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   OVG Sachsen, 23.07.2013 - 4 A 852/11   

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OVG Sachsen, 23.07.2013 - 4 A 852/11 (https://dejure.org/2013,18186)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.07.2013 - 4 A 852/11 (https://dejure.org/2013,18186)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 4 A 852/11 (https://dejure.org/2013,18186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 3; SGB XII a F § 27, § 28 WoGG a F § 11

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohngeldrechtliche Plausibilitätskontrolle als fiktive Leistungsberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 27 Abs. 1; WoGG a.F. § 11 Abs. 1
    Wohngeldrechtliche Plausibilitätskontrolle als fiktive Leistungsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 951
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - 2 LB 43/07

    Voraussetzungen des Wohngeldanspruchs eines Studenten bei abgebrochenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2013 - 4 A 852/11
    Eine einzelfallbezogene Bedarfslage kann auch nicht durch den von der Beklagten angenommenen pauschalen Mehrbedarf für Studenten begründet sein (zur Anwendung des Wohngeldgesetzes auf Studenten sh. etwa: OVG Schl.-H., Urt. v. 19. Juni 2008, NVwZ-RR 2009, 115).
  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 58.89

    Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Bewilligungszeitraum - Einkünfte -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2013 - 4 A 852/11
    Es widerspricht der nach Art. 3 GG geforderten Gleichbehandlung bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen, wenn nicht einheitlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung abgestellt wird, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der tatsächlich eingetretenen Verhältnisse entschieden wird (BVerwG, Urt. v. 23. Januar 1990, NVwZ 1990, 1078).
  • VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17

    Fehlerhafte wohngeldrechtliche Plausibilitätsberechnung

    Zusätzliche Mehrbedarfe werden nach dem sozialhilferechtlichen System nur eingeschränkt in den §§ 30 bis 34 SGB XII anerkannt (OVG Sachsen, Beschl. v. 23.07.2013 - 4 A 852/11 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 10.09.2013 - 4 A 608/11

    Wohngeld, Plausibilitätsprüfung, Berechnung Wohngeldanspruch, Gewerbetreibender,

    Sie bezieht sich ausschließlich auf die faktisch dem Haushalt für die Bestreitung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehenden Mittel und besteht aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und objektivem sozialhilferechtlichen Bedarf zum Lebensunterhalt (Beschl. des erkennenden Senats v. 23. Juli 2013 - 4 A 852/11 -, juris Rn. 5, 7; VG München, Beschl. v. 26. April 2012 - M 22 K 11.100 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 16.03.2023 - 3 A 206/21

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Prognoseentscheidung bei der Wohngeldbewilligung;

    Damit setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welches mit Urteil vom 23. Januar 1990 (- 8 C 58/89 - juris; dem folgend: SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2013 - 4 A 852/11 -, juris Rn. 9) entschieden hat, dass auf den Antragszeitpunkt abzustellen ist.
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   VG Dresden, 04.10.2011 - 4 A 852/11   

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VG Dresden, Entscheidung vom 04.10.2011 - 4 A 852/11 (https://dejure.org/2011,132406)
VG Dresden, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 4 A 852/11 (https://dejure.org/2011,132406)
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