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   OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 A 434/12   

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https://dejure.org/2013,50418
OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 A 434/12 (https://dejure.org/2013,50418)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.06.2013 - 4 A 434/12 (https://dejure.org/2013,50418)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 4 A 434/12 (https://dejure.org/2013,50418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 74 Abs. 3, § 73 Abs. 4; BNatSchG § 15
    Wasserrechtliche Planfeststellung, Hochwasserschutzmauer, Präklusion; Europäische Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 B 247/12

    Hochwasserschutz, Gewässerausbau, Präklusion, Planänderung, Konfliktbewältigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 A 434/12
    18 1.1 Soweit die Klägerin zur Begründung von ernstlichen Zweifeln geltend macht, dass der Vorbehalt eines Planergänzungsverfahrens unzulässig gewesen sei, kann der Senat auf seine Ausführungen in der zwischen den Beteiligten ergangenen Beschwerdeentscheidung vom heutigen Tage - 4 B 247/12 - verweisen (dort Ziffer 3.1.1f.).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auch hierzu auf seine Ausführungen in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom heutigen Tage - 4 B 247/12 - (dort insbes. Ziffer 3.1.1).

    Dies gilt auch im Hinblick auf eine bestrittene Konfliktbewältigung durch den Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss vom 15. August 2011 (hierzu insbesondere Ziffer 3.2.1 des Beschlusses 4 B 247/12).

    Hierzu kann auf die Ausführungen des Senats unter Ziffern 3.3.1 und 3.3.2 des Beschlusses im Verfahren 4 B 247/12 verwiesen werden.

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 A 434/12
    Gemäß der auch nach Auffassung des Senats zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Vorschriften zur Einwendungspräklusion auch unter Berücksichtigung der angeführten Entscheidung des EuGH nicht europarechtswidrig und deshalb beachtlich (Urt. v. 14. Juli 2011 - 9 A 14/10 -, juris Rn. 23 ff.).

    Wie bereits oben dargelegt, ist hingegen ober- und höchstrichterlich geklärt, dass Einwendungspräklusionen nicht im Widerspruch zu dem Urteil des EuGH vom 15. Oktober 2009 stehen (BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2011 - 9 A 14/10 -, juris Rn. 24; jüngst: BayVGH, Urt. v. 4. April 2013 - 22 A 12.40048 - juris Rn. 30 ff.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass vom Verwaltungsgericht aus dieser Fehlbezeichnung prozessuale Konsequenzen gezogen worden wären.33 Grundsätzliche Bedeutung kommt auch nicht der nach Ablauf der Begründungsfrist unter Bezugnahme auf das Schreiben der Europäischen Kommission vom 27. September 2012 aufgeworfenen Frage zu, "ob § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG i. V. m. § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG mit den Vorschriften der UVP-Richtlinie 2011/92/EG vom 26. Juni 2011 vereinbar ist bzw. deren Anwendung wegen einer Unvereinbarkeit mit der genannten Richtlinie durch das nationale Gericht unterbleiben muss." Auch hier gilt, dass allein die Äußerung einer vorläufigen Rechtsauffassung durch die Europäische Kommission in Ansehung einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2011 - 9 A 14/10 -, juris Rn. 23 ff.) nicht geeignet ist, einen grundsätzlichen Klärungsbedarf aufzuzeigen.

  • EuGH, 15.10.2009 - C-263/08

    Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening - Richtlinie 85/337/EWG -

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 A 434/12
    19 1.2 Soweit sich die Klägerin insbesondere unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 15. Oktober 2009 - Rs C-263/08 - nicht an Einwänden gegen eine fehlerhaft unterbliebene UVP gehindert sieht, da die hierzu angeführten Präklusionsvorschriften europarechtswidrig seien, kann der Senat ihr nicht beipflichten.

    Zur Begründung hat die Klägerin auch in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des EuGH vom 15. Oktober 2009 - Rs C-263/08 - Bezug genommen, derzufolge materiell-rechtliche Präklusionsvorschriften wie § 73 Abs. 4 VwVfG europarechtswidrig seien.

