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   BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08   

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BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08 (https://dejure.org/2009,2748)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2009 - 4 ABR 99/08 (https://dejure.org/2009,2748)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 (https://dejure.org/2009,2748)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Beschäftigten in die Entgeltgruppe 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; ZPO § ... 563; ; TVÜ-VKA § 1; ; TVÜ-VKA § 17; ; TVÜ-VKA Anlage 3 Entgeltgruppe 1; ; RahmenTV zu § 20 Abs. 1 BMT-G II § 2; ; Bezirkstarifvertrag Nr. 2 zum BMT-G II (vom 28. Februar 1991 i.d.F. vom 25. April 1994) § 2 Abs. 1; ; Bezirkstarifvertrag Nr. 2 zum BMT-G II (vom 28. Februar 1991 i.d.F. vom 25. April 1994) Protokollerklärung zu § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 TVöD [einfachste Tätigkeit]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Küchenhilfe im öffentlichen Dienst

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD - mehrere Teiltätigkeiten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 36
  • NZA-RR 2009, 672
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Hierzu gehört auch der BTV Nr. 2. Die Bezirkstarifverträge gelten aber nach § 1 Abs. 2 iVm. § 17 Abs. 2 TVÜ-VKA nicht für ab dem 1. Oktober 2005 in die Entgeltgruppe 1 TVöD neu eingestellte Beschäftigte (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 17 f.).

    b) Diese Abweichung von § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bezieht sich allerdings nur auf die Vergütungsordnungen und Lohngruppenverzeichnisse, nicht auf die Eingruppierungsgrundsätze (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 19).

    Vielmehr verdeutlichen die Tarifvertragsparteien durch ihre Wortwahl "zum Beispiel", dass hier nicht abschließend Tätigkeiten aufgeführt werden, die sie dieser bestimmten Entgeltgruppe zuordnen wollen (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 46 mwN).

    Zum anderen - und vorliegend maßgebend - handelt es sich bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 TVöD nach § 1 Abs. 2, § 17 Abs. 2 TVÜ-VKA in Verbindung der Anlage 3 zum TVÜ-VKA um eine eigenständige und vorrangige Neuregelung ohne Bezug zu den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen (Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 39).

    Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind dann im Lichte der Oberbegriffe auszulegen (Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 27).

    Bei der Auslegung von Tätigkeitsbeispielen gelten die allgemeinen Regeln für die Auslegung eines normativen Teils eines Tarifvertrages (zu den Maßstäben etwa Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a [2] [c] [bb] der Gründe, BAGE 113, 291, 299; jew. mwN).

    Mit dem Begriff der Hausarbeit werden verschiedenartige Tätigkeiten im Haushalt erfasst, die Hausarbeiter sowie Hausarbeiterinnen verrichten, ohne dass ein fest umrissenes oder auf einen Aufgabenbereich begrenztes Tätigkeitsfeld besteht, für den die betreffende Person eingestellt wurde (Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 32 f.).

    Deren Nennung wäre neben dem hier maßgebenden Tätigkeitsbeispiel entbehrlich, wenn bereits der tarifliche Begriff der "Hausarbeiter/innen" alle Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich abschließend erfassen wollte (dazu Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 33).

    Ausgehend von den Maßstäben zur Beurteilung einer einfachsten Tätigkeit iSd. tariflichen Oberbegriffs (dazu ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 47 ff.) ist die Teiltätigkeit der Beschäftigten auch bei Verwendung der genannten Maschinen der Beispielstätigkeit zuzuordnen.

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Tätigkeiten nachfolgend nur nach einer nennenswerten, mit der Annahme einer einfachsten Tätigkeit regelmäßig nicht mehr zu vereinbarenden Einarbeitungszeit (dazu Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 50) durchgeführt werden können.

    Daraus kann nicht geschlossen werden, dass Reinigungsarbeiten keine einfachsten Tätigkeiten sein können (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 52 mwN).

