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   BGH, 10.11.2016 - 4 ARs 17/16   

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https://dejure.org/2016,44987
BGH, 10.11.2016 - 4 ARs 17/16 (https://dejure.org/2016,44987)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2016 - 4 ARs 17/16 (https://dejure.org/2016,44987)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2016 - 4 ARs 17/16 (https://dejure.org/2016,44987)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 StGB, § 263 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 253 ff. StGB, § 1 Abs. 1 BtMG, Anlagen I bis III zum BtMG, §§ 3, 4 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung einer nicht gegen das Vermögen des Genötigten gerichteten Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln von einer Erpressung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung einer nicht gegen das Vermögen des Genötigten gerichteten Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln von einer Erpressung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 1 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Abgrenzung einer nicht gegen das Vermögen des Genötigten gerichteten Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln von einer Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 44
  • JR 2018, 150
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51

    Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler,

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - 4 ARs 17/16
    Der Senat hat sich zu dieser Frage in seinem Urteil vom 25. November 1951 (4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.) der Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen, die seit der Entscheidung vom 14. Dezember 1910 - II 1214/10, RGSt 44, 230) vom wirtschaftlichen Vermögensbegriff ausgeht.
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15

    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils:

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - 4 ARs 17/16
    "Die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln richtet sich nicht gegen das Vermögen des Genötigten und erfüllt daher nicht den Tatbestand der Erpressung.' Er hat daher mit Beschluss vom 1. Juni 2016 (2 StR 335/15) bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob sie dem zustimmen oder an etwa entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.
  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht der Ausnutzung des Sich Bemächtigens) und

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - 4 ARs 17/16
    Auch dem Urteil vom 27. Mai 2008 (4 StR 150/08, NStZ 2008, 569 f.) liegt diese Rechtsauffassung zugrunde.
  • RG, 14.12.1910 - II 1214/10

    1. Ist die zum Tatbestande des Betrugs erforderliche Vermögensbeschädigung

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - 4 ARs 17/16
    Der Senat hat sich zu dieser Frage in seinem Urteil vom 25. November 1951 (4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.) der Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen, die seit der Entscheidung vom 14. Dezember 1910 - II 1214/10, RGSt 44, 230) vom wirtschaftlichen Vermögensbegriff ausgeht.
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - 4 ARs 17/16
    Maßgeblich ist allein, ob dem Besitz ein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zukommt, was regelmäßig zu bejahen ist, wenn mit dem Besitz wirtschaftlich messbare Gebrauchsvorteile verbunden sind, die der Täter nutzen will (zuletzt Senat, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701 mwN).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 335/15

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; räuberische Erpressung (keine

    Die anderen Strafsenate sind dem entgegengetreten und haben erklärt, an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten (BGH; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 1 ARs 16/16, NStZ-RR 2017, 112 f.; Beschluss vom 15. November 2016 - 3 ARs 16/16, NStZ-RR 2017, 244 ff.; Beschluss vom 10. November 2016 - 4 ARs 17/16, NStZ-RR 2017, 44 f.; Beschluss vom 7. Februar 2017 - 5 ARs 47/16, NStZ-RR 2017, 110).
  • BGH, 07.02.2017 - 5 ARs 47/16

    Erpressung (Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln; wirtschaftlicher

    In der Begründung tritt er den Ausführungen des 4. Strafsenats in dessen Beschluss vom 10. November 2016 (4 ARs 17/16) bei und bemerkt ergänzend:.
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 1 ORs 35 Ss 322/23

    Irrtumsbedingte Wegnahmeduldung durch Verwahrenden

    Erfasst wird damit auch der (mittelbare) Besitz an einer Sache (BGH, Beschl. v. 10. November 2016 - 4 ARs 17/16 -, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf NJW 1988, 922 [923]; Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 263 Rn. 91; Schönke/Schröder/ Perron, 30. Aufl. 2019, StGB § 263 Rn. 94; ERST/Saliger, 2017, StGB § 263 Rn. 142), sofern mit dem Besitz ein wirtschaftlich messbarer Gebrauchsvorteil verbunden ist (vgl. BGH, Urteil v. 16. August 2017 - 2 StR 335/15 -, juris Rn. 20).
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