Weitere Entscheidung unten: OVG Brandenburg, 12.08.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99   

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https://dejure.org/1999,13934
BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99 (https://dejure.org/1999,13934)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1999 - 4 A 8.99 (https://dejure.org/1999,13934)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 4 A 8.99 (https://dejure.org/1999,13934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    FStrG § 8 a; ; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenrecht - Anliegergebrauch von Art. 14 GG geschützt?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
    Beschluß des 4. Senats vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 -.

    BVerwG 4 VR 7.99 (4 A 8.99).

  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
    Da die Straße als öffentliche Einrichtung nicht allein der Erschließung der Anliegergrundstücke, sondern schwergewichtig auch dem allgemeinen Verkehrsbedürfnis in seinen unterschiedlichen Ausgestaltungen dient, muß er einen Ausgleich zwischen einer Vielzahl von Interessen schaffen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 - NVwZ 1991, 358; BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100).

    Im übrigen bewahrt die Vorschrift den Anlieger nicht vor Zufahrtserschwernissen, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer etwaigen situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die das Grundstück hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 - a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 60.85 - NJW 1988, 432, und vom 8. September 1993 - BVerwG 11 C 38.92 - BVerwGE 94, 136).

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
    Hierbei hat er einerseits dem Gewährleistungsgehalt des in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG grundgesetzlich anerkannten Privateigentums und andererseits dem Sozialgebot des Art. 14 Abs. 2 GG Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 u.a. - BVerfGE 50, 290 ; Beschlüsse vom 23. September 1992 - 1 BvL 15/85 u.a. - BVerfGE 87, 114 , und vom 22. November 1994 - 1 BvR 351/91 - BVerfGE 91, 294 ).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 49.83

    Berichtigung eines Urteilstenors

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
    Sie sind, sofern sie nicht als geringfügig ausnahmsweise außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - NVwZ 1989, 147; Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87), im Rahmen der Planfeststellung in die Abwägung einzustellen; sie können jedoch durch überwiegende Gemeinwohlbelange zurückgedrängt werden.
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
    Mit § 8 a FStrG markiert er eine Grenze, die auch im Wege der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG gebotenen Abwägung der durch ein Änderungsvorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange nicht kurzerhand überwunden werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - BVerwGE 58, 154, und vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 18.88 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 6).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 18.88

    Anspruch auf Brückenquerung über eine Bundesfernstraße - Begriff des Nachteils

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
    Mit § 8 a FStrG markiert er eine Grenze, die auch im Wege der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG gebotenen Abwägung der durch ein Änderungsvorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange nicht kurzerhand überwunden werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - BVerwGE 58, 154, und vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 18.88 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 6).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
    Der Schutzbereich der Norm ist nicht berührt, wenn infolge der Anlegung eines Mittelstreifens das Grundstück nurmehr im Richtungsverkehr angefahren werden kann und der sonstige Zu- und Abgangsverkehr Umwege in Kauf nehmen muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 - NJW 1977, 2367).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
    Im übrigen bewahrt die Vorschrift den Anlieger nicht vor Zufahrtserschwernissen, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer etwaigen situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die das Grundstück hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 - a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 60.85 - NJW 1988, 432, und vom 8. September 1993 - BVerwG 11 C 38.92 - BVerwGE 94, 136).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
    Maßgebend ist, was aus dem Grundstück unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten als anerkennenswertes Bedürfnis hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 4 C 77.67 - BVerwGE 32, 222, und vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 15.75 - BVerwGE 54, 1).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
    Sie sind, sofern sie nicht als geringfügig ausnahmsweise außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - NVwZ 1989, 147; Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87), im Rahmen der Planfeststellung in die Abwägung einzustellen; sie können jedoch durch überwiegende Gemeinwohlbelange zurückgedrängt werden.
  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99   

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https://dejure.org/1999,9330
OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99 (https://dejure.org/1999,9330)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.1999 - 4 A 8/99 (https://dejure.org/1999,9330)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 1999 - 4 A 8/99 (https://dejure.org/1999,9330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    VwGO § 124 a Abs. 3, § 60, § 67 Abs. 1 Satz 3, § 173, ZPO § 85 Abs. 2, AG-BSHG § 4 Abs. 3
    EDV-gestützter Fristenkalender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versäumung prozessualer Fristen; Verschulden des Vertreters; Vertretung von Behörden; Fristenkontrolle ; Elektronische Datenverarbeitung; Kontrollmaßnahmen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Brandenburg, 13.11.1997 - 4 D 35/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung von amtsfreien Gemeinden und Ämtern zur

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99
    Das Urteil des Senats vom 13. November 1997 (4 D 35/96.NE), auf das der Beklagte verweise, sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil es ihm (dem Kläger) nicht um die vollständige Erstattung der Sach- und Personalkosten, sondern um die Erstattung auf Grundlage einer zu ermittelnden Fallpauschale gehe, die in anderen Landkreisen gängige Praxis sei.

