 - 4 A 3526/17 (https://dejure.org/2019,9385)
VG Hannover, Entscheidung vom 07. März 2019 - 4 A 3526/17 (https://dejure.org/2019,9385)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2018 - 2 LB 570/18

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit; Deserteur; Desertion; Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Das Gericht findet obergerichtliche Rechtsprechung vor, die für "offen" hält, ob eine Wehrdienstentziehung durch Flucht eine Verweigerung des Militärdienstes im Sinne der Richtlinie darstellen kann (Nds. OVG, Beschl. vom 5.12.2018 - 2 LB 570/18 -, Juris, Rn. 59) oder eine gegenüber den zuständigen Behörden ausdrücklich erklärte Ablehnung des Wehrdiensts verlangt (Nds. OVG, Urt. vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17 -, Juris, Rn. 109; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 04.05.2017 - 14 A 2023/16 -, NVwZ 2017, 1218 Rn. 95; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.10.2018-A 3 S 791/18-, BeckRS 2018, 27342 Rn. 46).

    Vielmehr sei völlig offen, welcher Funktion und welcher Einheit der Drittstaatsangehörige bei einer hypothetischen Rückkehr und einer ebenfalls hypothetischen Heranziehung zum Militärdienst zugeordnet würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2018 - 2 LB 570/18 -, Juris, Rn. 60; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.10.2018 - ASS 791/18 -, BeckRS 2018, 27342 Rn. 44 f.; OVG Schleswig, Urt. vom 04.05.2018 - 2 LB 17/18 -, BeckRS 2018, 7729 Rn. 137).

    Diese Rechtsprechung (Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2018, a.a.O. sowie Urt. vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17 -, juhs, Rn. 102 ff.) stützt sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache 0-472/13 vom 26.02.2015, wonach nicht ausreiche, "dass das "Militär" als solches Verbrechen im Sinne der Vorschrift begeht".

    Das Gericht findet eine Rechtsprechung vor, die das bejaht (Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2018 - 2 LB 570/18 -, juris, Rn. 61; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 04.05.2017 - 14 A 2023/16.A -, Juris, Rn. 87, und Beschl. vom 07.11.2017 - 14 A 2295/17.A -, Juris, Rn. 16) und sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft.

    Dies wirft die Frage auf, ob folglich in Konstellationen wie der hiesigen überhaupt denkbar ist, dass eine zu fordernde Verknüpfung nicht vorliegt, weil auch die Überzeugung, dass man keinen Militärdienst in einem Konflikt leisten darf, wenn dies zur Begehung von Kriegsverbrechen führen könnte, als eine politische Überzeugung zu bewerten ist (so Schlussanträge der Generalanwältin vom 11.11.2014 in der Sache Shepherd, - C 472/13 -, Nr. 48; a.A. Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2018 - 2 LB 570/18 Juris, Rn. 58).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Das Gericht findet obergerichtliche Rechtsprechung vor, die für "offen" hält, ob eine Wehrdienstentziehung durch Flucht eine Verweigerung des Militärdienstes im Sinne der Richtlinie darstellen kann (Nds. OVG, Beschl. vom 5.12.2018 - 2 LB 570/18 -, Juris, Rn. 59) oder eine gegenüber den zuständigen Behörden ausdrücklich erklärte Ablehnung des Wehrdiensts verlangt (Nds. OVG, Urt. vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17 -, Juris, Rn. 109; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 04.05.2017 - 14 A 2023/16 -, NVwZ 2017, 1218 Rn. 95; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.10.2018-A 3 S 791/18-, BeckRS 2018, 27342 Rn. 46).

    Diese Rechtsprechung (Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2018, a.a.O. sowie Urt. vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17 -, juhs, Rn. 102 ff.) stützt sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache 0-472/13 vom 26.02.2015, wonach nicht ausreiche, "dass das "Militär" als solches Verbrechen im Sinne der Vorschrift begeht".

    Zurückgestellte Wehrpflichtige könnten sich nicht auf diese Vorschrift berufen, da sie noch gar keiner Einheit zugeteilt seien und ihre militärische Ausbildung noch durchlaufen müssten (Nds. OVG, Urt. vom 27.06.2017, a.a.O., Rn. 108).

