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   OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16   

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OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16 (https://dejure.org/2020,6767)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2020 - 4 A 508/16 (https://dejure.org/2020,6767)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2020 - 4 A 508/16 (https://dejure.org/2020,6767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKomZG § 13, SächsKomZG § 44 Abs. 1, SächsKomZG § 60 Abs. 1
    Aufgabenübergang; Datenverarbeitungsdienstleistungen; Aufgabenübertragung; Stimmgewicht; Umsatz; Äquivalenzprinzip; Einwohnerzahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Umlageerhebung eines Zweckverbandes

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes trotz fehlender Aufgabenübertragung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine rechtmäßige Umlageregelung im Zweckverbandsrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 06.11.2015 - 4 C 4/15

    Norrmenkontrolle, Haushaltssatzung Zweckverband, Einberufung Verbandsversammlung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16
    Zur Begründung bezog er sich auf das Normenkontrollurteil vom 6. November 2015 (- 4 C 4/15 -, juris), mit dem der Senat den Antrag der Klägerin, die Haushaltssatzung des Antragsgegners für unwirksam zu erklären, abgelehnt hat.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Senatsurteil vom 6. November 2015 (- 4 C 4/15 -, juris Rn. 26 - 37, juris = SächsVBl. 2016, 144) verwiesen.

    Der Senat hat diesen Begriff in seinem Urteil vom 6. November 2015 (a. a. O. Rn. 35) unter Rückgriff auf § 277 Abs. 1 HGB (a. F.) als Erlöse durch Verkauf, Vermietung und Verpachtung aus der gewöhnliche Geschäftstätigkeit definiert.

    Die zwischen den Beteiligten streitige Frage der Belastung der Verbandsmitglieder aufgrund des Umlageschlüssels berührt nicht die Wirksamkeit der Festsetzung einer Umlage in der Haushaltssatzung (vgl. näher SächsOVG, Urt. v. 6. November 2015 - 4 C 4/15 -, juris Rn. Rn. 39 f.).

  • OVG Sachsen, 30.08.2013 - 5 A 357/13

    Bestand sicherheitsneugegründeter Zweckverbände und Wirksamkeit ihrer Rechtsakte

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16
    Die öffentliche Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihre rechtsaufsichtliche Genehmigung haben konstitutive Wirkung, d. h. mit deren ordnungsgemäßer öffentlicher Bekanntmachung entsteht der Zweckverband als handlungsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 SächsKomZG), unabhängig davon, ob die Verbandsgründung, insbesondere die Verbandssatzung einschließlich der zwingenden Satzungsregelungen gemäß § 48 Satz 2 i. V. m. § 11 Abs. 2 SächsKomZG, an formellen oder materiellen Fehlern leidet (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20. August 2013 - 5 A 357/13 -, juris 24 ff. = NVwZ-RR 2014, 432, unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien).

    Ein Gründungsmangel lässt die Entstehung des Beklagten unberührt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2013 - 5 D 18/07 -, juris Rn. 234 - 242 unter Verweis auf SächsOVG, Urt. v. 20. August 2013 a. a. O.; vgl. auch ThürOVG, Urt. v. 18. Dezember 2000 - 4 N 472/00 - juris Rn. 71/72 = LKV 2001, 415 ff., m. w. N.).

    Dieser kann daher wirksam Bescheide erlassen, gegen die im Umfang einer möglichen Verletzung subjektiver Rechte Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20. August 2013 a. a. O., juris Rn. 36).

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 543/07

    Zweckverband; Gründungsmängel; Sicherheitsneugründung; Äquivalenzprinzip

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16
    Diese Grenzen sind - erst - dann überschritten, wenn die vom Satzungsgeber getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zweckes der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (etwa: BVerwG, Urt. v. 26. April 2006 - 6 C 19.05 -, juris Rn. 16 = BVerwGE 124, 384; Senatsbeschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5 = SächsVBl. 2010, 46; SächsOVG, Urt. v. 8. Juli 1998 - 3 S 2103/97 -, juris = SächsVBl. 1998, 269, 270).