  • BAG, 20.01.1982 - 4 AZR 392/79

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten - Selbständige Bewertung - Gesamttätigkeit -

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Dabei ist zunächst die Prüfung erforderlich, ob eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit ausgeübt wird oder unterschiedliche Tätigkeiten, die tatsächlich trennbar und jeweils rechtlich selbständig bewertbar sind (Senat 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - Rn. 22, AP BMT-G II § 20 Nr. 9; zum TV AL II: 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - Rn. 11, AP TV AL II § 51 Nr. 12; 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP TV AL II § 51 Rn. 1).

    Demgemäß darf regelmäßig nur auf die zeitlich mindestens zur Hälfte auszuübende Tätigkeit und nicht auf sonstige Beurteilungskriterien abgestellt werden (so auch zu "überwiegende Tätigkeit" nach § 51 TVAL II: Senat 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - mwN, AP TVAL II § 51 Nr. 1).

    Vielmehr gilt nach der tariflichen Regelung des § 2 Abs. 1 RahmenTV zu § 20 BMT-G II und dem Lohngruppenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 BTV Nr. 2 nichts anderes, als es der Senat bereits für die insoweit vergleichbaren Regelungen des § 21 MTB II und des § 51 TVAL II ausgeführt hat (zu § 21 MTB II: 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 - AP MTB II § 21 Nr. 3; 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP MTB II § 21 Nr. 4; zu § 51 TVAL II: 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP TVAL II § 51 Nr. 1; jew. mwN).

    Das ergibt sich für den BTV Nr. 2 auch insbesondere daraus, dass es bei den Lohngruppen zu § 2 BTV Nr. 2 an der typischen Summierung von Heraushebungsmerkmalen fehlt, die den Senat veranlasst haben, die früheren Vorschriften der §§ 22, 23 BAT so auszulegen, dass danach sowohl eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit angenommen als auch auf die überwiegend auszuübende Tätigkeit abgestellt werden kann (zu § 51 TVAL II s. 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - mwN, AP TVAL II § 51 Nr. 1).

  • BAG, 20.02.1963 - 4 AZR 13/62

    Aufgabenkreis eines Angestellten - Zusammensetzung aus mehreren Tätigkeiten -

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur überprüfen, ob die jeweiligen Begriffe verkannt wurden, ob bei ihrer Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist, oder ob die Beurteilung unter Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (Senat 25. August 1993 - 4 AZR 577/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 5; 28. Februar 1973 - 4 AZR 190/72 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 66; 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 70 = EzA BAT §§ 22 - 23 VergGr. IVb 1 Nr. 1; 20. Februar 1963 - 4 AZR 13/62 - AP TOA § 3 Nr. 97; jew. mwN).

    Ergeben sie zeitlich mindestens die Hälfte der auszuübenden Gesamttätigkeit, wird der Beschäftigte in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert (s. bereits Senat 20. Februar 1963 - 4 AZR 13/62 - AP TOA § 3 Nr. 97; weiterhin 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36, BAGE 122, 244) und die übrigen Teiltätigkeiten bleiben unberücksichtigt, sofern diese übrigen Teiltätigkeiten, die höheren Entgeltgruppen zuzuordnen sind, nicht ihrerseits zusammengerechnet einen zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der Arbeitszeit erreichen und damit rechtserheblich werden (Senat 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - zu II 2 der Gründe, BAGE 29, 364, zu § 22 BAT).

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05

    Eingruppierung eines städtischen Reinigers

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Dabei ist zunächst die Prüfung erforderlich, ob eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit ausgeübt wird oder unterschiedliche Tätigkeiten, die tatsächlich trennbar und jeweils rechtlich selbständig bewertbar sind (Senat 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - Rn. 22, AP BMT-G II § 20 Nr. 9; zum TV AL II: 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - Rn. 11, AP TV AL II § 51 Nr. 12; 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP TV AL II § 51 Rn. 1).

