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   BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12   

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https://dejure.org/2013,46880
BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12 (https://dejure.org/2013,46880)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2013 - 4 ABR 16/12 (https://dejure.org/2013,46880)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 (https://dejure.org/2013,46880)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

  • openjur.de

    Eingruppierung; Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Bestimmung einer Gesamt- oder mehrerer Teiltätigkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1075
  • NZA-RR 2014, 426
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12
    Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (ausf. BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40 mwN, BAGE 127, 305) .

    aa) Bauen Tätigkeitsbeispiele wie die der Tarifgruppe 5 MTV - "Sekretärinnen" - und der Tarifgruppe 7 MTV - "Sekretärinnen in besonderer Vertrauensstellung" - aufeinander auf, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für die erforderliche Wertung, ob sich die Tätigkeit entsprechend den tariflichen Qualifizierungsmerkmalen der Tarifgruppe 7 MTV heraushebt, ein Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten der Tarifgruppe 5 MTV erforderlich ( zu Tätigkeitsmerkmalen etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 18 mwN; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19 mwN, BAGE 127, 305; zu Richtbeispielen 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 24 mwN) .

    Ein solcher Verstoß durch Unterlassung einer denknotwendig durch ein Hervorhebungsmerkmal geforderten Vergleichsbetrachtung verletzt die bei der Subsumtion zu beachtenden Denkgesetze ( BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 23 mwN, BAGE 127, 305 ) .

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12
    a) Zwar kann der Senat noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz die Gesamt- oder Teiltätigkeiten einer Arbeitnehmerin selbst bestimmen (st. Rspr., zB BAG 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 63; 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 24 mwN, BAGE 129, 238 ) .

    bb) Darüber hinaus sind die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts auch unter Zugrundelegung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs in der Rechtsbeschwerdeinstanz bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "besondere Vertrauensstellung" (dazu etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 129, 238) nicht rechtsfehlerfrei.

  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12
    Für die Eingruppierung kommt es daher zunächst darauf an festzustellen, ob der Arbeitnehmer eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder mehrere selbständige Teiltätigkeiten zu erbringen hat, die tatsächlich trennbar und jeweils rechtlich selbständig bewertbar sind (st. Rspr., BAG 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 21 mwN) .

    a) Zwar kann der Senat noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz die Gesamt- oder Teiltätigkeiten einer Arbeitnehmerin selbst bestimmen (st. Rspr., zB BAG 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 63; 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 24 mwN, BAGE 129, 238 ) .

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12
    Für die Erfüllung eines tariflichen Qualifikationsmerkmals ist es ausreichend, dass die Arbeitnehmerin S innerhalb einer Gesamt- oder Teiltätigkeit in rechtserheblichem Ausmaß Einzeltätigkeiten ausübt, die eine besondere Vertrauensstellung erfordern und anderenfalls keine sinnvolles Arbeitsergebnis erzielt werden kann (allgemein für tarifliche Qualifizierungsmerkmale BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe; ausf. 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 33/09

    Eingruppierung der Tätigkeit einer Kassiererin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12
    Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind dann im Lichte der Oberbegriffe auszulegen (BAG 22. September 2010 - 4 AZR 33/09 - Rn. 23 mwN; 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - zu B IV 4 der Gründe) .
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12
    aa) Bauen Tätigkeitsbeispiele wie die der Tarifgruppe 5 MTV - "Sekretärinnen" - und der Tarifgruppe 7 MTV - "Sekretärinnen in besonderer Vertrauensstellung" - aufeinander auf, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für die erforderliche Wertung, ob sich die Tätigkeit entsprechend den tariflichen Qualifizierungsmerkmalen der Tarifgruppe 7 MTV heraushebt, ein Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten der Tarifgruppe 5 MTV erforderlich ( zu Tätigkeitsmerkmalen etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 18 mwN; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19 mwN, BAGE 127, 305; zu Richtbeispielen 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 27.01.1982 - 4 AZR 435/79