  • VGH Bayern, 04.04.2013 - 22 A 12.40048

    Planfeststellung für einen Ersatzbau einer Hochspannungs-Freileitung auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 A 434/12
    Wie bereits oben dargelegt, ist hingegen ober- und höchstrichterlich geklärt, dass Einwendungspräklusionen nicht im Widerspruch zu dem Urteil des EuGH vom 15. Oktober 2009 stehen (BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2011 - 9 A 14/10 -, juris Rn. 24; jüngst: BayVGH, Urt. v. 4. April 2013 - 22 A 12.40048 - juris Rn. 30 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 11 D 70/09

    Klagen gegen den Neubau der B 474n - Ortsumgehung Datteln - bleiben ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 A 434/12
    Maßgebend ist insoweit, dass der vom Gerichtshof der Europäischen Kommission im Zusammenhang der Vereinbarkeit von Präklusionsvorschriften in erster Linie angesprochene Effektivitätsgrundsatz (Urt. v. 16. Mai 2000 - Rs. C- 78/98 - Slg. 2000 S. 1-3201 Rn. 31) dann nicht durchgreifen kann, wenn ein Gesichtspunkt in Streit steht, der vom Betroffenen bei seiner Beteiligung im Verwaltungsverfahren nicht ansatzweise innerhalb der Frist angesprochen wurde (vgl. OVG NRW, Urt. v. 18. Januar 2013 - 11 D 70/09. AK -, DVBl. 2013, 374, juris Rn. 89 f.) Hier hat die Klägerin in ihrem fristgerechten und umfangreichen Einwendungsschreiben vom 12. März 2009 eine zu Unrecht unterbliebene Umweltverträglichkeitsprüfung nicht angesprochen.
  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98

    Preston u.a.

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 A 434/12
    Maßgebend ist insoweit, dass der vom Gerichtshof der Europäischen Kommission im Zusammenhang der Vereinbarkeit von Präklusionsvorschriften in erster Linie angesprochene Effektivitätsgrundsatz (Urt. v. 16. Mai 2000 - Rs. C- 78/98 - Slg. 2000 S. 1-3201 Rn. 31) dann nicht durchgreifen kann, wenn ein Gesichtspunkt in Streit steht, der vom Betroffenen bei seiner Beteiligung im Verwaltungsverfahren nicht ansatzweise innerhalb der Frist angesprochen wurde (vgl. OVG NRW, Urt. v. 18. Januar 2013 - 11 D 70/09. AK -, DVBl. 2013, 374, juris Rn. 89 f.) Hier hat die Klägerin in ihrem fristgerechten und umfangreichen Einwendungsschreiben vom 12. März 2009 eine zu Unrecht unterbliebene Umweltverträglichkeitsprüfung nicht angesprochen.
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

    Auch die nur sinngemäße Rüge, eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung sei unterblieben, beinhaltet folglich die Beanstandung, dass die Ermittlung, Beschreibung oder Bewertung bestimmter Umweltauswirkungen oder die gemäß § 9 UVPG gebotene Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausreichend sei (wohl höhere Anforderungen stellend: Sächs. OVG, Beschl. v. 6.6. 2013 - 4 A 434/12 -, juris, Langtext Rn. 20).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09

    Planfeststellung gemäß § 43 EnWG; Klagebefugnis trotz festzustellender

    Dieser Einwendungsausschluss erstreckt sich darüber hinaus auf den zuletzt im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Einwand einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung (vgl. zur Geltung der fachgesetzlichen Präklusionsvorschriften im Rahmen von § 4 UmwRG: OVG Bautzen, Beschl. v. 06.06.2013 - 4 A 434/12 -, juris, Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2013 - 7 M/S 4/13 -, juris; Urt. v. 19.09.2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Rn. 63; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.07.2011 - 9 A 14/10 -, juris, Rn. 23 ; Neumann in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 73, Rn. 98).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13

    Vorliegen einer neuen Trasse bei Errichtung des Ersatzneubaus einer

    Auch die nur sinngemäße Rüge, eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung sei unterblieben, beinhaltet folglich die Beanstandung, dass die Ermittlung, Beschreibung oder Bewertung bestimmter Umweltauswirkungen oder die gemäß § 9 UVPG gebotene Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausreichend sei (wohl höhere Anforderungen stellend: Sächs. OVG, Beschl. v. 6.6. 2013 - 4 A 434/12 -, juris, Langtext Rn. 20).".
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