Rechtsprechung
BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02 |
Österreichisches Auslieferungsersuchen
§ 1 EuGHG, Art. 62 SDÜ, § 42 IRG, eine Vorlagepflicht zum EuGH, vgl. Art. 234 Abs. 3 EG, geht einer Pflicht zur Divergenzvorlage nach deutschem Prozeßrecht (etwa § 42 IRG, § 121 Abs. 2 GVG, § 28 Abs. 2 FGG) vor ("Rechtsprechungsmonopol" des EuGH)
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 1 EuGH-Gesetz; Art. 62 SDÜ; § 42 IRG; § 78 StGB.
Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes (ausschließliche Beurteilungszuständigkeit des EuGH); Anrufung des BGH nach § 42 IRG (Zulässigkeit; grundsätzliche Bedeutung; Europarecht); Auslieferungsverfahren; Vollstreckungsverjährung; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Nichtzuständigkeit des BGH - Zuständigkeit des EuGH - Schengener Durchführungsübereinkommen - Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes - Auslieferungsersuchen - Republik Österreich - Österreichischer Staatsangehöriger - Vollstreckungsverjährung - Auslieferungsübereinkommen - ...
- Judicialis
EuGH-Gesetz § 1; ; SDÜ Art. 62; ; IRG § 42
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Verbindliche Auslegung des Art. 62 SDÜ allein durch den EuGH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGH-Gesetz § 1; IRG § 42; SDÜ Art. 62
Anrufung des BGH zur Klärung dem EuGH-Gesetz unterfallender Fragen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 47, 326
- NJW 2002, 2653
- NStZ 2002, 661
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944
Ob etwa dann nach neuer Rechtslage im Bestehen einer Verpflichtung zu derartiger Rechtshilfe bereits ein Beginn der Vollstreckung im Sinne der zweiten Variante des Art. 54 SDÜ mit der Folge eines innerdeutschen Verfahrenshindernisses zu sehen ist oder ob es hierfür etwa über die internationale Ausschreibung des im Ausland verurteilten Deutschen hinaus - trotz Art. 9 Abs. 3 Satz 2 RBEuHb - eines wiederholten speziellen Rechtshilfeersuchens und insbesondere - was naheliegt - einer innerstaatlichen Rechtshilfebewilligung bedarf, ist zweifelhaft; es erscheint nicht ausgeschlossen, daß die Frage gegebenenfalls sogar nach § 1 EuGHG i. V. m. Art. 35 EUV dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgelegt werden müßte (vgl. BGHSt 47, 326, 333 f.; Plöckinger/Leidenmühler wistra 2003, 81, 82). - BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03
Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung; abweichende Beurteilung durch die Gerichte …
Bei dieser Sachlage sieht der Senat auch keinen Raum für denkbare Zweifel bei der Auslegung (vgl. BGHSt 48, 52, 65 f.), die eine Vorlage nach § 1 Abs. 2 des EuGH-Gesetzes erforderlich machen könnten (BGHSt 47, 326, 333 ff.). - OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07 Insoweit besteht keine Pflicht zur Aussetzung und Vorlage des Verfahrens nach § 42 IRG an den Bundesgerichtshof, da der Senat der jüngsten Rechtsprechung des EuGH in seiner Entscheidung vom 17.07.2008 - C-66/07 - folgt (zur fehlenden Vorlagepflicht, vgl. auch BGHSt 33, 76 ff.; 36, 92 ff.; 47, 326 ff.; OLG Köln NZV 2005, 110 ff.).
- OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat
Mit Blick auf BGH, Beschl. v. 06. Juni 2002 - 4 ARs 3/03 = BGHSt 47, 326 = JZ 2002, 1173 mit zust. Anm. Vogel hat der Senat hiervon abgesehen.