    Die gegenteilige Meinung (referiert von Nds. OVG, Urt. vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17 -, Juris, Rn. 97 ff.) stellt darauf ab, dass Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2011/95/EU bereits gebiete, dass "letztlich Jeder Deserteur ungeachtet einer - ohnehin in der Realität nicht nachprüfbaren - Gewissensentscheidung anzuerkennen sei, um einen Wertungswiderspruch zu vermeiden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - 14 A 2023/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

    Auszug aus VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Das Gericht findet obergerichtliche Rechtsprechung vor, die für "offen" hält, ob eine Wehrdienstentziehung durch Flucht eine Verweigerung des Militärdienstes im Sinne der Richtlinie darstellen kann (Nds. OVG, Beschl. vom 5.12.2018 - 2 LB 570/18 -, Juris, Rn. 59) oder eine gegenüber den zuständigen Behörden ausdrücklich erklärte Ablehnung des Wehrdiensts verlangt (Nds. OVG, Urt. vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17 -, Juris, Rn. 109; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 04.05.2017 - 14 A 2023/16 -, NVwZ 2017, 1218 Rn. 95; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.10.2018-A 3 S 791/18-, BeckRS 2018, 27342 Rn. 46).

    Das Gericht findet eine Rechtsprechung vor, die das bejaht (Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2018 - 2 LB 570/18 -, juris, Rn. 61; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 04.05.2017 - 14 A 2023/16.A -, Juris, Rn. 87, und Beschl. vom 07.11.2017 - 14 A 2295/17.A -, Juris, Rn. 16) und sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2018 - A 3 S 791/18

    Syrische Asylbewerber; Rückkehrprognose; illegale Ausreise und Aufenthalt im

    Auszug aus VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Das Gericht findet obergerichtliche Rechtsprechung vor, die für "offen" hält, ob eine Wehrdienstentziehung durch Flucht eine Verweigerung des Militärdienstes im Sinne der Richtlinie darstellen kann (Nds. OVG, Beschl. vom 5.12.2018 - 2 LB 570/18 -, Juris, Rn. 59) oder eine gegenüber den zuständigen Behörden ausdrücklich erklärte Ablehnung des Wehrdiensts verlangt (Nds. OVG, Urt. vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17 -, Juris, Rn. 109; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 04.05.2017 - 14 A 2023/16 -, NVwZ 2017, 1218 Rn. 95; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.10.2018-A 3 S 791/18-, BeckRS 2018, 27342 Rn. 46).

    Vielmehr sei völlig offen, welcher Funktion und welcher Einheit der Drittstaatsangehörige bei einer hypothetischen Rückkehr und einer ebenfalls hypothetischen Heranziehung zum Militärdienst zugeordnet würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2018 - 2 LB 570/18 -, Juris, Rn. 60; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.10.2018 - ASS 791/18 -, BeckRS 2018, 27342 Rn. 44 f.; OVG Schleswig, Urt. vom 04.05.2018 - 2 LB 17/18 -, BeckRS 2018, 7729 Rn. 137).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2014 - C-472/13

    Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston können nicht zur kämpfenden Truppe

    Auszug aus VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Dies wirft die Frage auf, ob folglich in Konstellationen wie der hiesigen überhaupt denkbar ist, dass eine zu fordernde Verknüpfung nicht vorliegt, weil auch die Überzeugung, dass man keinen Militärdienst in einem Konflikt leisten darf, wenn dies zur Begehung von Kriegsverbrechen führen könnte, als eine politische Überzeugung zu bewerten ist (so Schlussanträge der Generalanwältin vom 11.11.2014 in der Sache Shepherd, - C 472/13 -, Nr. 48; a.A. Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2018 - 2 LB 570/18 Juris, Rn. 58).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des

    Auszug aus VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Diese legt § 3b AsylG wie bereits in früherer Rechtsprechung (Urt. vom 19.08.1986 - 9 C 322.85 -, DVBl 1987, 47; Urt. vom 06.12.1988 - 9 C 22.88 -, BVerwGE 81, 41, 44 und Urt. vom 25.06.1991 - 9 0 131.90 -, InfAuslR 1991, 310, 313) so aus, dass eine an eine Wehrdienstentziehung geknüpfte Sanktion, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgeht, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dient, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen soll (vgl. BVerwG, Beschl. vom 24.04.2017 - 1 B 22/17 -, Juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 17/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Auszug aus VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Vielmehr sei völlig offen, welcher Funktion und welcher Einheit der Drittstaatsangehörige bei einer hypothetischen Rückkehr und einer ebenfalls hypothetischen Heranziehung zum Militärdienst zugeordnet würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2018 - 2 LB 570/18 -, Juris, Rn. 60; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.10.2018 - ASS 791/18 -, BeckRS 2018, 27342 Rn. 44 f.; OVG Schleswig, Urt. vom 04.05.2018 - 2 LB 17/18 -, BeckRS 2018, 7729 Rn. 137).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10

