Rechtsprechung
   BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10, 4 A 5001.10, 4 A 5002.10, 4 A 7000.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19753
BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10, 4 A 5001.10, 4 A 5002.10, 4 A 7000.11 (https://dejure.org/2012,19753)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2012 - 4 A 5000.10, 4 A 5001.10, 4 A 5002.10, 4 A 7000.11 (https://dejure.org/2012,19753)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10, 4 A 5001.10, 4 A 5002.10, 4 A 7000.11 (https://dejure.org/2012,19753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwVfG § 45 Abs. 3, § ... 73 Abs. 2 und 3, § 74 Abs. 4 und 5, § 75 Abs. 2 Satz 2; VwGO § 42 Abs. 2, § 60 Abs. 1, 2 und 3; LuftVG § 8 Abs. 1, § 32 Abs. 4 Nr. 8, Abs. 4c, § 32b Abs. 2 und 3; LuftVO § 27a Abs. 2; Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS 2003)
    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion; Anstoßwirkung; öffentliche Bekanntmachung; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Klagebefugnis; An- und Abflugverfahren; Flugrouten; Datenerfassungssystem (DES); ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 45 Abs. 3, § 73 Abs. 2 und 3, § 74 Abs. 4 und 5, § 75 Abs. 2 Satz 2
    Abwägung; An- und Abflugverfahren; Anstoßwirkung; Auslegungsgebiet; Bahnkonfiguration; Datenerfassungssystem (DES); Divergenz der Abflugwege; Flugrouten; Klagebefugnis; Klagefrist; Luftrechtliche Planfeststellung; Lärmschutzbelange; Parallelbahnsystem; Parallelbetrieb; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 3 VwVfG, § 73 Abs 2 VwVfG, § 73 Abs 3 VwVfG, § 74 Abs 4 VwVfG, § 74 Abs 5 VwVfG
    Auslöser für die Anstoßwirkung bei der Zustellfiktion; zur Rechtsinhaberschaft des Rechts auf fehlerfreie Abwägung; zu den Anforderungen an die prognostische Flugroutenplanung; Wirkung der Klarstellung von tragenden Erwägungen des Planfeststellungsbeschlusses durch die ...

  • Wolters Kluwer

    Ausgehen einer maßgebenden Anstoßwirkung für die Zustellfiktion des § 75 Abs. 5 S. 3 VwVfG durch Bekanntmachung des verfügenden Teils des Planfeststellungsbeschlusses

  • rewis.io

    Auslöser für die Anstoßwirkung bei der Zustellfiktion; zur Rechtsinhaberschaft des Rechts auf fehlerfreie Abwägung; zu den Anforderungen an die prognostische Flugroutenplanung; Wirkung der Klarstellung von tragenden Erwägungen des Planfeststellungsbeschlusses durch die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion; Anstoßwirkung; öffentliche Bekanntmachung; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Klagebefugnis; An- und Abflugverfahren; Flugrouten; Datenerfassungssystem (DES); ...

  • datenbank.nwb.de

    Auslöser für die Anstoßwirkung bei der Zustellfiktion; zur Rechtsinhaberschaft des Rechts auf fehlerfreie Abwägung; zu den Anforderungen an die prognostische Flugroutenplanung; Wirkung der Klarstellung von tragenden Erwägungen des Planfeststellungsbeschlusses durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flughafen Berlin Brandenburg: Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens hat Bestand - Klagen wegen behaupteter Täuschung über Flugrouten abgewiesen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flughafen Berlin Brandenburg: Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens hat Bestand - Klagen wegen behaupteter Täuschung über Flugrouten abgewiesen

  • faz.net (Pressebericht, 31.07.2012)

    Berliner Flughafen: Fliegen auf Sicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellfiktion bei der Planfeststellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fluglärm und die Flugroutenplanung in der luftrechtlichen Planfeststellung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Flughafen Berlin-Brandenburg - Leipziger Richter billigen Planung des Landes

  • spiegel.de (Pressemeldung, 31.07.2012)

    Berlin-Brandenburg: Klagen gegen Großflughafen zurückgewiesen

  • taz.de (Pressebericht, 31.07.2012)

    Flughafen Berlin-Brandenburg: Flugrouten-Änderung ist rechtmäßig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Planfestellungsbeschluss des Flughafen BER

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg abgewiesen

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.07.2012)

    Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg: "Perversion der Planfeststellung"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 144, 1
  • NVwZ 2013, 284
  • DVBl 2013, 309
  • DÖV 2013, 202
  • ZfBR 2013, 185 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10
    Die Ermittlung der Lärmbetroffenheiten und anderer Auswirkungen des Flugbetriebs im Planfeststellungsverfahren ist deshalb systemimmanent mit der Unsicherheit behaftet, dass die Flugrouten für die An- und Abflüge nicht feststehen (Urteil vom 13. Oktober 2011 - BVerwG 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 147).

    Die Standortwahl muss grundsätzlich auch dann abgewogen sein, wenn andere als die prognostizierten Flugrouten festgelegt werden (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 150).

    Bei der Entscheidung über die Zulassung des konkreten Vorhabens an dem landesplanerisch festgelegten Standort muss die Planfeststellungsbehörde nach der Rechtsprechung des Senats nicht alle realistischerweise in Betracht kommenden Flugrouten auf die zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen untersuchen; sie kann sich auf die Betrachtung bestimmter Flugrouten beschränken (Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 147).

    Der Planfeststellungsbeschluss muss aber die von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme bewältigen (Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 151 m.w.N.).

    Wenn die Prognose der An- und Abflugverfahren mit dem BAF oder der DFS abgestimmt ist (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 151), darf die Planfeststellungsbehörde grundsätzlich davon ausgehen, dass das BAF Flugverfahren festlegen wird, die Art und Ausmaß der im Planfeststellungsverfahren ermittelten Betroffenheiten nicht wesentlich übersteigen.

    Die Benutzung des Luftraums kann im Planfeststellungsverfahren zwar nicht geregelt werden (Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 147).

    Für den Nachtflugbetrieb und das insoweit maßgebende Nachtschutzgebiet hat der Senat hierzu in seinem Urteil vom 13. Oktober 2011 (BVerwG 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 159) dargelegt:.