    Zur Begründung hat es ausgeführt, die dem Kläger gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 AG-BSHG zu erstattenden "aufgewendeten Kosten" umfaßten entgegen der vom Senat in seinem Urteil vom 13. November 1997 (4 D 35/96.NE) vertretenen Auffassung auch die Personal- und Sachkosten.

    Zur Begründung seines Sachantrags nimmt der Beklagte auf sein erstinstanzliches Vorbringen und das Urteil des Senats vom 13. November 1997 (4 D 35/96.NE) Bezug.

    Im übrigen weist der Senat jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit klarstellend darauf hin, daß das verwaltungsgerichtliche Urteil - anders als der Kläger meint - von dem bereits zitierten Urteil vom 13. November 1997 (4 D 35/96.NE, abgedruckt in: FEVS 48, 250) abweicht, in dem der Senat festgestellt hat, daß der Begriff der "aufgewendeten Kosten" im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 AG-BSHG in der Fassung des Zweiten Funktionalreformgesetzes vom 13. Juli 1994 (GVBl. I S. 382) die Sach- und Personalkosten nicht umfaßt.

  • BVerwG, 06.06.1995 - 6 C 13.93

    Fristwahrung - Schriftsätze - Anforderungen an eine Behörde

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99
    "Verschulden" im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO ist anzunehmen, wenn der Betreffende diejenige Sorgfalt außer acht läßt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozeßführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. nur BVerwG, NVwZ-RR 1996, 60, 61).

    Es gelten insoweit auch keine anderen bzw. milderen Anforderungen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1996, 60, 61; OVG Münster, NVwZ 1991, 490).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99
    Eine solche Aussage enthalten auch die vom Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1988, 2814; NJW 1998, 398) und des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (NVwZ-RR 1995, 174) nicht; dort wird die versehentliche Verwechselung von Telefaxnummern bzw. die versehentliche Streichung einer Frist durch eine ansonsten zuverlässige Hilfsperson nicht etwa als von dieser unverschuldet angesehen, sondern insoweit lediglich ein eigenes Verschulden des Prozeßbevollmächtigten, das dem Beteiligten zuzurechnen wäre, verneint.
  • BGH, 10.10.1996 - VII ZB 31/95

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99
    Zwar ist es - anders als der Kläger meint - bei der Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders jedenfalls dann nicht erforderlich, parallel einen schriftlichen Fristenkalender zu führen, wenn das EDV-Programm zur Fristenkontrolle von einer Fachfirma erstellt wurde (BGH, NJW 1997, 327).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1993 - 4 L 3780/92

    Gemeinden; Durchführung; Aufgaben des örtlichen Sozialhilfeträgers; Erstattung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99
    Insbesondere hält der Senat - in Übereinstimmung mit der vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVGE 43, 406, 411) zu § 4 Abs. 1 Nds. AG-BSHG getroffenen Aussage - daran fest, daß §§ 97, 91 SGB X für die Auslegung des § 4 Abs. 3 AG-BSHG nicht herangezogen werden können, weil diese als abschließend aufzufassende Regelung als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches den in §§ 91, 93, 97 SGB X getroffenen Sonderregelungen gemäß § 37 SGB I vorgeht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1990 - 24 B 3064/89

    Rechtsamt der Stadt; Mitarbeiter; Rechtsamt der Stadt; Verschulden einer

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99
    Es gelten insoweit auch keine anderen bzw. milderen Anforderungen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1996, 60, 61; OVG Münster, NVwZ 1991, 490).
  • BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85

    Überwachung des Telefonanschlusses eines Strafverteidigers

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99
    Eine derartige Kontrolle, die auch im Hinblick auf die der Dateneingabe in den Computer immanenten Fehlerquellen, insbesondere die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Tippfehlern, erforderlich ist (vgl. dazu OLG München, NJW 1990, 191, 192; LG Lübeck, AnwBl. 1986, 152; LG Berlin, AnwBl. 1993, 585), sieht die Organisation des Beklagten nach seinem Vorbringen jedoch nicht vor.
  • OLG München, 02.05.1989 - 21 U 2463/89