    Abschiebungsschutz für vorverfolgten Tschetschenen

    Auszug aus VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Ein Kriegsverbrechen liegt insbesondere vor, wenn sich militärische Handlungen gegen Personen und Einrichtungen richten, die durch das Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12.08.1949 (dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 26.07.2012 - 2 L 68/10 -, NVwZ-RR 2012; BeckOK AuslR/Kluth, 20. Ed. 01.11.2018, AsylG § 3 Rn. 22) und die Zusatzprotokolle I und II vom 08.06.1977 besonders geschützt sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 14 A 2295/17
    Auszug aus VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Das Gericht findet eine Rechtsprechung vor, die das bejaht (Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2018 - 2 LB 570/18 -, juris, Rn. 61; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 04.05.2017 - 14 A 2023/16.A -, Juris, Rn. 87, und Beschl. vom 07.11.2017 - 14 A 2295/17.A -, Juris, Rn. 16) und sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft.
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

    Auszug aus VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Diese legt § 3b AsylG wie bereits in früherer Rechtsprechung (Urt. vom 19.08.1986 - 9 C 322.85 -, DVBl 1987, 47; Urt. vom 06.12.1988 - 9 C 22.88 -, BVerwGE 81, 41, 44 und Urt. vom 25.06.1991 - 9 0 131.90 -, InfAuslR 1991, 310, 313) so aus, dass eine an eine Wehrdienstentziehung geknüpfte Sanktion, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgeht, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dient, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen soll (vgl. BVerwG, Beschl. vom 24.04.2017 - 1 B 22/17 -, Juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

    Ob sich hieraus ergibt, dass die Verweigerung der Teilnahme an Kriegsverbrechen und die damit einhergehende Bestrafung stets als flüchtlingsrechtlich relevant einzustufen ist (vgl. dazu VG Hannover, Vorlagebeschluss vom 7. März 2019 - 4 A 3526/17 - juris Rn. 82 ff.), ist vorliegend schon nicht entscheidungserheblich, da dem Berufungsurteil keine tatrichterlichen Feststellungen dafür zu entnehmen sind, dass der dem Kläger in Syrien drohende Reservedienst unter die Ausschlussklauseln des § 3 Abs. 2 AsylG fallende Verbrechen oder Handlungen umfassen würde.
  • VG Magdeburg, 25.11.2019 - 8 A 179/19

    Erfordernis der Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund in

    Eine Verknüpfung von Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund gemäß Art. 2 Buchst. d und Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2011/95/EU (juris: (juris: EURL 95/2011) ) (vgl. § 3a Abs. 3 AsylG (juris: AsylVfG 1992)) ist auch in den Fällen der Verfolgungshandlungen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und e der Richtlinie 2011/95/EU (juris: EURL 95/2011))(vgl. § 3a Abs. 2 Nr. 2 und 5 AsylG (juris: AsylVfG 1992)) Voraussetzung für Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19.04.2018 - 1 C 29/17 -, juris, Rn. 33 entgegen VG Hannover, Beschluss vom 07.03.2019 - 4 A 3526/17 -, juris).(Rn.39).

    Ferner seien die europarechtlichen Fragen gemäß dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Hannover an den Europäischen Gerichtshof vom 07.03.2019 (4 A 3526/17) auch in dem Fall des Klägers vorgreiflich.

    Diese mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 07.03.2019 (4 A 3526/17) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegten Frage ist in dem Fall des Klägers nicht entscheidungserheblich und deswegen kam weder eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 Unterabs. 2 AEUV noch eine Aussetzung gemäß § 94 VwGO wegen Vorgreiflichkeit einer Antwort auf die bereits gestellte Vorlagefrage in Betracht.