    Ob die Schreiben der DFS vom 20. August und 26. Oktober 1998 an die Planfeststellungsbehörde, in denen die DFS an der bisherigen Grobplanung festgehalten und lediglich die Berücksichtigung eines Toleranzbereichs gefordert hatte (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 161), dem Träger der Landesplanung bekannt waren oder bekannt sein mussten, kann offen bleiben.

    Auch bei abknickenden Abflugrouten wäre nur der engere Verflechtungsraum, nämlich der Randbereich der Metropole, betroffen; der Verdichtungsbereich, also die dichter besiedelte Metropole selbst, wäre nicht betroffen (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 159).

    Das gilt auch, soweit die Kläger eine Erhöhung der Anzahl der Lärmbetroffenen ausgehend von einer Flugroute, wie sie sich aus Rn. 159 des Urteils des Senats vom 13. Oktober 2011 (BVerwG 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1) ergibt, nämlich unter Berücksichtigung eines Mindestabknickwinkels von der Nordbahn in Richtung Westen von 15° (Beweisantrag Anlage 12 der Sitzungsniederschrift), und soweit sie eine Erhöhung der lärmbetroffenen Einwohner um mindestens 64 000 (Beweisantrag Anlage 13 der Sitzungsniederschrift) unter Beweis stellen.

    Das Urteil des Senats vom 13. Oktober 2011 - BVerwG 4 A 4001.10 - wurde ihnen bereits im Januar 2012 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt.

    Der Beklagte durfte bei der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens zwar nicht davon ausgehen, dass die DFS für den unabhängigen Bahnbetrieb parallele Abflugstrecken planen würde; er durfte auch nicht von einem abhängigen Bahnbetrieb ausgehen (Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 155).

    Die Darlegungen des Senats zur Regelung des Nachtflugbetriebs gelten insoweit entsprechend (Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 159 - 161).

    Unabhängig von diesen landesplanerischen Vorgaben muss die Zulassung des Vorhabens an dem gewählten Standort grundsätzlich auch dann Bestand haben können, wenn andere An- und Abflugrouten festgelegt werden als im Planfeststellungsverfahren angenommen wurde (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 150).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Oktober 2011 (a.a.O. Rn. 161) dargelegt.

    Dass abknickende Abflugrouten nicht - wie die Kläger der Verfahren BVerwG 4 A 5001.10 und 5002.10 geltend machen - zu einer Verdoppelung der Lärmkorridore führen, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Oktober 2011 (a.a.O. Rn. 160) dargelegt.

    Im Übrigen wäre die Klage mit den Hilfsanträgen aus den im Urteil vom 13. Oktober 2011 (BVerwG 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1) dargelegten Gründen jedenfalls unbegründet.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10
    Wird der Standort des Flughafens - wie hier - durch die Landesplanung zielförmig festgelegt, sind auf der Ebene der Landesplanung die weiträumigen Auswirkungen der Standortwahl auf die Siedlungs- und Freiraumstruktur des Planungsraums in den Blick zu nehmen (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 72).

    Der Träger der Landesplanung muss prüfen, ob dies in den nachfolgenden Verfahren gewährleistet werden kann oder ob die Umsetzung seiner Standortentscheidung im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren i.V.m. dem Verfahren zur Festlegung der Flugverfahren aus Gründen des Lärmschutzes auf unüberwindbare tatsächliche oder rechtliche Hindernisse stoßen würde (vgl. Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 154).

    Die Anforderungen an die insoweit erforderliche Ermittlungstiefe und Abwägungsdichte werden durch die Aufgabenstellung der Raumordnung, den Detaillierungsgrad der Zielaussage und die planerische Konzeption des Trägers der Landesplanung bestimmt (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 74, 153).

    Im Planfeststellungsverfahren können die von der landesplanerischen Standortfestlegung betroffenen Anwohner ihre privaten Belange verteidigen; fechten sie den Planfeststellungsbeschluss an, unterliegt die zielförmige Standortentscheidung der Landesplanung der gerichtlichen Inzidentkontrolle (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 82 f.).

    Wie die fristgerecht erhobenen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss gezeigt haben, war die Entscheidung, den Ausbau des Flughafens am Standort Schönefeld zuzulassen, im Hinblick auf die Abwägung der Lärmbetroffenheiten unabhängig von dem 15°-Erfordernis einer Vielzahl grundsätzlicher Einwendungen ausgesetzt (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116).

    Die Planfeststellungsbehörde war an das Ergebnis des landesplanerischen Standortvergleichs gebunden (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 54).

    Aus Rechtsschutzgründen unterlag die zielförmige Standortentscheidung der Landesplanung bei Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses jedoch der gerichtlichen Inzidentkontrolle (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 83).

    Der Träger der Landesplanung durfte jedoch von einer genauen numerisch-präzisen Ermittlung der Anzahl der jeweils von Fluglärm voraussichtlich betroffenen Anwohner absehen, wenn offenkundige Disparitäten im Ausmaß der Lärmbelastung nach seiner planerischen Konzeption in der Abwägung kein ausschlaggebendes Gewicht besaßen (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 152 f.).

    Er hat für die Abwägung zwischen einer Beibehaltung des bestehenden Flughafensystems und dem Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Single-Airport die Anzahl der Lärmbetroffenen innerhalb der 62 dB(A)-Kontur ermittelt (Nr. 1 und Nr. 5.4.4.3 zu Z 1 LEP FS 2003), und zwar ausgehend von geradlinigen An- und Abflugrouten und berechnet nach den Berechnungsvorschriften des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm i.d.F. der Bekanntmachung vom 30. März 1971 (BGBl I S. 282 mit späteren Änderungen, im Folgenden: FluglärmG a.F.; vgl. Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 110), d.h. mit einem Halbierungsparameter q = 4 und einer Gewichtung für Tag- und Nachtflüge.

