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   BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19   

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https://dejure.org/2020,3128
BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19 (https://dejure.org/2020,3128)
BAG, Entscheidung vom 26.02.2020 - 4 ABR 19/19 (https://dejure.org/2020,3128)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 4 ABR 19/19 (https://dejure.org/2020,3128)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Bestimmung von Gesamt- oder Teiltätigkeiten - Bearbeiter/-innen von Kundenreklamationen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Bestimmung von Gesamt- oder Teiltätigkeiten

  • IWW

    § 96 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2, Abs. 3 BetrVG, Abschnitt I GTV, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 11 Nr. 6 MTV, § 563 Abs. 3 ZPO, § 83 ArbGG, § 11 MTV

  • Wolters Kluwer

    Fallgruppen einer Umgruppierung i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG; Tarifliche Eingruppierungssystematik im GTV Einzelhandel Baden-Württemberg; Tarifliche Eingruppierungssystematik aus der Erfüllung tariflicher Tätigkeitsbeispiele

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Bestimmung von Gesamt- oder Teiltätigkeiten - Bearbeiter/-innen von Kundenreklamationen

  • Betriebs-Berater

    Bestimmung von Gesamt- und Teiltätigkeiten bei Ein- und Umgruppierungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fallgruppen einer Umgruppierung i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Bestimmung von Gesamt- oder Teiltätigkeiten - Bearbeiter/-innen von Kundenreklamationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Bestimmung von Gesamt- oder Teiltätigkeiten - Bearbeiter/-innen von Kundenreklamationen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 1136
  • NZA-RR 2020, 429
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19
    Über eine solche muss der Arbeitgeber nicht nur beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben, sondern auch dann befinden, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine Entscheidung über eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 17; 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 23, BAGE 151, 212) .

    Diese muss erkennen lassen, aufgrund welcher konkreten Tatsachen die Erfordernisse einer bestimmten Vergütungsgruppe als erfüllt angesehen werden können (vgl. BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 20 mwN) .

    bb) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend vom Begriff der Selbständigkeit iSd. Beschäftigungsgruppe III GTV 2019 ausgegangen (vgl. dazu BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 40 [zum GTV Einzelhandel Nordrhein-Westfalen]; 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 mwN) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 333/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    Auszug aus BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19
    Eine Sammelkasse im Tarifsinn liegt vor, wenn an einer Kasse abteilungsübergreifend gegenüber anderen vorhandenen Kassen bestimmte besondere Kassenangelegenheiten erledigt werden (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 36 mwN) .

    bb) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend vom Begriff der Selbständigkeit iSd. Beschäftigungsgruppe III GTV 2019 ausgegangen (vgl. dazu BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 40 [zum GTV Einzelhandel Nordrhein-Westfalen]; 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 mwN) .

  • BAG, 12.06.2019 - 4 AZR 363/18

    Eingruppierung eines Grillers - Tätigkeitsbeispiel

    Auszug aus BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19
    (1) Nach ständiger Rechtsprechung sind bei Vergütungsgruppen, in denen allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 12. Juni 2019 - 4 AZR 363/18 - Rn. 17; 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 27, jeweils mwN) .

    (a) Wird ein von den Tarifvertragsparteien verwendeter Begriff nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist für die Ermittlung des fachlichen Geltungsbereichs davon auszugehen, dass sie diesen in dem Sinne gebraucht haben, wie es dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Auffassung der beteiligten Branchen entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (BAG 12. Juni 2019 - 4 AZR 363/18 - Rn. 47 mwN) .

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 980/13

    Eingruppierung einer Hauswartin - mehrere verschiedene Teiltätigkeiten

    Auszug aus BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19
    Zur Bestimmung der Gesamt- oder Teiltätigkeiten gelten vergleichbare Regeln wie bei der Bestimmung von Arbeitsvorgängen nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 980/13 - Rn. 15 mwN) .

    Ein solches kann sich immer nur auf eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder eine Teiltätigkeit beziehen (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 980/13 - Rn. 18) .

