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BAG, 12.03.1986 - 4 ABR 22/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 09.03.1983 - 8 BV 2/82
- LAG Baden-Württemberg, 26.10.1983 - 2 TaBV 2/83
- BAG, 12.03.1986 - 4 ABR 22/84
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens
Die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84 - BAGE 50, 55, 59 ff., zu B II 2 b, c der Gründe; 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - BAGE 42, 386, 391 ff., zu B II 1 der Gründe; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582, zu II 1 a aa, bb der Gründe; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454, zu B II 1 der Gründe; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 -, zu II 2 a aa (1), (2) der Gründe; 12. März 1986 - 4 ABR 22/84 -, letzter Absatz der Entscheidungsgründe). - BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84
Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine tarifliche …
Der Gehaltstarifvertrag nimmt auf sie auch nicht Bezug, so daß auch nicht auf diese Weise die Unterschriften unter dem Gehaltstarifvertrag auf die Durchführungsbestimmungen bezogen werden können (Beschluß des Vierten Senats vom 12. März 1986 - 4 ABR 22/84 - unveröffentlicht). - BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 56/84
Gerichtliche Ersetzbarkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur Höhergruppierung …
Der Gehaltstarifvertrag nimmt auf sie auch nicht Bezug, so daß auch nicht auf diese Weise die Unterschriften unter dem Gehaltstarifvertrag auf die Durchführungsbestimmungen bezogen werden können (Beschluß des Vierten Senats vom 12. März 1986 - 4 ABR 22/84 - unveröffentlicht).