    Weder kam eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens und eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 Unterabs. 2 AEUV noch eine Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit einer Antwort auf die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 07.03.2019 (4 A 3526/17) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegten Fragen in Betracht.

    Entgegen dem Verweis des Klägers auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 07.03.2019 (4 A 3526/17) ist von der vorstehend formulierten Voraussetzung nicht abzusehen, so dass die bloße Dienstpflicht bei Militärkräften, die Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, genügen würde, ohne dass es auf die Plausibilität einer Beteiligung in hinreichend unmittelbarer Weise des Dienstpflichtigen ankäme.

    Wegen der hierzu gestellten Vorlagefrage (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 07.03.2019 - 4 A 3526/17 -, juris, Rn. 67) kam weder eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens, um die Antwort des Europäischen Gerichtshofs an das Verwaltungsgericht Hannover abzuwarten, noch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 Unterabs. 2 AEUV in Betracht.

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Ob sich hieraus ergibt, dass die Verweigerung der Teilnahme an Kriegsverbrechen und die damit einhergehende Bestrafung stets als flüchtlingsrechtlich relevant einzustufen ist (vgl. dazu VG Hannover, Vorlagebeschluss vom 7. März 2019 - 4 A 3526/17 - juris Rn. 82 ff.), ist vorliegend schon nicht entscheidungserheblich, da dem Berufungsurteil keine tatrichterlichen Feststellungen dafür zu entnehmen sind, dass der dem Kläger in Syrien drohende Reservedienst unter die Ausschlussklauseln des § 3 Abs. 2 AsylG fallende Verbrechen oder Handlungen umfassen würde.
  • BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18

    Asylantragstellung; Flüchtling; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche

    Soweit eine Berufung auf die Vorschrift auch bereits bei beachtlich wahrscheinlicher Einberufung zum Militärdienst und ungewisser künftiger Zuordnung zu einer bestimmten Einheit infrage kommt (zum Streitstand VG Hannover, Beschluss vom 7. März 2019 - 4 A 3526/17 - juris), wäre jedenfalls darzulegen, dass entweder alle infrage kommenden Einheiten im Sinne der Rechtsprechung des EuGH mit hoher Wahrscheinlichkeit in als Kriegsverbrechen einzustufende Handlungen involviert sind oder doch hinreichend plausibel ist, dass wehrdiensttauglichen Personen bei Rückkehr nach Syrien der Einsatz in solchen Einheiten drohte.
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2019 - 2 LB 341/19

    Asyl; Flüchtling; Flüchtlingsanerkennung; Kriegsverbrechen; Syrien;

    Das Verwaltungsgericht Hannover habe mit Vorlagebeschluss vom 7. März 2019 - 4 A 3526/17 - verschiedene Fragen zur Auslegung von Art. 9 Abs. 2e und Abs. 3 RL 2011/95/EU an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.

    Der Senat übt sein bei einer Anwendung der Vorschrift bestehendes Ermessen dahingehend aus, dass eine Aussetzung weder im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 7. März 2019 (- 4 A 3526/17 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) noch im Hinblick auf eine eigene Vorlage des Senats an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV erfolgt.

    Diesem Befund entspricht es, dass die vom Verwaltungsgericht Hannover in seinem Vorlagebeschluss vom 7. März 2019 (- 4 A 3526/17 -) zitierten Quellen nahezu ein Jahr alt und älter sind.

  • VG Berlin, 08.12.2020 - 13 K 146.17
    4) Die Feststellung, dass wiederholt oder systematisch Kriegsverbrechen durch die Syrische Arabische Armee unter Einsatz von Wehrpflichtigen begangen werden, lässt sich entgegen VG Hannover (Beschluss vom 7. März 2019 - 4 A 3526/17 -) derzeit nicht treffen.

    Es mag sein, dass der Vorlagefrage des VG Hannover (VG Hannover, Beschluss vom 7. März 2019 - 4 A 3526/17 -) genau dieses Verständnis zugrunde gelegen hat, dass es nämlich ausreicht, die wiederholte oder systematische Begehung von Kriegsverbrechen durch die Armee einerseits und andererseits den Einsatz von Wehrpflichtigen in der Armee (als solchen) festzustellen.