  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare

    Auszug aus BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19
    Der Gegenstand der zukunftsbezogenen Zustimmungsersetzungsanträge ist damit derselbe geblieben (vgl. BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 14) .

    Sie hat den Betriebsrat über die beabsichtigten personellen Einzelmaßnahmen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen informiert (vgl. dazu zB BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 17) .

  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

    Auszug aus BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19
    Die so bestimmte Gesamt- oder die Teiltätigkeiten sind dann tariflich (gesondert) zu bewerten (BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 43; 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 26) .

    (2) Eine entsprechende Tätigkeit liegt - soweit es sich bei dem Tätigkeitsbeispiel nicht um ein tarifliches Qualifikationsmerkmal handelt (vgl. hierzu BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 43; 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 40) - nicht ohne weiteres bereits dann vor, wenn die Voraussetzungen des Tätigkeitsbeispiels in geringem, aber rechtserheblichem Ausmaß erfüllt werden.

  • BAG, 18.05.2011 - 4 ABR 82/09

    Eingruppierung von Kassierern - Begriff des Verbrauchermarktes

    Auszug aus BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19
    bb) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend vom Begriff der Selbständigkeit iSd. Beschäftigungsgruppe III GTV 2019 ausgegangen (vgl. dazu BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 40 [zum GTV Einzelhandel Nordrhein-Westfalen]; 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 mwN) .
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW -

    Auszug aus BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19
    aa) Dabei ist es ausreichend, wenn die selbständigen Tätigkeiten innerhalb der Gesamt- oder Teiltätigkeit in rechtserheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (vgl. hierzu BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38, BAGE 162, 81; 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40) .
  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 201/98

    Rückgaberecht - Ergänzung der Hauptleistung

    Auszug aus BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19
    Damals war unter dem Begriff Reklamation lediglich die Mängelrüge zu verstehen, da die Zulässigkeit einer Warenrückgabe ohne einen Mangel der gekauften Sache nach Maßgabe der noch geltenden Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Wirtschaft, Erster Teil: Zugabewesen (Zugabeverordnung, vom 9. März 1932, RGBl. I S. 121, außer Kraft getreten am 24. Juli 2001) zumindest umstritten war (vgl. BGH 28. September 2000 - I ZR 201/98 -; 5. April 2001 - I ZR 39/99 -) .
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19
    aa) Dabei ist es ausreichend, wenn die selbständigen Tätigkeiten innerhalb der Gesamt- oder Teiltätigkeit in rechtserheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (vgl. hierzu BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38, BAGE 162, 81; 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40) .
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 39/99

    Rückgaberecht hinsichtlich eines Gebrauchtwagens als verbotene Zugabe

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 502/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 659/05

    Eingruppierung einer Fernschreiberin bei der Bundeswehr - Tarifauslegung

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

  • BAG, 23.01.2019 - 4 ABR 56/17

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - körperlich

  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - 12 TaBV 3/18

    Eingruppierung im Kundenservice - TV über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen

  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

    Insoweit sind die Erfordernisse von Tätigkeitsmerkmalen regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 26.02.2020 - 4 ABR 19/19, NZA-RR 2020, 429; 12.06.2019 - 4 AZR 363/18, BAGE 167, 78; 23.01.2019 - 4 ABR 56/17, AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Wird ein von den Tarifvertragsparteien verwendeter Begriff nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist für die Ermittlung des fachlichen Geltungsbereichs davon auszugehen, dass sie diesen in dem Sinne gebraucht haben, wie es dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Auffassung der beteiligten Branchen entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (BAG 16.12.2020 - 4 ABR 8/20, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Internationaler Bund; 26.02.2020 - 4 ABR 19/19, NZA-RR 2020, 429; 12.06.2019 - 4 AZR 363/18, BAGE 167, 78).