    Dafür gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (Senat 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 17, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210; 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - aaO.; 15. Februar 2006 - 4 AZR 634/04 - Rn. 17, BAGE 117, 92, 99).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Bei der Auslegung von Tätigkeitsbeispielen gelten die allgemeinen Regeln für die Auslegung eines normativen Teils eines Tarifvertrages (zu den Maßstäben etwa Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a [2] [c] [bb] der Gründe, BAGE 113, 291, 299; jew. mwN).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Denn der Beschäftigte ist in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (Senat 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36).
  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78

    Hochempfindliche Geräte - Komplizierte Geräte - Besonders schwierige

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Vielmehr gilt nach der tariflichen Regelung des § 2 Abs. 1 RahmenTV zu § 20 BMT-G II und dem Lohngruppenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 BTV Nr. 2 nichts anderes, als es der Senat bereits für die insoweit vergleichbaren Regelungen des § 21 MTB II und des § 51 TVAL II ausgeführt hat (zu § 21 MTB II: 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 - AP MTB II § 21 Nr. 3; 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP MTB II § 21 Nr. 4; zu § 51 TVAL II: 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP TVAL II § 51 Nr. 1; jew. mwN).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07

    Eingruppierung - Pädagogischer Mitarbeiter im Unterricht (Sachsen-Anhalt)

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Bei unbestimmten Rechtsbegriffen ist die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts (Subsumtion) unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (st. Rspr., etwa Senat 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07 - Rn. 24, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 34).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Ergeben sie zeitlich mindestens die Hälfte der auszuübenden Gesamttätigkeit, wird der Beschäftigte in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert (s. bereits Senat 20. Februar 1963 - 4 AZR 13/62 - AP TOA § 3 Nr. 97; weiterhin 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36, BAGE 122, 244) und die übrigen Teiltätigkeiten bleiben unberücksichtigt, sofern diese übrigen Teiltätigkeiten, die höheren Entgeltgruppen zuzuordnen sind, nicht ihrerseits zusammengerechnet einen zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der Arbeitszeit erreichen und damit rechtserheblich werden (Senat 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - zu II 2 der Gründe, BAGE 29, 364, zu § 22 BAT).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Die Rechtsprechung des Senats zu §§ 22, 23 BAT in der bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Fassung (dazu 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 - BAGE 25, 371) kann für die Auslegung von § 2 BTV Nr. 2 nicht herangezogen werden.
  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 553/76

    Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Tarifliche Mindestvergütung - Überwiegend

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

  • LAG München, 21.11.2007 - 10 TaBV 81/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur Eingruppierung - Eingruppierung einer

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 634/04

    Korrigierende Rückgruppierung - MTArb

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89

    Eingruppierung: Sozialpädagoge - Bewertung des Arbeitsvorgangs

  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 577/92

    Eingruppierung eines Werktherapeuten bei einem kirchlichen Träger -

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 410/05

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugelektrikers bei den Stationierungsstreitkräften

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 485/14

    Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes gemäß Art. 137 Abs. 1 GG

    Anders verhält es sich, wenn dem Beschäftigten im Rahmen der Aufgaben ein eigenständiger, nicht gänzlich unbedeutender Entscheidungs- oder Verantwortungsbereich übertragen wurde (vgl. BAG, Beschl. v. 28.01.2009 - 4 ABR 92/07 - BAGE 129, 238, juris Rn. 50; ebenso BAG, Beschl. v. 20.05.2009 - 4 ABR 99/08 - BAGE 131, 36, juris Rn. 36).
  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die für die vorstehende Vergütungsordnung im Rahmen einer Gesamtbetriebsvereinbarung entsprechend anzuwenden ist (für Arbeitsvertragsrichtlinien BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 11) , sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (zu den Maßstäben ausf. BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 35; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30, BAGE 131, 36; jew. mwN) .

    Ergeben sie zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamttätigkeit, ist der Kläger in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert und die übrigen Teiltätigkeiten bleiben unberücksichtigt, sofern diese übrigen Teiltätigkeiten, die höheren Entgeltgruppen zuzuordnen sind, nicht ihrerseits zusammengerechnet einen zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der Arbeitszeit erreichen und damit rechtserheblich werden (BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 131, 36) .

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Diese Abweichung von § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bezieht sich auf die Vergütungsordnungen und Lohngruppenverzeichnisse, allerdings nicht auf die Eingruppierungsgrundsätze (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 17 ff.; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

    Der Beschäftigte ist entsprechend der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BZLT Nr. 5 G in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (s. auch Senat 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

    (a) Sind einem allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmal einer Lohngruppe konkrete Richt-, Regel- oder Tätigkeitsbeispiele beigefügt, ist das Tätigkeitsmerkmal regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 20; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30 mwN, BAGE 131, 36) .
  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22

    Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Dagegen sind tatsächlich getrennte und nicht im Zusammenhang stehende Tätigkeiten als Teiltätigkeiten getrennt zu bewerten (BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 274/20 - Rn. 22; 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - [zum TVAL II]; sh. auch BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 22, BAGE 131, 36) .

