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   BAG, 18.05.2011 - 4 ABR 82/09   

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BAG, 18.05.2011 - 4 ABR 82/09 (https://dejure.org/2011,11193)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2011 - 4 ABR 82/09 (https://dejure.org/2011,11193)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 (https://dejure.org/2011,11193)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Eingruppierung von Kassierern - Begriff des Verbrauchermarktes

  • openjur.de

    Eingruppierung von Kassierern in einem Einrichtungshaus nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg; Begriff des Verbrauchermarktes

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung von Kassierern in einem Einrichtungshaus nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg - Begriff des Verbrauchermarktes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG
    Eingruppierung von Kassierern in einem Einrichtungshaus nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg - Begriff des Verbrauchermarktes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG
    Eingruppierung von Kassierern in einem Einrichtungshaus nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg - Begriff des Verbrauchermarktes

  • IWW

    BGB § 13 Tarifvertrag über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialleistungen f... ür die Arbeitnehmer/-innen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 22. März 2006 (GTV) Nr. 1 Beschäftigungsgruppen II und III Manteltarifvertrag für die Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer/innen des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 22. März 2006 (MTV) § 11

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Tätigkeitsbeispiels einer Kassierers in einem Verbrauchermarkt nach Beschäftigungsgruppe III GTV; Auslegung des in den Tätigkeitsbeispielen zur Beschäftigungsgruppe III GTV verwendeten Begriffs des Verbrauchermarktes

  • rewis.io

    Eingruppierung von Kassierern in einem Einrichtungshaus nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg - Begriff des Verbrauchermarktes

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung von Kassierern in einem Einrichtungshaus nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg - Begriff des Verbrauchermarktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbraucherrmarkt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 472
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 333/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 ABR 82/09
    Das hat der Senat für den hier maßgebenden Tarifvertrag bereits ausführlich begründet (23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 20 ff. mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 95) .

    bb) An dieser Auslegung hält der Senat im Anschluss an seine Entscheidung vom 23. September 2009 fest und verweist zur Begründung auf dieses Urteil (- 4 AZR 333/08 - Rn. 23 ff. mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 95) .

    Die Erfüllung des Tätigkeitsbeispiels ist für die entsprechende Eingruppierung ohne Rückgriff auf die allgemeinen Oberbegriffe ausreichend, aber auch erforderlich (ausf. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 30 f. mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 95) .

    Bei diesen Gegenständen handelt es sich jedoch um Konsumgüter, die entweder dem dauerhaften oder zumindest dem mittel- bis längerfristigen Gebrauch dienen (so schon BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 31 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 95) ; hiervon geht auch das Landesarbeitsgericht aus.

    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 95) .

  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 461/87

    Beschäftigung an der Sammelkasse eines Verbrauchermarktes als Voraussetzung der

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 ABR 82/09
    8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 129 f.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 406/83 -; - 4 AZR 407/83 -; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 -; 15. November 2001 - 8 AZR 113/01 -; 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -; zum branchenspezifischen Verständnis eines Tarifbegriffs vgl. nur 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - BAGE 102, 282, 289 ff.; 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 88 zum Begriff des "Warenhauses") .

    Da sich zum Zeitpunkt der Entscheidungen des Senats vom 8. Februar 1984 (4 AZR 158/83 - aaO; - 4 AZR 406/83 -; - 4 AZR 407/83 -) und vom 9. Dezember 1987 (- 4 AZR 461/87 -) übereinstimmende Vorstellungen vom Begriff des Verbrauchermarktes in den einschlägigen Fachkreisen (noch) nicht feststellen ließen, hat der Senat seinerzeit zur weiteren Konkretisierung auf die überwiegende Meinung in den einschlägigen Fachkreisen, soweit sie im Fachschrifttum festzustellen war, zurückgegriffen.

    Danach ist unter einem Verbrauchermarkt ein Ladengeschäft des Einzelhandels zu verstehen, das eine Verkaufsfläche von mindestens 1.000 m² aufweist, sowohl Nahrungs- und Genussmittel als auch andere Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs ("Non-Food-Bereich") anbietet, vorwiegend als Selbstbedienungsladen geführt wird und verkehrsgünstig mit guter Parkmöglichkeit gelegen ist, zB in Stadtrandlage (vgl. nur BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 131; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 -) .

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 ABR 82/09
    8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 129 f.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 406/83 -; - 4 AZR 407/83 -; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 -; 15. November 2001 - 8 AZR 113/01 -; 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -; zum branchenspezifischen Verständnis eines Tarifbegriffs vgl. nur 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - BAGE 102, 282, 289 ff.; 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 88 zum Begriff des "Warenhauses") .

    Da sich zum Zeitpunkt der Entscheidungen des Senats vom 8. Februar 1984 (- 4 AZR 158/83 - aaO; - 4 AZR 406/83 -; - 4 AZR 407/83 -) und vom 9. Dezember 1987 (- 4 AZR 461/87 -) übereinstimmende Vorstellungen vom Begriff des Verbrauchermarktes in den einschlägigen Fachkreisen (noch) nicht feststellen ließen, hat der Senat seinerzeit zur weiteren Konkretisierung auf die überwiegende Meinung in den einschlägigen Fachkreisen, soweit sie im Fachschrifttum festzustellen war, zurückgegriffen.

    Danach ist unter einem Verbrauchermarkt ein Ladengeschäft des Einzelhandels zu verstehen, das eine Verkaufsfläche von mindestens 1.000 m² aufweist, sowohl Nahrungs- und Genussmittel als auch andere Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs ("Non-Food-Bereich") anbietet, vorwiegend als Selbstbedienungsladen geführt wird und verkehrsgünstig mit guter Parkmöglichkeit gelegen ist, zB in Stadtrandlage (vgl. nur BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 131; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 -) .