    Insoweit kommt es für die in dem Tätigkeitsbeispiel enthaltene Qualifizierung nicht darauf an, dass dieses zeitlich überwiegend anfällt, den Schwerpunkt der Gesamttätigkeit bildet oder für diese so bedeutsam ist, dass diese insgesamt dem "Bild" des Tätigkeitsbeispiels entspricht (vgl. BAG 26.02.2020 - 4 ABR 19/19, NZA-RR 2020, 429; Treber in Schaub ArbR-HdB, § 64 Eingruppierungsrecht Rn. 81).

    Maßgeblich ist, dass ohne die Baumkontrollen ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (vgl. insoweit BAG 26.02.2020 - 4 ABR 19/19, a.a.O.; 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 NJOZ 2012, 1603).

  • BAG, 16.12.2020 - 4 ABR 8/20

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung eines Hausmeisters

    Das Landesarbeitsgericht hat nicht - wie in einem ersten Schritt erforderlich - die für die Bewertung maßgebende Gesamttätigkeit oder die Teiltätigkeiten bestimmt (vgl. BAG 26. Februar 2020 - 4 ABR 19/19 - Rn. 20) .

    Auch in diesem Fall wären die Hausmeistertätigkeiten für die Eingruppierung maßgebend, da sie mit weit mehr als der Hälfte der Gesamttätigkeit für diese prägend sind (vgl. BAG 26. Februar 2020 - 4 ABR 19/19 - Rn. 28 ff.; zu Arbeitsvorgängen 13. November 2019 - 4 AZR 490/18 - Rn. 48, BAGE 168, 306) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2023 - 2 Sa 85/23

    Eingruppierung einer Kundenberaterin bei einer Krankenkasse

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind bei Vergütungsgruppen, in denen allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 26. Februar 2020 - 4 ABR 19/19 - Rn. 29).
  • BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19

    Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

    aa) Wird ein von den Tarifvertragsparteien verwendeter Begriff nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass sie diesen in dem Sinne gebraucht haben, wie es dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Auffassung der beteiligten Branchen entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (BAG 26. Februar 2020 - 4 ABR 19/19 - Rn. 34; 12. Juni 2019 - 4 AZR 363/18 - Rn. 47 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2023 - 2 Sa 116/23

    Eingruppierung einer Kundenberaterin bei einer Krankenkasse

    Nach der Rechtsprechung des E.s sind bei Vergütungsgruppen, in denen allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 26. Februar 2020 - 4 ABR 19/19 - Rn. 29).
  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Eine etwaig abweichende tarifliche Bewertung bleibt bei der Bestimmung der Gesamttätigkeit außer Betracht (vgl. BAG 26. Februar 2020 - 4 ABR 19/19 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - 12 TaBV 3/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung/Umgruppierung - gewerbliche

    Es muss sich um dem Tätigkeitsbeispiel typischerweise zuzuordnende Tätigkeiten handeln (vgl. zum Ganzen etwa BAG vom 26.02.2020 - 4 ABR 19/19 Rn. 19 ff. bzw. 29 ff.).
  • LAG Hamm, 06.07.2022 - 3 Sa 1524/21
    Denn nach ständiger Rechtsprechung sind bei Entgeltgruppen, in denen allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG, 26.02.2020, 4 ABR 19/19, Rn. 29).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 100/20

    Eingruppierung eines Gruppenleiters in der Logistik - GTV Einzelhandel

    Die für eine Abgrenzung oder Verbindung von Tätigkeitsbereichen maßgebenden Kriterien sind aber vergleichbar (vgl. BAG 26.02.2020 - 4 ABR 19/19 - Rn. 19 mwN).
  • LAG München, 16.08.2021 - 4 TaBV 13/21

    Eingruppierung Kassenkraft und Erstkraft Kasse nach den Tarifverträgen

    Für die Bestimmung, ob es sich im konkreten Fall um eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder mehrere getrennt zu bewertende Teiltätigkeiten handelt, gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes; die Maßstäbe sind aber weniger streng (BAG v. 13.05.2020, 4 ABR 29/19 Rn. 25- zitiert nach juris; BAG v. 26.02.2020, 4 ABR 19/19 Rn. 19 - zitiert nach juris).
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