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten an einer Fristversäumnis;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99
    Eine derartige Kontrolle, die auch im Hinblick auf die der Dateneingabe in den Computer immanenten Fehlerquellen, insbesondere die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Tippfehlern, erforderlich ist (vgl. dazu OLG München, NJW 1990, 191, 192; LG Lübeck, AnwBl. 1986, 152; LG Berlin, AnwBl. 1993, 585), sieht die Organisation des Beklagten nach seinem Vorbringen jedoch nicht vor.
  • BGH, 20.02.1997 - IX ZB 111/96
    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99
    Die Kontrolle ist nur dann ausreichend, wenn sie - etwa durch eine Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über einen Drucker - sicheren Aufschluß darüber gibt, ob die Eingabe von Fristen von dem für die Fristenkontrolle vorgesehenen Programm ausgeführt worden ist (BGH, NJW 1995, 1756, 1757; NJW-RR 1997, 698).
  • BVerwG, 06.08.1997 - 4 B 124.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwechslung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99
    Eine solche Aussage enthalten auch die vom Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1988, 2814; NJW 1998, 398) und des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (NVwZ-RR 1995, 174) nicht; dort wird die versehentliche Verwechselung von Telefaxnummern bzw. die versehentliche Streichung einer Frist durch eine ansonsten zuverlässige Hilfsperson nicht etwa als von dieser unverschuldet angesehen, sondern insoweit lediglich ein eigenes Verschulden des Prozeßbevollmächtigten, das dem Beteiligten zuzurechnen wäre, verneint.
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 3/95

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders;

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

  • OVG Saarland, 20.05.2014 - 1 A 458/13

    Umfang der anwaltlichen Sorgfaltspflicht bei Führen eines elektronischen

    Verwendet der Rechtsanwalt einen elektronischen Fristenkalender, so muss er den spezifischen Fehlermöglichkeiten bei der Eingabe der Datensätze (Programm- oder Tippfehler) durch geeignete organisatorische Maßnahmen Rechnung tragen und spezielle Kontrollen einrichten, die sicherstellen, dass jede fehlerhafte Eingabe rechtzeitig erkannt wird.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.11.2008 - 4 LC 234/07 -, juris) Dass in Bezug auf die Vermeidung von Fehlern bei der Eingabe von Datensätzen besondere organisatorische Vorgaben notwendig sind, ist in der Rechtsprechung(BGH, Beschlüsse vom 23.3.1995 - VII ZB 3/95 -, juris Rdnr. 6, vom 20.2.1997 - IX ZB 111/96 -, juris Rdnr. 6, vom 12.10.1998 - II ZB 11/98 -, juris Rdnr. 5, vom 12.12.2005 - II ZB 33/04 -, juris Rdnr. 4 f., vom 2.2.2010 - XI ZB 23 und 24/08 -, juris Rdnr. 12, und vom 17.4.2012, a.a.O., Rdnr. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.8.1999 - 4 A 8/99 -, juris Rdnr. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.11.2008, a.a.O., Rdnr. 6) und der einschlägigen Kommentarliteratur(Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 60 S. 359; Thomas/Putzo, ZPO, Kommentar, 34. Aufl. 2013, § 233 Rdnr. 16 d; Saenger, ZPO, Handkommentar, 3. Aufl. 2009, § 233 Rdnr. 37; Sodan/Ziekow, VwGO, Großkommentar, 3. Aufl. 2010, § 60 Rdnr. 72 (vgl. Inbezugnahme der Rechtsprechung in Fußnote 212); Musielak, ZPO, Kommentar, 7. Aufl. 2009, § 233 Rdnr. 21) seit langem geklärt.
  • VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06

    Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu

    Der Wille der die Norm erlassenden Körperschaft muss vollständig und unzweideutig für den Rechtsunterworfenen aus der Satzung hervorgehen, damit dieser erkennen kann, was von ihm gefordert wird (VG Schwerin, Urt. v. 29.09.2000, Az.: 4 A 8/99).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2010 - 2 L 155/04

    Beteiligtenfähigkeit der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft;

    Die für eine Prozeßvertretung durch Rechtsanwälte vor den Verwaltungsgerichten entwickelten Grundsätze gelten sinngemäß auch für den Fall der Prozeßvertretung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden nach § 67 Abs. 4 Satz 1, Satz 4 VwGO durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt oder Diplomjuristen im höheren Dienst (vgl. OVG Brandenburg, Urt. v. 12.08.1999 - 4 A 8/99 -, zit. nach juris Rn. 26 m.w.N.) Weitergehende Anforderungen bestehen nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.1993 - 4 NB 45/92 -, zit. nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2006 - 11 N 66.05

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung gemäß § 60

    Dabei sind an eine Behörde wie den Beklagten zwar keine strengeren, aber auch keine geringeren Anforderungen zu stellen als an einen Rechtsanwalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1995 - 6 C 13/93 -, NvWZ-RR 1996, 60, m. w. N. vgl. auch OVG Brandenburg, Urteil vom 12 August 1999 - 4 A 8/99 -, LKV 2000, 406 f. = FEVS 51, 235 f.).
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