  • BAG, 15.08.2018 - 10 AZR 211/17

    Tarifliche Funktionszulage für Kassierer/innen des Lebensmitteleinzelhandels in

    Die Tarifnorm unterscheidet auch nicht zwischen dem Einsatz der Beschäftigten in Verbrauchermärkten (zu diesem Begriff BAG 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 19 ff.) und anderen Schnell- und Selbstbedienungsläden des Lebensmitteleinzelhandels.

    Die Besonderheiten der Tätigkeit als Kassierer/in in Schnell- und Selbstbedienungsläden gerade des Lebensmitteleinzelhandels, die durch eine hohe Kundenfrequenz und eine Vielzahl von Waren geprägt ist, sind durch die tarifliche Eingruppierung nicht abgebildet (vgl. auch BAG 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 26) .

    Dies gilt bei einer Eingruppierung sowohl in die Beschäftigungsgruppe II als auch in die Beschäftigungsgruppe III. Die in die Beschäftigungsgruppe III eingruppierten Kassierer/innen an Verbrauchermarktkassen werden wegen des Begriffs des Verbrauchermarkts (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 19 ff.) zwar häufig gleichzeitig die Voraussetzungen der Funktionszulage nach I 2 a GTV erfüllen.

  • BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 mwN [jeweils zum GTV Einzelhandel Baden-Württemberg]) .
  • BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    bb) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend vom Begriff der Selbständigkeit iSd. Beschäftigungsgruppe III GTV 2019 ausgegangen (vgl. dazu BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 40 [zum GTV Einzelhandel Nordrhein-Westfalen]; 18. Mai 2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 13.11.2019 - 4 ABR 3/19, NZA-RR 2020, 204; 18.05.2011 - 4 ABR 82/09, AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; 23.09.2009 - 4 AZR 333/08, AP Nr. 95 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 6 TaBV 80/17

    Eingruppierung eines Supervisor Salesfloor in einem Einzelhandelsunternehmen nach

    Mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag ist deshalb vom allgemeinen, abstrakten Begriff der Selbständigkeit auszugehen (ebenso für den Tarifvertrag über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialleistungen für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 22.03.2006: BAG v. 18.05.2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29 sowie BAG v. 23.09.2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41, beide juris).
  • LAG Hamm, 23.11.2018 - 13 TaBV 10/18

    Eingruppierung von Salesfloor-Supervisoren und Supervisoren Wareneingang nach dem

    a) Den in der Gehaltsgruppe III GTV von den Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausdrücklich aufgenommenen Tätigkeitsbeispielen kommt nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 18.05.2011 - 4 ABR 82/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge:Einzelhandel Nr. 98; 23.09.2009 - 4 AZR 333/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge:Einzelhandel Nr. 95) gegenüber den allgemeinen Oberbegriffen eine eigenständige Bedeutung zu.
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2018 - 3 TaBV 7/18

    Eingruppierung eines Cash Office Supervisors nach dem Gehaltstarifvertrag

    Eine selbständige Tätigkeit im Rahmen allgemeiner Anweisung verlangt - das ergibt erneut die Auslegung des Tarifvertrages, der selbst keine nähere Definition vornimmt - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der Arbeitsleistung jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG vom 18.05.2011 - 4 ABR 82/09, juris, Rz. 29; BAG vom 23.09.2009 - 4 AZR 333/08, juris, Rz. 41; BAG vom 08.11.2006 - 4 AZR 620/05, juris, Rz. 24; LAG Düsseldorf vom 27.04.2018 - 6 TaBV 80/17, juris, Rz. 118).
  • LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17

    Eingruppierung eines Supervisors Lager und einer Supervisorin Cash Office nach

    Mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag ist deshalb vom allgemeinen, abstrakten Begriff der Selbständigkeit auszugehen (ebenso zu einem Gehaltstarifvertrag des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 22.03.2006: BAG 18.05.2011 - 4 ABR 82/09, Rn. 29 sowie BAG 23.09.2009 - 4 AZR 333/08, Rn. 41, beide juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 419/19

    Eingruppierung eines Angestellten im Einzelhandel - Funktionszulage

    Eine "selbständige Tätigkeit im Rahmen allgemeiner Anweisung" verlangt - das ergibt die Auslegung des Tarifvertrages, der selbst keine nähere Definition enthält - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der Arbeitsleistung jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (vgl. BAG 13.11.2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 40; 18.05.2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23.09.2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 [zu den GTV Einzelhandel Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 100/20

    Eingruppierung eines Gruppenleiters in der Logistik - GTV Einzelhandel

    Eine "selbständige Tätigkeit im Rahmen allgemeiner Anweisung" verlangt - das ergibt die Auslegung des Tarifvertrages, der selbst keine nähere Definition enthält - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der Arbeitsleistung jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (vgl. BAG 13.11.2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 40; 18.05.2011 - 4 ABR 82/09 - Rn. 29; 23.09.2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 [zu den GTV Einzelhandel Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg]).
  • LAG Düsseldorf, 28.05.2021 - 6 Sa 51/21

    Eingruppierung einer Leiterin "Checkout" - Auslegung des Begriffs "Abteilung"

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 21/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 22/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

  • LAG Saarland, 19.02.2014 - 1 TaBV 13/12

    Erfordernis einer kaufmännischen Ausbildung für die Eingruppierung - Einzelhandel

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