    Der EuGH hat insoweit -prozessual zwingend - die in Frage 3, erster Absatz enthaltene Feststellung des vorlegenden VG Hannover, dass das "Militär wiederholt und systematisch solche Verbrechen unter Einsatz von Wehrpflichtigen begeh(t)" (VG Hannover, Beschluss vom 7. März 2019 - 4 A 3526/17 -) lediglich seiner Auslegung der einschlägigen Richtlinie zugrunde gelegt (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 2 LB 731/19

    Asyl; Asylantragstellung; Auslandsaufenthalt; Flüchtling; Flüchtlingseigenschaft;

    Einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV bedarf es daher entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover (Beschl. v. 7.3.2019 - 4 A 3526/17 -, juris) nicht (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 3.4.2019 - 2 LB 341/19 -, juris Rn. 60 ff.; auch BVerwG, Beschl. v. 23.4.2019 - 1 B 14.19 -, juris Rn. 14; Urt. v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 33).
  • OVG Hamburg, 29.05.2019 - 1 Bf 284/17

    Rückkehr eines 17-jährigen Syrers; Gefahr der Zwangsrekrutierung durch kurdische

    Die Notwendigkeit einer Vorlage der dort entschiedenen Frage an den EuGH (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 7.3.2019, 4 A 3526/17, juris) sieht der erkennende Senat nicht, da der EuGH die Eigenschaft als Militärangehöriger als eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für die Anwendung von Art. 9 Abs. 2 lit. e) i.V.m. Art. 12 Abs. 2 lit. a) RL 2004/83/EG angesehen hat (Urt. v. 26.2.2015, C-472/13, Shepherd, EuGRZ 2015, 160, juris Rn. 34); die Regelungen sind insoweit inhaltsgleich mit den entsprechenden Bestimmungen der derzeit gültigen RL 2011/95 EU.
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2020 - 2 LB 39/20

    Asyl; Asylanerkennung; Asylantragstellung; Auslandsaufenthalt; bestimmte soziale

    Einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV bedarf es daher entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover (Beschl. v. 7.3.2019 - 4 A 3526/17 -, juris) nicht (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 3.4.2019 - 2 LB 341/19 -, juris Rn. 60 ff.; auch BVerwG, Beschl. v. 23.4.2019 - 1 B 14.19 -, juris Rn. 14; Urt. v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 24.04.2019 - 1 B 24.19
    d) Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 7. März 2019 (4 A 3526/17) gibt keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung oder zur Aussetzung des Verfahrens.
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2020 - 2 LB 674/18

    Armee; Deserteur; Desertion; Flüchtlingseigenschaft; Syrien; Verfolgung,

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2019 - 2 LB 402/19

    Asyl; Asylantragstellung; Ausreise (illegal); bestimmte soziale Gruppe;

  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 20 B 19.32952

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • BVerwG, 23.04.2019 - 1 B 14.19

    Syrische Wehrdienstentzieher - und die Gruppenverfolgung

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 2 LB 327/18

    Bedeutung der Zugehörigkeit zu religiösen oder ethischen Minderheiten in Syrien

  • BVerwG, 23.04.2019 - 1 B 9.19

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem

  • BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 39.19

    Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden

  • BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem

  • BVerwG, 11.07.2019 - 1 B 55.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rechtliche Einordnung der den

  • VG Berlin, 08.06.2020 - 32 K 112.17
  • VG Berlin, 08.06.2020 - 32 K 272.17
  • BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 36.19

    Einstufung von Wehrpflichtverweigerern in einem innerstaatlichen bewaffneten

  • VGH Bayern, 21.11.2019 - 20 B 19.30456

    Keine Flüchtlingsanerkennung für syrische Asylsuchende - Wehrdienstentziehung

  • OVG Sachsen, 03.02.2020 - 3 A 60/20

    Wehrdienst; Verweigerung; aussagepsychologisches Gutachten;

  • BVerwG, 07.11.2019 - 1 B 77.19

    Explizite Ablehnung des Wehrdienstes als Voraussetzung für § 3a Abs. 2 Nr. 5

  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 ZB 21.30659

    Keine Gefahr einer unmenschlichen Bestrafung wegen eines Verkehrsdeliktes in

  • VG Karlsruhe, 25.06.2019 - A 8 K 5304/16

    Subsidiärer Schutz für Syrer - Anerkennung wegen Wehrdienstentziehung nur bei

  • VG Berlin, 20.11.2019 - 8 K 906.16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Wehrdienstentziehung

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