    Da Abflugrouten, die um bis zu 15° nach Norden oder nach Süden abknicken, einen unabhängigen Parallelbetrieb ermöglichen, ohne Lärmbetroffenheiten auszulösen, die nach dem Abwägungskonzept des LEP FS 2003 die Wahl des Standorts in Frage stellen würden, durfte der Träger der Landesplanung jedenfalls davon ausgehen, dass die Umsetzung seiner Standortentscheidung in dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren und dem Verfahren zur Festlegung der Flugverfahren nicht auf unüberwindbare tatsächliche oder rechtliche Hindernisse stoßen würde (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 154 f.).

    Der Senat hat dies - anders als zuvor das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg im Normenkontrollverfahren gegen den LEP FS 2003 (Urteil vom 10. Februar 2005 - OVG 3 D 104/03.NE) - nicht beanstandet (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 156 ff.).

    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die Zulassung des Vorhabens in unverhältnismäßiger Weise in private Schutzgüter, in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung oder in allgemeine öffentliche Belange eingreifen sollte (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 76 f.).

    Nach dem sogenannten Konsens-Beschluss vom 28. Mai 1996, in dem sich der Bundesminister für Verkehr, der Regierende Bürgermeister von Berlin und der Ministerpräsident des Landes Brandenburg darauf verständigten, den Standort Schönefeld als "Single-Standort" zu entwickeln (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - juris Rn. 5), wurden im Landesentwicklungsprogramm i.d.F. vom 1. November 2003 und LEP FS vom 28. Oktober 2003 neue Rechtsgrundlagen geschaffen, die die Durchführung eines neuen Raumordnungsverfahrens erübrigten (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 59 f.).

  • BVerwG, 29.03.2011 - 4 A 7000.11

    Flughafen Berlin Brandenburg: Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10
    Soweit die Beteiligten des Verfahrens BVerwG 4 A 7000.11 den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

    Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen zu 1 tragen die Kläger zu 3 und 4 des Verfahrens BVerwG 4 A 5000.10, die Klägerin des Verfahrens BVerwG 4 A 5001.10, der Kläger des Verfahrens BVerwG 4 A 5002.10 und die Kläger zu 5 und 6 sowie - jeweils gesamtschuldnerisch - die Kläger zu 1 und 2, 3 und 4 des Verfahrens BVerwG 4 A 7000.11 je 1/32, die Klägerin zu 1 des Verfahrens BVerwG 4 A 5000.10 1/8 und die Klägerin zu 2 des Verfahrens BVerwG 4 A 5000.10 5/8.

    Die Kläger zu 1 bis 5 des Verfahrens BVerwG 4 A 7000.11 sind Eigentümer von selbstgenutzten Wohngrundstücken in Berlin-Lichtenrade, die Klägerin zu 6 ist Miteigentümerin eines selbstgenutzten Wohngrundstücks in Mahlow - Siedlung ... .

    Im Verfahren BVerwG 4 A 7000.11 beantragten die Kläger mit Schreiben vom 6. Dezember 2010 beim Beklagten, das Planfeststellungsverfahren wiederaufzugreifen.

    Die Kläger des Verfahrens BVerwG 4 A 5000.10 und 5001.10 haben am 23. Dezember 2010, der Kläger des Verfahrens BVerwG 4 A 5002.10 am 24. Dezember 2010 und die Kläger des Verfahrens BVerwG 4 A 7000.11 am 9. März 2011 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss i.d.F. des Planergänzungsbeschlusses erhoben.

    Die Kläger des Verfahrens BVerwG 4 A 7000.11 machen zur Begründung ihres Wiedereinsetzungsantrags geltend, die Versäumung der Klagefrist sei gemäß § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i.V.m. § 45 Abs. 3 VwVfG nicht verschuldet, weil sie vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses nicht in der erforderlichen Weise angehört worden seien.

    Die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 7000.11 beantragen,.

    Soweit die Klagen im Verfahren BVerwG 4 A 7000.11 ursprünglich auch auf weitergehenden passiven Schallschutz gerichtet waren, haben die Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.

    II Soweit die Beteiligten des Verfahrens BVerwG 4 A 7000.11 den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

    Die am 23. Dezember 2010 (BVerwG 4 A 5000.10 und 5001.10), 24. Dezember 2010 (BVerwG 4 A 5002.10) bzw. 8. März 2011 (BVerwG 4 A 7000.11) erhobenen Klagen sind verspätet.

    Die Kläger des Verfahrens BVerwG 4 A 7000.11 (Schriftsatz vom 8. März 2011 S. 28 f.) meinen, dass auf der Grundlage der Planung der DFS vom 6. September 2010 grob geschätzt 80 000 bis 100 000 zusätzliche Lärmbetroffene zu verzeichnen seien.

    Gleiches gilt für die von den Klägern des Verfahrens BVerwG 4 A 7000.11 vorgelegten DFS-Schriftstücke aus den Jahren 2007 bis 2010.

    Aus den dargelegten Gründen kann den Klägern des Verfahrens BVerwG 4 A 7000.11 auch nicht für ihre auf eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebs gerichteten Hilfsanträge Wiedereinsetzung in die Frist für eine Klage gegen den Planergänzungsbeschluss vom 20. Oktober 2009 gewährt werden.

    Hier entsprach es billigem Ermessen, den Klägern des Verfahrens BVerwG 4 A 7000.11 auch bezüglich des erledigten Antrags auf weitergehenden passiven Schallschutz die Kosten aufzuerlegen, weil ihnen voraussichtlich auch insoweit Wiedereinsetzung in die Klagefrist nicht zu gewähren gewesen wäre.

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10
    Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils des Planfeststellungsbeschlusses ersetzt zwar nicht die öffentliche Auslegung in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt (Allesch/Häußler, in: Obermayer, VwVfG, 3. Aufl. 1999, § 74 Rn. 140; Dürr, in: Knack/Hennecke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 74 Rn. 46, 50); die maßgebende Anstoßwirkung geht jedoch von der Bekanntmachung des verfügenden Teils des Planfeststellungsbeschlusses aus (Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, Stand Juli 2012, § 10 Rn. 102; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 74 Rn. 152; vgl. Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 u.a. - BVerwGE 67, 206 ).