    Kassierer - Einfacher Kassenverkehr - Eingruppierung - Überwiegende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12
    Das "Gepräge" einer Tätigkeit ist nach § 7 Abs. 3 MTV nur dann maßgebend, wenn bei verschiedenen Teiltätigkeiten, die unterschiedlichen Tarifgruppen zugeordnet sind, eine zeitlich nicht überwiegende (Teil-)Tätigkeit gleichwohl für die Bewertung der gesamten Tätigkeit eines Arbeitnehmers ihr "Gepräge" gibt (zum Begriff krit. BAG 27. Januar 1982 - 4 AZR 435/79 - BAGE 37, 370; zum "Gepräge" bei der Anwendung des sog. Spezialitätsgrundsatzes 4. Juli 2012 - 4 AZR 673/10 - Rn. 29 f. mwN, BAGE 142, 271) .
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12
    Das "Gepräge" einer Tätigkeit ist nach § 7 Abs. 3 MTV nur dann maßgebend, wenn bei verschiedenen Teiltätigkeiten, die unterschiedlichen Tarifgruppen zugeordnet sind, eine zeitlich nicht überwiegende (Teil-)Tätigkeit gleichwohl für die Bewertung der gesamten Tätigkeit eines Arbeitnehmers ihr "Gepräge" gibt (zum Begriff krit. BAG 27. Januar 1982 - 4 AZR 435/79 - BAGE 37, 370; zum "Gepräge" bei der Anwendung des sog. Spezialitätsgrundsatzes 4. Juli 2012 - 4 AZR 673/10 - Rn. 29 f. mwN, BAGE 142, 271) .
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12
    Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind dann im Lichte der Oberbegriffe auszulegen (BAG 22. September 2010 - 4 AZR 33/09 - Rn. 23 mwN; 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - zu B IV 4 der Gründe) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12
    Für die Erfüllung eines tariflichen Qualifikationsmerkmals ist es ausreichend, dass die Arbeitnehmerin S innerhalb einer Gesamt- oder Teiltätigkeit in rechtserheblichem Ausmaß Einzeltätigkeiten ausübt, die eine besondere Vertrauensstellung erfordern und anderenfalls keine sinnvolles Arbeitsergebnis erzielt werden kann (allgemein für tarifliche Qualifizierungsmerkmale BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe; ausf. 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 58/09

    Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09

    Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 596/09

    Tarifanwendung und Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03

    Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2012 - 8 TaBV 53/11

    Eingruppierung einer "Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung"

  • BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05

    Umgruppierung - ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn

  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    etwa BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38: "höheres Maß von Verantwortlichkeit"; 27. Januar 2016 - 4 AZR 916/13 - Rn. 32: "mit Entscheidungsverantwortung"; 26. August 2015 - 4 AZR 992/12 - Rn. 34, 37: "vertiefte gründliche und/oder vielseitige Kenntnisse"; 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 35: "besondere Vertrauensstellung"; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 28, 39 ff.: "schwierige Tätigkeiten"; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 31: "erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten") .
  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

    (a) Sowohl für die Überprüfung der Arbeitsvorgänge wie auch für die der Tätigkeit ist zunächst festzustellen, ob ein einheitlich zu bewertender Arbeitsvorgang bzw. eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit ausgeübt wird oder mehrere Arbeitsvorgänge bzw. unterschiedliche Tätigkeiten, die tatsächlich trennbar und jeweils rechtlich selbständig bewertbar sind, vorliegen (vgl. zu Arbeitsvorgängen: BAG 17.11.2021 - 4 ABR 1/21, NZA 2022, 131; 17.03.2021 - 4 AZR 327/20, AP Nr. 6 zu § 12 TVöD; 09.09.2020 - 4 AZR 161/20, ZTR 2021, 79; zur Tätigkeit: BAG 18.02.2015 - 4 AZR 778/13, AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972; 13.11.2013 - 4 ABR 16/12, NZA-RR 2014, 426; 23.10.2013 - 4 AZR 431/12, BAGE 146, 226; 25.08.2010 - 4 ABR 104/08, AP Nr. 37 zu § 1 TVG Tarifverträge: Deutsche Bahn; 01.07.2009 - 4 ABR 18/08, BAGE 131, 197).

    Die Bestimmung der konkreten Tätigkeiten als Gesamttätigkeit oder Abgrenzung in mehrere Teiltätigkeiten ist eine rechtliche Bewertung (BAG 27.01.2016 - 4 AZR 916/13, NZA-RR 2016, 366; 13.11.2013 - 4 ABR 16/12, NZA-RR 2014, 426; 28.01.2009 - 4 AZR 13/08, BAGE 129, 208).

    Zwar ist der Beklagten zuzugeben, dass für die erforderliche Wertung, ob sich die Tätigkeit entsprechend den tariflichen Qualifizierungsmerkmalen der höheren Entgeltgruppe heraushebt, ein Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten der niedrigeren Entgeltgruppe erforderlich ist, wenn Tätigkeitsbei-spiele wie die der EG 6 TVöD-NRW "Gärtner" und der EG 7 TVöD-NRW "Gärtner, die selbstständig und verantwortlich Baumerhaltungsmaßnahmen durchführen" aufeinander aufbauen (vgl. BAG 27.08.2008 - 4 AZR 484/07, BAGE 127, 305; 13.11.2013 - 4 ABR 16/12, NZA-RR 2014, 426; 21.03.2012 - 4 AZR 292/10, NZA-RR 2012, 604).

    Insoweit sind die Tarifvertragsparteien von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach es für die Erfüllung eines tariflichen Qualifikationsmerkmals ausreicht, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer Gesamt- oder Teiltätigkeit in rechtserheblichem Ausmaß Einzeltätigkeiten ausübt, die das Qualifizierungsmerkmal erfüllen und anderenfalls kein sinnvolles Arbeitsergebnis erzielt werden kann (vgl. BAG 13.11.2013 - 4 ABR 16/12, NZA-RR 2014, 426, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11, AP Nr. 226 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) abgewichen.