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht die Begriffe der Gesamt- und Teiltätigkeit als solche erkannt und bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 25. September 2013 - 4 AZR 99/12 - Rn. 14; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 21, BAGE 131, 36; sh. bereits BAG 10. März 1971 - 4 AZR 190/70 -) .

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Diese Abweichung von § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bezieht sich nur auf die Vergütungsordnungen und Lohngruppenverzeichnisse, allerdings nicht auf die Eingruppierungsgrundsätze (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 17 ff.; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

    Der Beschäftigte ist entsprechend der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BZLT Nr. 5 G in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (s. auch BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

    Das Landesarbeitsgericht hat keine Ausführungen dazu gemacht, ob es sich bei den einzelnen Tätigkeiten der Klägerin um eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder um verschiedene, tariflich getrennt zu bewertende Teiltätigkeiten handelt (vgl. zu den Maßstäben BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 21 ff., AP TVÜ § 17 Nr. 2; 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - Rn. 22, AP BMT-G II § 20 Nr. 9; 15. Februar 2006 - 4 AZR 634/04 - Rn. 17, BAGE 117, 92; 25. August 1993 - 4 AZR 577/92 - zu B II 2 der Gründe, AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 5).

    (2) Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Vergütungsgruppen, in denen einem allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmal konkrete Beispiele beigefügt sind, das Tätigkeitsmerkmal regelmäßig dann erfüllt ist, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30 mwN, AP TVÜ § 17 Nr. 2; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 32, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - zu II 4 c der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Diese Abweichung von § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bezieht sich nur auf die Vergütungsordnungen und Lohngruppenverzeichnisse, allerdings nicht auf die Eingruppierungsgrundsätze (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 17 ff.; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

    Der Beschäftigte ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BZLT Nr. 5 G in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (s. auch BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Dagegen sind tatsächlich getrennte und nicht im Zusammenhang stehende Tätigkeiten als Teiltätigkeiten getrennt zu bewerten (BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 274/20 - Rn. 22; 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - [zum TVAL II]; sh. auch BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 22, BAGE 131, 36) .

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht die Begriffe der Gesamt- und Teiltätigkeit als solche erkannt und bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 25. September 2013 - 4 AZR 99/12 - Rn. 14; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 21, BAGE 131, 36; sh. bereits BAG 10. März 1971 - 4 AZR 190/70 -) .

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 780/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die für die vorstehende Vergütungsordnung im Rahmen einer Gesamtbetriebsvereinbarung entsprechend anzuwenden ist (für Arbeitsvertragsrichtlinien BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 11) , sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (zu den Maßstäben ausf. BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 35; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30, BAGE 131, 36; jew. mwN) .

    Ergeben sie zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamttätigkeit, ist der Kläger in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert und die übrigen Teiltätigkeiten bleiben unberücksichtigt, sofern diese übrigen Teiltätigkeiten, die höheren Entgeltgruppen zuzuordnen sind, nicht ihrerseits zusammengerechnet einen zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der Arbeitszeit erreichen und damit rechtserheblich werden (BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 131, 36) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 21 TaBV 2319/14

    Eingruppierung - Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütung

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11

    Änderungskündigung

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2011 - 16 Sa 681/11

    Eingruppierung; Tätigkeit im Sozial- und Erziehungsdienst

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16

    Eingruppierung - Arbeitsaufgabe einer Haushaltshilfe in einem diözesanen

  • ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

  • LAG Hessen, 25.08.2011 - 5 TaBV 33/11

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzung

  • LAG Niedersachsen, 16.03.2012 - 14 Sa 932/11

    Darlegungs- und Beweislast im Eingruppierungsprozess; Anforderungen an die

  • KAG Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16

    Eingruppierung - Arbeitsaufgabe einer Haushaltshilfe in einem diözesanen

  • Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
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