    Bei der öffentlichen Bekanntmachung müssen darüber hinaus das Vorhaben mit seinen wesentlichen Maßnahmen und den hierzu getroffenen Regelungen inhaltlich so bezeichnet werden, dass die möglicherweise in ihren Rechten Betroffenen die Möglichkeit ihrer Betroffenheit erkennen können und veranlasst werden, weitere Informationen einzuholen (Urteil vom 27. Mai 1983 a.a.O. ; Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 74 Rn. 217).

    Planfeststellungsbedürftige Großvorhaben werden stets über einen längeren Zeitraum vorbereitet, währenddessen ihr Bekanntheitsgrad auch ohne amtliche Publikation auf mannigfache Weise (z.B. durch Presseveröffentlichungen, Rundfunk, Fernsehen und zumeist auch durch Verlautbarungen von Bürgerinitiativen) zunimmt (Urteil vom 27. Mai 1983 a.a.O. ).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter höherer Gewalt ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - namentlich unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und Erfahrung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (Urteile vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 259.86 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 6 - juris Rn. 15, vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 38.95 - Buchholz 454.71 § 27 2. WoGG Nr. 2 - juris Rn. 16 und vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 35.96 - BVerwGE 105, 288 ; BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 - juris Rn. 11).

    Auch ein rechts- oder treuwidriges Verhalten der Behörde kann einen Fall höherer Gewalt begründen (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10
    Die Festlegung der Flugrouten unterliegt zwar ebenfalls gerichtlicher Überprüfung; die eigentliche Störquelle - die Anlegung oder der Ausbau des Flughafens - lässt sich in diesem Verfahren jedoch nicht mehr beseitigen (Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 , vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 und vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 - BVerwGE 123, 322 ).

    Es muss unter Beteiligung der Fluglärmkommission (§ 32b Abs. 2 und 3 LuftVG; vgl. Urteil vom 24. Juni 2004 a.a.O. ) und gegebenenfalls des Umweltbundesamtes (§ 32 Abs. 4c Satz 2 LuftVG) in Betracht kommende Routenalternativen prüfen und sodann eine eigene Abwägungsentscheidung treffen.

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10
    Die Festlegung der Flugrouten unterliegt zwar ebenfalls gerichtlicher Überprüfung; die eigentliche Störquelle - die Anlegung oder der Ausbau des Flughafens - lässt sich in diesem Verfahren jedoch nicht mehr beseitigen (Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 , vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 und vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 - BVerwGE 123, 322 ).

    Die in der Planfeststellung und der luftrechtlichen Genehmigung getroffenen Entscheidungen hat es hierbei zu beachten; deren Ausnutzung darf es nicht vereiteln (Urteil vom 4. Mai 2005 a.a.O. ).

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10
    Ist der Schutz bestimmter Gebiete Voraussetzung bereits für die zielförmige Festlegung des Flughafenstandorts in der Landesplanung, kann auch der Träger der Landesplanung die ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um den Schutz dieser Gebiete in den nachfolgenden Verfahren zu sichern (vgl. Urteil vom 4. April 2012 - BVerwG 4 C 8.09 u.a. - NVwZ 2012, 1314 Rn. 301 - 308).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10
    Ist die rechtzeitige Vornahme einer fristgebundenen Handlung unzumutbar, ist dies aus verfassungsrechtlichen Gründen allerdings immer ein Ereignis aus dem Bereich der höheren Gewalt (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 1985 - 2 BvR 1167/84 u.a. - BVerfGE 71, 305 ).
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10
    Unter formalem Beweisantritt aufgestellten Behauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben könnte, braucht ein Gericht nicht nachzugehen (Beschlüsse vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 6 - juris Rn. 114 und vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 - juris Rn. 4; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 - NVwZ 1994, 60 - juris Rn. 40).
  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05

    Verfassungsmäßigkeit der Annahme einer Zustellungsfiktion im asylrechtlichen

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 259.86

    Asylverfahren - Aufforderung zur Betreibung des Verfahrens - Nichtbetreiben des

  • BVerwG, 18.07.1988 - 3 B 33.88

    Anforderungen an die Beschwerdeschrift - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 40.89

    Rechtsmittel - Erfolgsaussichten - Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes -

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10

    Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im

  • OVG Brandenburg, 10.02.2005 - 3 D 104/03

    Normenkontrollverfahren bezüglich der Gültigkeit des Landesentwicklungsplanes

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Anfechtungsverfahren;

    Insoweit gilt für die Öffentlichkeitsbeteiligung nichts anderes als für die Klagebefugnis (vgl. hierzu Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 45 ff. ).

    Für den Vergleich mit dem bestehenden Berliner Flughafensystem waren im Rahmen der Landesplanung die Betroffenheiten innerhalb der nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm i.d.F. der Bekanntmachung vom 30. März 1971 (BGBl I S. 282 mit späteren Änderungen - im Folgenden: FluglärmG a.F.) berechneten 62 dB(A)-Kontur maßgebend (vgl. Urteile vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 109 f. und vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 66 ).

    Angesichts der erheblichen Toleranzen, mit denen der Träger der Landesplanung bei dem Vergleich der Lärmbetroffenheiten mit dem bestehenden Berliner Flughafensystem gearbeitet hat (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 67 ), hätten diese Betroffenheiten weder das Abwägungsergebnis des Trägers der Landesplanung noch die Durchsetzung des zielförmig festgelegten Standorts in der fachplanerischen Abwägung des Beklagten in Frage stellen können.

    Für die fachplanerische Abwägung hat der Beklagte in erster Linie auf die Betroffenheiten innerhalb des Tag- und des Nachtschutzgebiets abgestellt (PFB S. 605, 613; Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 81 ff. ).

    Zusätzlich hätten sie lediglich geltend machen können, die Planfeststellungsbehörde müsse Vorgaben für die Festlegung der Flugverfahren prüfen, um die Abgewogenheit der Vorhabenzulassung am Standort Schönefeld auch für den Fall sicherzustellen, dass von der prognostischen Grobplanung abweichende Flugverfahren festgelegt werden (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 51 ).

