Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 07.07.2011 - 4 A 370/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17789
OVG Sachsen, 07.07.2011 - 4 A 370/10 (https://dejure.org/2011,17789)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.07.2011 - 4 A 370/10 (https://dejure.org/2011,17789)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 4 A 370/10 (https://dejure.org/2011,17789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 2 Abs. 1; SächsGemO § 112, § 114; SächsStrG § 14, § 18
    Polizeiverordnung, Gemeingebrauch, Alkoholkonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit des Vorliegens einer konkreten Gefahr für das Aussprechen eines polizeilichen Verbots hinsichtlich des Genusses von Alkohol in der Öffentlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit des Vorliegens einer konkreten Gefahr für das Aussprechen eines polizeilichen Verbots hinsichtlich des Genusses von Alkohol in der Öffentlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09

    Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Befristung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2011 - 4 A 370/10
    Solche sind dann veranlasst, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine wesentliche Tatsachenfeststellung schlüssig derart in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss anzusehen ist (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2010, ZfB 2011, 39; st. Rspr.; vgl. dazu auch Gaier, NVwZ-RR 2011, 385, 388 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - 4 K 2/99

    Niederlassen zum Alkoholgenuß keine Sondernutzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2011 - 4 A 370/10
    So mag das mit dem Niederlassen zum Zwecke des Alkoholgenusses an bestimmten Plätzen und Straßen verbundene Erscheinungsbild als Ärgernis begriffen werden, stellt das entsprechende Verhalten aber - trotz dieses Ärgernisses - keine Sondernutzung i. S. v. § 18 Abs. 1 S. 1 SächsStrG, sondern eine Form des Gemeingebrauchs nach § 14 SächStrG dar, welcher nicht ausschließlich die Ortsveränderung durch Fortbewegung und Transport unter Einschluss des ruhenden Verkehrs (enger Verkehrsbegriff), sondern daneben auch den sog. kommunikativen Verkehr, also "das längere Verweilen und den gemeinsamen Aufenthalt mit anderen aus Anlass oder Gründen zwischenmenschlicher Kontaktaufnahme und Kommunikation" (OVG Schl.-H., Urt. v. 16.06.1999 - 4 K 2/99 - m. w. N.) erfasst.6 3. Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), denn mit ihr sind keine grundsätzlichen, höchst- oder obergerichtlich nicht entschiedenen Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung verbunden, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würden und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedürfen (vgl. dazu Gaier a. a. O., 385, 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08

    Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2011 - 4 A 370/10
    8 Es besteht indes Einigkeit in Rechtsprechung (vgl. VGH BW, Urt. v. 28. Juli 2009, NVwZ-RR 2010, 55) und Literatur (vgl. Faßbender a. a. O., 563, 564), dass die Alkoholisierung allein einen Gefahrenverdacht nicht zu begründen vermag, für den Erlass einer Polizeiverordnung eine abstrakte Gefahr, für eine polizeiliche Verfügung eine konkrete Gefahr erforderlich ist.
  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Erlaubnisvorbehalt für Straßenverkauf von Sonntagszeitungen wegen Sondernutzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2011 - 4 A 370/10
    Die Begriffe des Gemeingebrauchs und der Sondernutzung mögen einem Wandel hinsichtlich der sie bestimmenden Frage nach der besonderen Inanspruchnahme und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Nutzungsfähigkeit unterliegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.04.2007, NVwZ 2007, 1306 zum Straßenverkauf von Zeitungen als Sondernutzung).
  • OVG Sachsen, 20.08.2010 - 4 A 325/08
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2011 - 4 A 370/10
    Solche sind dann veranlasst, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine wesentliche Tatsachenfeststellung schlüssig derart in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss anzusehen ist (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2010, ZfB 2011, 39; st. Rspr.; vgl. dazu auch Gaier, NVwZ-RR 2011, 385, 388 f.).
  • OVG Hamburg, 19.01.2012 - 4 Bf 269/10

    Ansprechen von Passanten durch angebliche Religionsgemeinschaft - Scientology -;

    Sie ermöglichen auch einen kommunikativen Gemeingebrauch (so ausdrücklich für das hamburgische Wegerecht mit eingehender Begründung: OVG Hamburg, a.a.O., juris Rn. 33 f.; vgl. ferner OVG Bautzen, Beschl. v. 7.7.2011, 4 A 370/10, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Urt. v. 31.1.2002, NVwZ-RR 2002, 740, juris Rn. 23; OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.1.2000, LKV 2001, 45, juris Rn. 5; OVG Schleswig, Urt. v. 16.6.1999, NordÖR 1999, 381, juris Rn. 18; OVG Bremen, Urt. v. 25.2.1997, GewArch 1997, 285, juris Rn. 116; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1995, NVwZ-RR 1996, 247, juris Rn. 22; ausführlich zum Ganzen Stahlhut, in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kap. 25, Rn. 21 ff.).
  • VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682

    Verbot des Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke

    Ob und unter welchen Voraussetzungen nämlich das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit überhaupt als erlaubnisbedürftige Sondernutzung einzustufen ist, ist umstritten und hängt zudem von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (vgl. grundlegend BayVGH, B.v. 27.10.1982 - 8 N 82 A.277 und hierzu Finger: Bettel- und Alkoholverbote im Spiegel der Rechtsprechung, KommJUr 2006, S. 441; s.a. Edhofer/Willmitzer, PdK Bay L-12, Art. 14 BayStrWG, Nr. 4.5 sowie OVG NRW, U.v. 16.6.1999 - 4 K 2/99; OVG Bautzen, B.v. 7.7.2011 - 4 A 370/10 - juris).
  • VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 192/13

    Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Alkoholverbots in Regionalzügen

    Richtig ist auch seine Einschätzung, dass der Besitz und Konsum von Alkohol grundsätzlich keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt und daher für sich genommen grundsätzlich noch nicht die Gefahrenschwelle überschreitet (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 11.02.2010, 6 B 9/10; Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.07.2011, 4 A 370/10).
  • VG Halle, 25.01.2013 - 7 A 96/11

    Erstattung von Mietkosten gemäß § 11 Abs. 4 KiFöG; Einwand des Missbrauchs

    Die bloße Verflechtung zwischen Klägerin als Mieterin und AWO Regionalverband {C.}-{D.} e.V. als Vermieter steht der Erstattungsfähigkeit der Mietkosten nicht entgegen (vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 22. Juni 2012 - 4 A 370/10 -, n.rk.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht