Rechtsprechung
OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 A 486/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
Europäische Charta der Kommunalen Selbstverwaltung Art 7 Abs. 2; SächsVerf Art 89 Abs. 1; SächsGemO § 21, § 114
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung einer rechtsaufsichtlichen Beanstandung eines Beschlusses über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit von Stadträtinnen und Stadträten; Recht einer Gemeinde zur Festsetzung einer gestaffelten Aufwandsentschädigung in Ausübung ihres im Rahmen von § 21 ...
- Judicialis
EKC Art. 7 Abs. 2; ; SächsVerf Art. 89 Abs. 1; ; SächsGemO § 21; ; SächsGemO § 114
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunalaufsicht; Selbstverwaltung; Aufwand; Nachteilsausgleich; Ehrenamt; Typisierung; Pauschalisierung; Haushaltstätigkeit; Erwerbstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Die Entschädigungssatzung für Dresdner Stadträte ist rechtmäßig.
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufwandsentschädigung für Dresdner Stadträte
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Bindung ans Gesetz
Verfahrensgang
- VG Dresden, 13.04.2006 - 12 K 1750/05
- OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 A 486/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 776
- DÖV 2010, 369
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
Fahrbahndecke
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 A 486/08
Das erhöhte Sitzungsgeld für Hausfrauen und Hausmänner ist nicht deshalb gleichheitswidrig weil - wie der Beklagte vorbringt - auch erwerbstätige Stadträte außerhalb ihrer Erwerbstätigkeit ebenfalls Hausarbeit zu erledigen hätten (zum Gleichheitssatz als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip: BVerfG, Beschl. v. 8.11.1972, BVerfGE 34, 139, 146). - BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 A 486/08
Die verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Selbstverwaltung enthält ein Aufgabenverteilungsprinzip hinsichtlich der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft: Hat die Aufgabe einen örtlichen Bezug, so ist sie an sich der kommunalen Selbstverwaltung zuzuordnen; eine Beschränkung oder ein Entzug durch eine gesetzliche Regelung ist nur zulässig, wenn Gründe vorliegen, die das mit der kommunalen Selbstverwaltung zum Ausdruck gebrachte Aufgabenverteilungsprinzip zugunsten der örtlichen Gemeinschaft überwiegen (BVerfG, Beschl. v. 23.11.1988, BVerfGE 79, 127 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 4 L 116/06
Zur Verdienstausfallentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 A 486/08
Bei der Festlegung der Aufwandsentschädigung hat die Gemeinde einen Entscheidungsspielraum; die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige gehört zum Kernbereich örtlicher Angelegenheiten (BayVGH, Beschl. v. 3.4.2008, BayVBl 2008, 664; OVG LSA, Urt. v. 3.4.2007 - 4 L 116/06 -, zitiert nach juris). - BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
Nordhorn
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 A 486/08
Für die Kommunalaufsicht gilt, dass sie die Rechte der Kommunen zu schützen und deren Entschlusskraft und Verantwortungsfreude zu fördern hat (§ 111 Abs. 3 SächsGemO); die Kommunalaufsicht darf sich nicht zu einer "Einmischungsaufsicht" entwickeln (BVerfG, Beschl. v. 21.6.1988, BVerfGE 78, 331). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2007 - 1 K 349/05
Zur Gültigkeit der sachsen-anhaltischen Verordnung über die Abgeltung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 A 486/08
Unterscheiden sich typisierte Sachverhaltskomplexe, dann kann eine an den Unterschieden orientierte differenzierte Rechtsfolge sachgerecht sein (dazu etwa: OVG LSA, Urt. v. 24.1.2007 - 1 K 349/05 -, zitiert nach juris).
- VG Magdeburg, 17.07.2012 - 9 A 219/11
Kommunalrecht: Kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfügung
Als Korrelat zu der im Rahmen der Gesetze gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltung ist sie auf die Sicherung dieser Gesetzesbindung begrenzt (Sächs. OVG, Urteil v. 26.05.2009, 4 A 486/08; juris).Denn die Aufwandsentschädigung als solche für ehrenamtlich Tätige gehört wiederum zum Kernbereich örtlicher Angelegenheiten und kann durch Satzung (§§ 6, 44 Abs. 3 Nr. 1 GO LSA) geregelt werden (Sächs. OVG, Urteil v. 26.05.2009, 4 A 486/08; juris).
- VG Karlsruhe, 18.10.2021 - 7 K 3231/20
Keine Entschädigung für Einsatzzeiten von Studierenden bei Freiwilliger Feuerwehr
Durch die gesonderte Entschädigung soll gerade der Nachteil ausgeglichen werden, der entsteht, wenn eine Haushaltstätigkeit mit einem Arbeitsaufwand, der über denjenigen hinausgeht, der von Erwerbstätigen gemeinhin zu bewältigen ist, ausgeführt wird (so zu einem erhöhten Sitzungsentgelt für Hausfrauen und Hausmänner: SächsOVG, Urteil vom 26.05.2009 - 4 A 486/08 -, juris).