    Diese Kontur (Beiakte 422, Plan M 4.1-10) ist wegen des anderen Berechnungsverfahrens mit einer Längsausdehnung von weniger als 20 km deutlich kürzer als die nach dem Fluglärmschutzgesetz a.F. berechnete 62 dB(A)-Kontur (Beiakte 421, Plan M 3-4; vgl. auch Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 66 ).

    Darüber hinaus ist es erforderlich, in der Regel aber auch ausreichend, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die im Rahmen der Abwägung zu treffende Entscheidung vorbereitet, ob sich die Zulassung des Vorhabens nur rechtfertigen lässt, wenn bestimmte Gebiete von erheblichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm verschont bleiben (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 51 ).

    Für die Siedlungsflächen ist das bereits dargelegt worden (Urteile vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 150 und vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 68 ff., 78 ff. ); im Übrigen kann auf die Ausführungen zur materiellen Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses Bezug genommen werden (vgl. A.II.2.2.1).

    Da um bis zu 15° abknickende Abflugrouten das Gewicht des Schutzguts Mensch auch unter Berücksichtigung der Erholungsnutzungen nicht abwägungserheblich verändern würden, hätten Erholungsflächen außerhalb des Toleranzbereichs - nicht anders als Siedlungsflächen - allenfalls zu Vorgaben für die Festlegung der Flugverfahren, nicht aber zur Planaufhebung führen können (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 51 ).

    Von Klägern anderer Verfahren ist geltend gemacht worden (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 72 ), dass auf der Grundlage der Planung der DFS vom 6. September 2010 grob geschätzt 80 000 bis 100 000 zusätzliche Lärmbetroffene zu verzeichnen seien.

    Der Planfeststellungsbeschluss muss allerdings die von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme bewältigen; hierzu ist er nur in der Lage, wenn die prognostische Flugroutenplanung Art und Ausmaß der zu erwartenden Betroffenheiten in der für die Abwägung relevanten Größenordnung realistisch abbildet (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 50 ).

    Lässt sich die Zulassung des Flughafenausbaus nach dem Abwägungskonzept der Planfeststellungsbehörde nur rechtfertigen, wenn bestimmte Gebiete von erheblichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm verschont bleiben, kann die Planfeststellungsbehörde klarstellen, dass der Schutz dieser Gebiete zu den tragenden Erwägungen des Planfeststellungsbeschlusses gehört, zu denen sich das BAF bei der nachfolgenden Festlegung der Flugverfahren nicht in Widerspruch setzen darf (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 51 ).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Den Vorwurf, seine Rechtsauffassung beschränke Rechtsschutzmöglichkeiten in unzumutbarer Weise, hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang zurückgewiesen (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 53).

    Lässt sich die Zulassung eines Flughafens nach dem Abwägungskonzept der Planfeststellungsbehörde nur rechtfertigen, wenn bestimmte Gebiete von erheblichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm verschont bleiben, kann die Planfeststellungsbehörde klarstellen, dass der Schutz dieser Gebiete zu den tragenden Erwägungen des Planfeststellungsbeschlusses gehört, zu denen sich das BAF bei der nachfolgenden Festlegung eines Flugverfahrens nicht in Widerspruch setzen darf (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 51).

    Ist der Schutz bestimmter Gebiete bereits Voraussetzung für die zielförmige Festlegung des Flughafenstandorts in der Landesplanung, kann auch der Träger der Landesplanung die ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um den Schutz dieser Gebiete in den nachfolgenden Verfahren zu sichern (BVerwG, Urteile vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 301 ff. und vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 51).

    Allerdings hat der Planfeststellungsbeschluss die Aufgabe, die von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme zu bewältigen (BVerwG, Urteile vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 151 und vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 50).

    Denn es ist ohne Weiteres denkbar, dass eine Betrachtung unterblieben ist, weil die Planfeststellungsbehörde die Betroffenheiten durch die von ihr betrachteten Flugverfahren für vergleichbar mit den Betroffenheiten durch den Überflug über ein nicht näher betrachtetes Gebiet gehalten hat (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 50).

    c) Die Revision wendet sich gegen die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, die Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren hielten auch für den Fall der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses das erforderliche Instrumentarium für eine etwaige Planergänzung oder ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren selbst bereit (§ 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG), obwohl Veränderungen der Betroffenheiten, die sich ergeben, wenn das BAF Flugverfahren festlegt, die von der für das Planfeststellungsverfahren erstellten Grobplanung abweichen, keine nicht voraussehbaren Wirkungen im Sinne des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG sind (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 52).

    Denn die Entstehung anderer als der prognostizierten Betroffenheiten kann im Verfahren zur Festlegung der Flugrouten nicht ausgeschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 48 a.E.).

    Die Ermittlung der Lärmbetroffenheiten und anderer Auswirkungen des Flugbetriebs war systemimmanent mit der Unsicherheit behaftet, dass die Flugrouten für die An- und Abflüge nicht feststehen (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 47).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 10.13

    Müggelseeroute und Wannseeroute umweltrechtlich nicht zu beanstanden

    Vielmehr erfolgt nach dem nationalen Regelungsgefüge die Koordinierung aller notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen - auch in Bezug auf die Auswirkungen von Flugverfahren - im Planfeststellungsverfahren, denn der Planfeststellungsbeschluss muss vorab auch diejenigen Konflikte bewältigen, die durch später von der Grobplanung abweichende Flugverfahren entstehen können und die nach Art und Umfang durch die prognostizierten Flugverfahren nicht abgebildet worden sind (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 48, 51).

    Das Planfeststellungsverfahren und das Flugroutenfestsetzungsverfahren stehen insofern in einer Wechselbeziehung, denn die durch Rechtsverordnung festgesetzten Flugverfahren können von der Grobplanung abweichen (BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 51, 48).

    Wenn die Prognose der An- und Abflugverfahren mit dem Bundesaufsichtsamt oder der Deutschen Flugsicherung abgestimmt ist, darf die Planfeststellungsbehörde grundsätzlich davon ausgehen, dass das Bundesaufsichtsamt Flugverfahren festlegen wird, die Art und Ausmaß der im Planfeststellungsverfahren ermittelten Betroffenheiten nicht wesentlich übersteigen (BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 48, 51; Urt. v. 13. Oktober 2011 - BVerwG 4 A 4000.09 - juris, Rz. 151 ff.).