    Die Höhe der Umlage darf somit nicht in einem Missverhältnis zu dem Nutzen stehen, den das jeweilige Verbandsmitglied hat (vgl. Senatsbeschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 26 = SächsVBl. 2016, 30; Urt. v. 3. September 2013 - 5 A 772/13 -, juris Rn. 30 f.).

  • OVG Sachsen, 24.11.2016 - 4 B 129/16

    Zweckverband, Umlage, Nutzen, Einwohnermaßstab; Verfälschung des Wettbewerbs

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16
    34 Soweit der Senat es für eine Aufgabenübertragung i. S. v. § 44 Abs. 1 Satz 1 SächsKomZG hat genügen lassen, dass von den im Jahr 1993 gegründeten Zweckverbänden Aufgaben auf den Beklagten übergegangen sind (Beschl. v. 24. November 2016 - 4 B 129/16 -, juris Rn. 15), hält er hieran nicht fest.

    58 4. Da nach den vorstehenden Erwägungen die Erhebung einer Umlage rechtswidrig ist, bedarf es keiner Entscheidung über die von den Beteiligten aufgeworfene Frage, ob die Erhebung einer Umlage eine nach Art. 107 Abs. 1 AEUV unionsrechtswidrige Beihilfe ist (vgl. dazu auch Senatsbeschl. v. 24. November 2016 - 4 B 129/16 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer,

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16
    Diese Grenzen sind - erst - dann überschritten, wenn die vom Satzungsgeber getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zweckes der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (etwa: BVerwG, Urt. v. 26. April 2006 - 6 C 19.05 -, juris Rn. 16 = BVerwGE 124, 384; Senatsbeschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5 = SächsVBl. 2010, 46; SächsOVG, Urt. v. 8. Juli 1998 - 3 S 2103/97 -, juris = SächsVBl. 1998, 269, 270).
  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16
    Die Höhe der Umlage darf somit nicht in einem Missverhältnis zu dem Nutzen stehen, den das jeweilige Verbandsmitglied hat (vgl. Senatsbeschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 26 = SächsVBl. 2016, 30; Urt. v. 3. September 2013 - 5 A 772/13 -, juris Rn. 30 f.).
  • OVG Sachsen, 08.07.1998 - 3 S 103/97

    Genehmigung einer Verbandssatzung; Zweckverband; Fragen der Binnenorganisation;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16
    Diese Grenzen sind - erst - dann überschritten, wenn die vom Satzungsgeber getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zweckes der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (etwa: BVerwG, Urt. v. 26. April 2006 - 6 C 19.05 -, juris Rn. 16 = BVerwGE 124, 384; Senatsbeschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5 = SächsVBl. 2010, 46; SächsOVG, Urt. v. 8. Juli 1998 - 3 S 2103/97 -, juris = SächsVBl. 1998, 269, 270).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16
    47 Mit der Verteilungsregelung des § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG, die auf den dem einzelnen Verbandsmitglied aus einer Aufgabenübertragung erwachsenden Nutzen abstellt, hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.48 Dem steht nicht entgegen, dass das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebührenrechtlichen Ursprungs ist und grundsätzlich nicht auf das Verhältnis zwischen umlageberechtigter und umlagepflichtiger Körperschaft übertragen werden kann, weil sich diese einander nicht wie abgabepflichtige Bürger und Staat gegenüber stehen und mit einer Umlage stets auch allgemeine Finanzausgleichseffekte erzielt werden dürfen, ohne dass dies insoweit einer speziellen Aufgaben- oder Ausgabenverantwortung oder -entlastung korrespondieren müsste (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, juris Rn. 98 = BVerfGE 83, 363, 392 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13

    Benutzung; Anschluss- und Benutzungszwang; Wasserrechtliche Genehmigung nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16
    Die Höhe der Umlage darf somit nicht in einem Missverhältnis zu dem Nutzen stehen, den das jeweilige Verbandsmitglied hat (vgl. Senatsbeschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 26 = SächsVBl. 2016, 30; Urt. v. 3. September 2013 - 5 A 772/13 -, juris Rn. 30 f.).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender -

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16
    Es verbietet deshalb mit dem gleichfalls dem Rechtsstaatsprinzip entstammenden Willkürverbot eine Umlegung der Kosten eines kommunalen Zweckverbandes auf seine Mitglieder, bei der ein Mitglied gegenüber den anderen Mitgliedern offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07
  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - LVG 15/20

    Kostenerstattung für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung

    Eine Auseinandersetzung damit sei entbehrlich, weil bereits der Gesetzgeber die Geltung des Äquivalenzprinzips bestimmt habe (vgl. SächsOVG, Urt. v. 30.03.2020 - 4 A 508/16, Rn. 48).
  • VG Halle, 29.04.2020 - 8 A 334/18
    Die Höhe der Umlage darf somit nicht in einem Missverhältnis zu dem Nutzen stehen, den das jeweilige Verbandsmitglied hat (vgl. hierzu auch Sächsisches OVG, Urteil vom 30. März 2020, 4 A 508/16, juris, Rn. 48 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 22.12.2020 - 29 K 97/20

    Leitstelle Umlage Aufschaltungskosten vertikale Kostenaufteilung

    Der streitgegenständliche Bescheid ist nur darauf zu überprüfen, ob durch ihn die Klägerin " offenbar sachunangemessen [...] benachteiligt " wird, vgl. zur Krankenhausumlage BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, juris, Rn. 99, 100, 102, wonach die Umlage " sachbezogen " bzw. " sachgerecht " zu bestimmen ist; vgl. zur Abwasserumlage eines Zweckverbandes BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 64/87 -, juris, Rn. 5; vgl. zur Gewässerunterhaltungsumlage eines Unterhaltungsverbandes BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 -, juris, Rn. 29; vgl. zur Datenverarbeitungsumlage eines Zweckverbandes OVG Sachsen, Urteil vom 30. März 2020 - 4 A 508/16 -, juris, Rn. 48, bzw. ob der Beklagte " willkürlich " Kosten auf die Klägerin verteilt hat.
  • VG Düsseldorf, 21.12.2020 - 29 K 7707/18

    Leitstelle Umlage Aufschaltungskosten vertikale Kostenaufteilung

    Der streitgegenständliche Bescheid ist nur darauf zu überprüfen, ob durch ihn die Klägerin " offenbar sachunangemessen [...] benachteiligt " wird, vgl. zur Krankenhausumlage BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, juris, Rn. 99, 100, 102, wonach die Umlage " sachbezogen " bzw. " sachgerecht " zu bestimmen ist; vgl. zur Abwasserumlage eines Zweckverbandes BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 64/87 -, juris, Rn. 5; vgl. zur Gewässerunterhaltungsumlage eines Unterhaltungsverbandes BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 -, juris, Rn. 29; vgl. zur Datenverarbeitungsumlage eines Zweckverbandes OVG Sachsen, Urteil vom 30. März 2020 - 4 A 508/16 -, juris, Rn. 48, bzw. ob der Beklagte " willkürlich " Kosten auf die Klägerin verteilt hat.
  • VG Düsseldorf, 23.11.2020 - 29 K 17430/17
    Die streitgegenständlichen Bescheide sind nur darauf zu überprüfen, ob durch sie die Klägerin " offenbar sachunangemessen [...] benachteiligt " wird, vgl. zur Krankenhausumlage BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, juris, Rn. 99, 100, 102, wonach die Umlage " sachbezogen " bzw. " sachgerecht " zu bestimmen ist; vgl. zur Abwasserumlage eines Zweckverbandes BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 64/87 -, juris, Rn. 5; vgl. zur Gewässerunterhaltungsumlage eines Unterhaltungsverbandes BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 -, juris, Rn. 29; vgl. zur Datenverarbeitungsumlage eines Zweckverbandes OVG Sachsen, Urteil vom 30. März 2020 - 4 A 508/16 -, juris, Rn. 48, bzw. ob der Beklagte " willkürlich " Kosten auf die Klägerin verteilt hat.
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