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    Es handelt sich aber um eine allgemein anerkannte Regel bei der Eingruppierung, dass in den Fällen, in denen sich die auszuübende Tätigkeit eines Arbeitnehmers aus verschiedenen Teiltätigkeiten unterschiedlicher Entgeltgruppen zusammensetzt, nicht stets eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit des Arbeitnehmers anzunehmen ist, sondern die zu beurteilende Tätigkeit auch aus mehreren, jeweils eine Einheit bildenden Einzeltätigkeiten bestehen kann, die tariflich gesondert zu bewerten sind (st. Rspr., BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 26; 23. Oktober 2013 - 4 AZR 431/12 - Rn. 18, BAGE 146, 226; 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 15; s. auch BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36 mwN, BAGE 122, 244) .
  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das

    Das vom Arbeitgeber ordnungsgemäß eingeleitete Zustimmungsverfahren umfasst auch die Zuordnung der Anzahl der Berufsjahre zu einer bestimmten Vergütungsgruppe, weil sich daraus ein unterschiedliches Entgelt ergibt (vgl. dazu BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 20 mwN; 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13

    Eingruppierung einer Bauleiterin

    Gleichwohl bedarf es, wenn die Tätigkeitsbeispiele der Gehaltsgruppe D - FC 429 - GBV und der Gehaltsgruppe E - FC 429 - GBV aufeinander aufbauen, für die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderliche Wertung, ob sich die Tätigkeit entsprechend dem Qualifizierungsmerkmal aus der niedrigeren Gehaltsgruppe "heraushebt", eines Vergleichs mit den Tätigkeiten dieser Gehaltsgruppe (zu Tätigkeitsbeispielen BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 35 mwN; zu Richtbeispielen   4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 24   mwN) .
  • BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    Die so bestimmte Gesamt- oder die Teiltätigkeiten sind dann tariflich (gesondert) zu bewerten (BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 43; 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 26) .

    (2) Eine entsprechende Tätigkeit liegt - soweit es sich bei dem Tätigkeitsbeispiel nicht um ein tarifliches Qualifikationsmerkmal handelt (vgl. hierzu BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 43; 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 40) - nicht ohne weiteres bereits dann vor, wenn die Voraussetzungen des Tätigkeitsbeispiels in geringem, aber rechtserheblichem Ausmaß erfüllt werden.

  • BAG, 20.01.2021 - 4 ABR 1/20

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    Das gilt beispielsweise für die Zuordnung der Anzahl der Berufsjahre zu einer bestimmten Vergütungsgruppe (vgl. dazu BAG 26. April 2017 - 4 ABR 37/14 - Rn. 10) oder die zutreffende Beschäftigungszeit in einer bestimmten Vergütungsgruppe, wenn sich daraus ein unterschiedliches Entgelt ergibt (BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer

    Vielmehr kann die zu beurteilende Tätigkeit auch aus mehreren, jeweils eine Einheit bildenden Einzeltätigkeiten bestehen, die tariflich gesondert zu bewerten sind (st. Rspr., BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 26; 23. Oktober 2013 - 4 AZR 431/12 - Rn. 18, BAGE 146, 226; 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 15 ) .
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13

    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Bestimmung eines Berufsbilds in Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten (vgl. zB BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 44; 15. Juni 2011 - 4 ABR 115/09 - Rn. 34 ff.; 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 - Rn. 12; 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 15; 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 40; auch zu den "Blättern zur Berufskunde" der Bundesagentur für Arbeit) .
  • LAG Hessen, 12.03.2015 - 5 TaBV 162/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers

    Dabei handelt es sich um einen allgemein anerkannten Grundsatz der Eingruppierung (vgl. z. B. BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12 - RdN. 26, zit. nach ).

    Die Bestimmung und Abgrenzung der konkreten Tätigkeiten als eine Gesamttätigkeit oder mehrere Einzeltätigkeiten im tariflichen Sinne ist eine rechtliche Bewertung, über die die Beteiligten nicht einvernehmlich verfügen können (vgl. BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12 - RdN. 31, zit. nach ).

    b) Für die Erfüllung eines tariflichen Qualifikationsmerkmals ist es ausreichend, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer Gesamt- oder Teiltätigkeit in rechtserheblichem Ausmaß Einzeltätigkeiten ausübt, die das Qualifikationsmerkmal erfüllen und anderenfalls ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann (vgl. BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12 - RdN. 40, zit. nach ).

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 917/13

    Eingruppierung eines Bauleiters

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 8 Sa 261/19

    Eingruppierung - Brandschutzprüfer

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 43/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 40/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 780/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 41/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 42/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

  • LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19

    Die Tätgkeiten eines OW 1 Kombi Mitarbeiters I gemäß der innerbetrieblichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2018 - 2 Sa 41/18

    Eingruppierung - Darlegungslast - Tarifvertragsauslegung - selbständige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2017 - 5 Sa 354/17

    Eingruppierung - kaufmännische Angestellte - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 7 Sa 515/13

    Eingruppierung eines Malers und Lackierers nach dem TV AL II - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18

    Ein- und Umgruppierung - Kassierer im Großhandel

  • LAG Hessen, 20.04.2021 - 15 Sa 83/20

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Staplerfahrers im Großhandel; Darlegungs- und

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