    Auch wenn dort die Benutzung des Luftraums nicht geregelt werden kann, hat das Bundesaufsichtsamt seinerseits die in der Planfeststellung und der luftrechtlichen Genehmigung getroffenen Entscheidungen zu beachten; deren Ausnutzung darf es nicht vereiteln (vgl. BVerwG, Urteile v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 7001.11 u.a. - juris, Rz. 44 sowie - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 48 und 51).

    Sie sind mit den von dieser Vorschrift erfassten Prognoserisiken - wie etwa einem stärkeren Wachstum der Verkehrsmenge als vorhergesehen - auch nicht vergleichbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 52).

    Daraus folgt, dass das Planungsziel nur vereitelt würde, wenn stark belegte Abflugverfahren über dicht besiedeltes Stadtgebiet entlang der An- und Abfluggrundlinien geführt werden (PFB S. 333, 2.2.5; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 48).

    Dem Planfeststellungsbeschluss oder der luftrechtlichen Genehmigung lässt sich eine solche Entscheidung, die das Bundesaufsichtsamt bei der Festsetzung der Flugverfahren zu beachten hätte (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 48 und 51), nicht entnehmen.

    Ebenso wenig treten relevante Beeinträchtigungen der Schutzgüter des europäischen FFH- und Vogelschutzrechts auf, so dass die Festlegung der Müggelsee-Route - und das ist mit Blick auf die notwendige Konfliktbewältigung entscheidend - die Zulassung des Vorhabens an dem vorgegebenen Standort mit der festgelegten Bahnkonfiguration nicht nachträglich als unabgewogen erscheinen lässt (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteile v. 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 51, und 4 A 7001.11 u.a. - juris, Rz. 84).

  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 3/17 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Eine solche Wiedereinsetzung muss der Betroffene regelmäßig innerhalb der Jahresfrist beantragen (Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl 2017, § 45 RdNr 53; BVerwG vom 31.7.2012 - 4 A 5000/10 ua - BVerwGE 144, 1) und glaubhaft machen, dass die rechtzeitige Anfechtung wegen einer fehlenden Begründung oder Anhörung unterblieben ist (Littmann in Hauck/Noftz, SGB X, K § 41 RdNr 36, Stand August 2017) .
  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

    Ist nach seinem planerischen Konzept Grundlage für die Zulassung des Vorhabens an dem gewählten Standort beispielsweise, dass bestimmte, besonders schutzwürdige Gebiete von Verlärmung verschont bleiben, kann er dies mit bindender Wirkung für die spätere Festlegung von Flugverfahren feststellen (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 51).

    Der Kläger muss sich dann aber entgegenhalten lassen, dass es ihm offen gestanden hätte, insoweit den Planfeststellungsbeschluss mit der Begründung anzugreifen, dessen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Ausgewogenheit der Standortentscheidung für den Fall von der Grobplanung abweichender Flugverfahren sicherzustellen (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - a.a.O. Rn. 51 a.E.).

    Dies sind nicht nur diejenigen, die im Planfeststellungsverfahren detailliert betrachtet worden sind, sondern auch solche, die in ihren Auswirkungen "vergleichbar" sind (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 50).

    Auf die Durchführung einer Verträglichkeits- und ggf. nachfolgenden Abweichungsprüfung könnte daher verzichtet werden und wären Mitwirkungsrechte des Klägers nicht verletzt, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen, die die Verträglichkeit der prognostizierten Flugverfahren mit den Erhaltungszielen der seinerzeit betrachteten Natura 2000-Gebiete attestiert haben, auf die durch die kurze Südabkurvung berührten Natura 2000-Gebiete übertragbar wären (Urteil vom 31. Juli 2012 a.a.O. Rn. 50).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 20.13

    Flugverfahren; Flugroutenfestsetzung; sog. Wannsee-Route; Feststellungsklage;

    Vielmehr erfolgt nach dem nationalen Regelungsgefüge die Koordinierung aller notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen - auch in Bezug auf die Auswirkungen von Flugverfahren - im Planfeststellungsverfahren, denn der Planfeststellungsbeschluss muss vorab auch diejenigen Konflikte bewältigen, die durch später von der Grobplanung abweichende Flugverfahren entstehen können und die nach Art und Umfang durch die prognostizierten Flugverfahren nicht abgebildet worden sind (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 48, 51).

    Das Planfeststellungsverfahren und das Flugroutenfestsetzungsverfahren stehen insofern in einer Wechselbeziehung, denn die durch Rechtsverordnung festgesetzten Flugverfahren können von der Grobplanung abweichen (BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 51, 48).

    Wenn die Prognose der An- und Abflugverfahren mit dem Bundesaufsichtsamt oder der Deutschen Flugsicherung abgestimmt ist, darf die Planfeststellungsbehörde grundsätzlich davon ausgehen, dass das Bundesaufsichtsamt Flugverfahren festlegen wird, die Art und Ausmaß der im Planfeststellungsverfahren ermittelten Betroffenheiten nicht wesentlich übersteigen (BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 48, 51; Urt. v. 13. Oktober 2011 - BVerwG 4 A 4000.09 - juris, Rz. 151 ff.).

    Auch wenn dort die Benutzung des Luftraums nicht geregelt werden kann, hat das Bundesaufsichtsamt seinerseits die in der Planfeststellung und der luftrechtlichen Genehmigung getroffenen Entscheidungen zu beachten; deren Ausnutzung darf es nicht vereiteln (vgl. BVerwG, Urteile v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 7001.11 u.a. - juris, Rz. 44 sowie - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 48 und 51).

    Sie sind mit den von dieser Vorschrift erfassten Prognoserisiken - wie etwa einem stärkeren Wachstum der Verkehrsmenge als vorhergesehen - auch nicht vergleichbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 52).

    Ebenso wenig treten relevante Beeinträchtigungen der Schutzgüter des europäischen FFH- und Vogelschutzrechts auf, so dass die Festlegung der Wannsee-Route - und das ist mit Blick auf die notwendige Konfliktbewältigung entscheidend - die Zulassung des Vorhabens an dem vorgegebenen Standort mit der festgelegten Bahnkonfiguration nicht nachträglich als unabgewogen erscheinen lässt (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteile v. 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - juris, Rz. 51, und 4 A 7001.11 u.a. - juris, Rz. 84).

  • VGH Hessen, 11.11.2015 - 9 C 273/13

    ABWÄGUNG; ALTERNATIVENPRÜFUNG; BEWEGUNGSKONTINGENT; FLUGBETRIEBSSYSTEM; FLUGHAFEN

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in den von der Klägerin angeführten Entscheidungen (Urteile vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 7001/11 u.a. -und - 4 A 5000.10 u.a.) vielmehr - im Fall des Planfeststellungsverfahrens für den Flughafen Berlin-Schönefeld - seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt und lediglich das Verhältnis zwischen der Planfeststellung und der nachgelagerten Festlegung von Flugrouten bei speziellen Konstellationen, wie sie an anderen Flughäfen aufgetreten sind, präzisiert, ohne die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in den Musterverfahren angewandten Grundsätze in Frage zu stellen.

    Vorkehrungen für den Fall, dass das BAF das Planungsziel der Lärmminimierung durch die Festlegung von Abflugverfahren über dicht besiedelte Gebiete konterkariert, braucht sie nicht zu treffen; eine solche Flugroutenplanung wäre evident rechtswidrig (vgl. Urteile vom 31. Juli 2012 -BVerwG 4 A 5000.10 u.a. -, juris Rn. 50 f., bzw. 4 A 7001/11 u.a., juris Rn. 66, und vom 13. Oktober 2011 - BVerwG 4 A 4001.10-, juris Rn. 147 ff.).

    Demnach darf der Blick auf die Umgebung des Flughafens nicht von vornherein auf den von den Auswirkungen eines bestimmten Flugbetriebssystems betroffenen Bereich verengt werden, ohne zu bedenken, dass durch die spätere Flugverfahrensfestlegung auch andernorts Lärmbetroffenheiten entstehen könnten (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. -, juris Rn. 51).

    Denn das BAF hat bei der ihm obliegenden Auswahl der Streckenführung die damit verbundenen Lärmbelastungen in seine Abwägungsentscheidung einzustellen (§ 29b Abs. 2 LuftVG; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 -11 C 13/99 -, juris Rn. 43) und ist gehalten, das Planungsziel der Minimierung der Lärmbelastung in den Grenzen des rechtlich und tatsächlich Möglichen nicht zu konterkarieren (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. -, juris Rn. 50 f., und vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4001.10 -, juris Rn. 151).

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in den von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen lediglich festgestellt, dass die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss klarstellen kann , dass der Schutz bestimmter Gebiete zu den tragenden Erwägungen des Planfeststellungsbeschlusses gehört, wenn sich die Zulassung des Flughafenausbaus nach ihrem Abwägungskonzept nur dann rechtfertigen lässt, wenn diese Gebiete von erheblichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm verschont bleiben (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 31.07.2012 - 4 A 5000.10 u.a. -, juris Rn. 51).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat darin vielmehr in Übereinstimmung mit den bisherigen Anforderungen an die Abwägung der Lärmschutzbelange (BVerwG 4 A 5000.10 u.a., juris Rn. 50 f.) ausgeführt, die UVP müsse sich zwar räumlich auf den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens erstrecken, in dem abwägungserhebliche Auswirkungen des Vorhabens möglich seien, einer detaillierten Ermittlung, Beschreibung und Bewertung müssten in der Regel, nämlich dann, wenn sie Art und Ausmaß der zu erwartenden Betroffenheiten in der für die Abwägung relevanten Größenordnung realistisch abbildeten, aber nur die Auswirkungen der prognostizierten Flugverfahren unterzogen werden.

  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Ergibt die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses, dass er das angegriffene Flugverfahren zulässt, und richtet sich die Rüge des Klägers dagegen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bestimmte Umweltauswirkungen nicht ausreichend in den Blick genommen hat, muss sich der Kläger entgegenhalten lassen, dass es ihm offen gestanden hätte, insoweit den Planfeststellungsbeschluss mit der Begründung anzugreifen, dessen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Ausgewogenheit der Standortentscheidung für den Fall von der Grobplanung abweichender Flugverfahren sicherzustellen (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 51 a.E.).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage;

    Ist nach dem planerischen Konzept Grundlage für die Zulassung des Flughafens an dem gewählten Standort und mit der festgelegten Bahnkonfiguration beispielsweise, dass bestimmte, besonders schutzwürdige Gebiete von Verlärmung verschont bleiben, kann die Planfeststellungsbehörde dies mit bindender Wirkung für die spätere Festlegung von Flugverfahren feststellen (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 51).

    In anderem Zusammenhang hat auch der Senat angenommen, dass das Risiko einer Gefährdung des Forschungsreaktors BER II bei der Planfeststellung nicht in die Abwägung hätte einbezogen werden müssen, weil die Lage des Flughafens für das Risiko eines Flugzeugabsturzes unabhängig von den Flugrouten keinen Zwangspunkt bilde und zum Schutz des Reaktors - soweit erforderlich - Flugbeschränkungen vorgesehen werden könnten (Urteil vom 31. Juli 2012 a.a.O. Rn. 90).

    Außergewöhnliche Verhältnisse am Boden zeichnen sich entweder durch eine besondere Qualität der Bodennutzung aus wie etwa in einer touristisch geprägten Region mit zahlreichen Kur- und Rehabilitationseinrichtungen (vgl. Beschluss vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 - BVerwGE 123, 322 ) oder quantitativ durch eine besonders hohe Zahl von Betroffenen (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 51).

  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

    Hierzu sei er nur in der Lage, wenn die prognostische Flugroutenplanung Art und Ausmaß der zu erwartenden Betroffenheiten in der für die Abwägung relevanten Größenordnungen realistisch abbilde (Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. -).

    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a., juris, Rn. 51) eine mittlerweile in das Gesetz (§ 8 Abs. 1 Satz 6 LuftVG) übernommene partielle rechtliche Bindungswirkung der Planfeststellung für das Flugverfahren angenommen.

    Für die Siedlungsflächen sei dies bereits in früheren Entscheidungen (BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2011, - 4 A 4001.10 -, juris, Rn. 150 und Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u. a. - juris, Rn. 68 ff., 78 ff.) und zur materiellen Rechtmäßigkeit ausgeführt worden.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 8.19

    Letzte Klage gegen den Weiterbau der A 49 abgewiesen

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 6001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Restitutionsklage; Wiederaufnahme;

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 3.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung

  • VGH Hessen, 27.05.2014 - 9 C 2269/12

    Zur Festlegung von An- und Abflugverfahren zum und vom Verkehrslandeplatz

  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

  • VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 573/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main (sog.

  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 B 13.16

    Anpassungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG; Rechtsschutz

  • VGH Hessen, 03.09.2013 - 9 C 323/12

    Zur Festlegung von Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt Main (sog.

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13

    Rechtmäßigkeit der "Wannsee-Flugrouten" noch offen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 20 D 7/09

    Klage von Anwohnern gegen Vorfelderweiterung am Flughafen Köln/Bonn teilweise

  • OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VGH Hessen, 27.11.2015 - 9 C 263/13

    LÄRMSCHUTZKONZEPT; MUSTERVERFAHREN; NACHVERFAHREN; SÜDUMFLIEGUNG; WESENTLICHE

  • VGH Hessen, 20.11.2013 - 9 C 875/12

    Klage der Gemeinde Egelsbach gegen sog. südlichen Gegenanflug zum Flughafen

  • VGH Bayern, 12.04.2018 - 8 N 16.1660

    Normenkontrollantrag gegen Überschwemmungsgebietsverordnung ist unbegründet

  • OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19

    Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter

  • OVG Sachsen, 23.09.2016 - 1 C 6/14

    Flugverfahren; Flugroute; Planfeststellungsbeschluss; Natura 2000-Gebiet;

  • VGH Hessen, 14.02.2019 - 9 C 651/16

    Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt am Main ("Südumfliegung")

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 29.14

    Rechtmäßigkeit der Wannsee-Flugroute betätigt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 6 A 6.18

    Klage eines Umweltvereins gegen Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - 6 A 4.14

    Flugrouten BER: Vorbeiflug am Rangsdorfer See naturschutzrechtlich nicht zu

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 6.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

  • VGH Hessen, 19.05.2017 - 9 C 1572/12
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 6 A 8.14

    Flugverfahren; Flugroutenfestsetzung; Feststellungsklage; Klagebefugnis;

  • VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19

    Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen

  • VGH Hessen, 19.03.2015 - 9 C 1507/12

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main - Klage der Stadt Flörsheim am Main

  • VGH Hessen, 17.11.2015 - 9 C 270/13

    EVIDENTE UNRICHTIGKEIT; FLUGLÄRMSCHUTZGESETZ; GRENZWERTE; MUSTERVERFAHREN;

  • BVerwG, 20.02.2014 - 7 C 37.11

    Emission von Treibhausgasen; Zahlungspflicht; Auslegung von Art. 16 EGRL 87/2003

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 6 A 9.14

    Flugverfahren; Flugroutenfestsetzung; Feststellungsklage; Klagebefugnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 10/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 11 A 4.13

    Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gegen Flugroutenfestsetzung nur zum Teil

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 20 D 30/14

    Flughafen Düsseldorf: Keine weiteren Einschränkungen des nächtlichen Flugverkehrs

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2016 - 6 A 2.14

    Kein Rechtsschutz für Anwohner gegen Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • VGH Hessen, 11.06.2014 - 9 C 1889/12

    EINZELFREIGABE IM STANDARDANFLUGVERFAHREN, FESTSTELLUNGSKLAGE,

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 9.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 11 A 3.13

    Abwägungsmangel; ausreichender Sicherheitsabstand; Ermittlungsdefizit;

  • BVerwG, 31.01.2019 - 4 B 9.17

    Klage eines Grundstücksnachbarn gegen den Planergänzungsbeschluss zur Änderung

  • VG Karlsruhe, 04.09.2018 - 9 K 4563/18

    Wirksamkeit einer öffentlichen Bekanntmachung nach BImSchG § 10 Abs 8;

  • VGH Hessen, 06.10.2015 - 9 C 1497/12

    FLUGHAFEN FRANKFURT MAIN; LÄRMBEWERTUNG; LÄRMERMITTLUNG; MUSTERVERFAHREN;

  • VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 574/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren am Flughafen Frankurt Main

  • BVerwG, 20.02.2014 - 7 C 3.12

    Zum Begriff der höheren Gewalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 21 D 14/19

    Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung für die

  • BVerwG, 08.01.2015 - 4 B 46.14

    Beteiligungsrecht einer Gemeinde beim Erlass einer Rechtsverordnung zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 11 A 1.13

    Flugroutenfestsetzungsverfahren BER; Abwägungsmangel; ausreichender

  • VGH Hessen, 14.03.2018 - 9 C 1897/13

    Rückenwindkomponente

  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 147/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7003.11

    Flughafen Berlin Brandenburg: Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des

  • OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20

    Verfahrensermessen; Baugenehmigung; Nachbarbeteiligung; verfügender Teil

  • BVerwG, 21.12.2015 - 4 B 15.14

    Unzulässigkeit einer auf die Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit des

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5001.10

    Flughafen Berlin Brandenburg: Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des

  • OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 598/15

    Abfallgebühr; Verwertungsgebühr; Restabfallbehältervolumenmaßstab; Gebührensatz;

  • VGH Bayern, 14.10.2014 - 22 A 13.40069

    Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5002.10

    Flughafen Berlin Brandenburg: Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des

  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 179/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung eines An- und Abflugverfahrens; Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7002.11

    Flughafen Berlin Brandenburg: Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des

  • BVerwG, 23.09.2021 - 4 A 4.21

    Klage gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19

    Eisenbahnrechts; Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Neubau

  • VG Frankfurt/Oder, 16.12.2020 - 5 K 652/19
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2017 - 1 R 64/17

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht