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   BGH, 03.05.1978 - 4 ARs 6/78   

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https://dejure.org/1978,897
BGH, 03.05.1978 - 4 ARs 6/78 (https://dejure.org/1978,897)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1978 - 4 ARs 6/78 (https://dejure.org/1978,897)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1978 - 4 ARs 6/78 (https://dejure.org/1978,897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Maximale Dauer einer vorläufigen Auslieferungshaft - Entscheidungsmöglichkeiten des Oberlandesgerichts innerhalb dieser Frist

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Überschreitung der 40-Tage-Frist der Auslieferungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 31
  • NJW 1978, 1753
  • MDR 1978, 771
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch

    Die Dauer der vorläufigen Auslieferungshaft ist, wie der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 28, 31 ff - allerdings in anderem Zusammenhang - näher aufgezeigt hat, in dem Übereinkommen unabdingbar festgelegt.

    Eine Ausdehnung der vorläufigen Auslieferungshaft über diesen Zeitraum hinaus ist in jedem Fall unzulässig (BGHSt 28, 31, 33/34; Vogler in ZStW 1968 Nr. 80, 480, 494; vgl. jedoch Wilkitzki in Grützner/Pötz a.a.O. IRG-Kommentar § 16 Rdn. 52, 53; Uhlig/Schomburg, Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen § 16 Rdn. 6).

    Eine solche Einschränkung widerspräche zudem Sinn und Zweck dieser Bestimmung, die darauf gerichtet sind, den Verfolgten, gegen den die vorläufige Auslieferungshaft angeordnet wurde, in jedem Fall davor zu bewahren, daß ihm im Rahmen dieses vorläufigen und summarischen Verfahrens länger als vierzig Tage die Freiheit entzogen wird (BGHSt 28, 31, 34).

  • OLG Hamm, 28.04.1997 - 4 Ausl 174/97

    Berechnung der förmlichen Auslieferungshaft, Festnahme in der Auslieferungssache,

    Mit seiner Ansicht sieht sich der Senat auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der in seinem Beschluß vom 3. Mai 1978 ausgeführt hat, daß im Rahmen des vorläufigen und summarischen Verfahrens ein Verfolgter "nicht länger als 40 Tage seiner Freiheit beraubt werden darf" (BGHSt 28, 31, 34; bestätigt in BGHSt 33, 310, 317).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 4 Ausl (A) 371/02

    Voraussetzungen für das Fortdauern einer angeordneten

    Liegen das Auslieferungsersuchen und die in Art. 16 Abs. 2 des Vertrages genannten Unterlagen dem für die Anordnung der Auslieferungshaft zuständigen Senat nicht bis zum Ablauf der Frist vor, kommt eine Umwandlung der vorläufigen in endgültige Auslieferungshaft nicht in Betracht (vgl. BGHSt 28, 31 [33]; 33, 310 [316]; NStZ 1986, 123 [124]; OLG Koblenz StV 1994, 33 jeweils zu Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk).
  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 4 Ausl 67/02

    Aufhebung des vorläufigen Auslieferungshaftbefehls, Vorlage der

    Nach der bindenden Auffassung des BGH zu Artikel 16 Abs. 4 EuAlÜbk ( BGHSt 28, 31; BGHSt 33, 310 ) ist über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls (§ 15 IRG) noch innerhalb der Frist des Artikel 16 Abs. 4 EuAlÜbk zu entscheiden.
  • OLG Jena, 31.07.2015 - AuslA R 59/15

    Aufhebung der vorläufigen Auslieferungshaft wegen nicht fristgerechter Vorlage

    Aus der Regelung folgt, dass das Oberlandesgericht in jedem Fall innerhalb der Frist von 40 Tagen, hier also spätestens am 03.08.2015, über die Fortdauer der Auslieferungshaft entscheiden muss (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.1978, 4 ARs 6/78, BGHSt 28, 31; ebenso auch OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2002, NStZ 2002, 656 ; Senatsbeschluss vom 13.10.2014, 1 OLG 255/14), was wiederum voraussetzt, dass die nach Art. 16 Abs. 4 i. V. m. Art. 12 EuAlÜbk mit dem Auslieferungsersuchen vorzulegenden Unterlagen dem Gericht so rechtzeitig vorliegen, dass sie bis zum Fristablauf noch einer sachgerechten Überprüfung unterzogen werden können (Senatsbeschluss, aaO.; OLG Hamm, aaO.).
  • OLG Rostock, 06.05.2011 - 2 Ausl 18/11

    Auslieferungsverfahren: Vollzug von Durchführungshaft in direktem Anschluss an

    Der Auslieferungshaftbefehl war deshalb mit Ablauf des 08.05.2011 zwingend aufzuheben (BGHSt 28, 31).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.1986 - 1 AK 12/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 28, 31; 33; BGH NJW 1986, 1444) muß vor Fristablauf das Auslieferungsersuchen nebst Unterlagen nicht nur dem mit der Auslieferungssache befaßten Senat vorliegen; der Senat muß noch innerhalb der Frist über den Erlaß eines Auslieferungshaftbefehls (§ 15 IRG) entscheiden.
  • OLG Hamm, 13.09.2002 - 4 Ausl 219/02

    förmlicher Auslieferungshaftbefehl, Auslieferungsunterlagen, Form

    Demgemäss geht die obergerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich - übereinstimmend davon aus, dass es grundsätzlich dem Oberlandesgericht überlassen bleibt, welche Unterlagen es im Einzelfall als ausreichend für die Anordnung der Fortdauer/Umwandlung der Auslieferungshaft ansieht (vgl. u.a. BGHSt 28, 31, 34; OLG Düsseldorf StV 1989, 27, 28; OLG Karlsruhe NJW 1996, 3426, Senat in StraFo 1997, 342; siehe im Übrigen aus der Rechtsprechung des Senats auch noch Beschluss vom 12. April 2002 in (2) …
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1996 - 1 AK 21/96
    Nach der bindenden Auffassung des Bundesgerichtshofs zu Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk (BGHSt 28, 31 ff.; 33 310, 315 ff.) ist über den Erlaß eines Auslieferungshaftbefehls (§ 15 IRG ) noch innerhalb der Frist des Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk zu entscheiden.
  • VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 21/03
    Ohnehin steht es grundsätzlich im Ermessen des Kammergerichts, welche Unterlagen es im Einzelfalle als ausreichend ansieht (BGHSt 28, 31 ).
  • OLG Koblenz, 30.08.2001 - Ausl III 28/01

    Auslieferung, Frist, Fristberechnung, Fristbeginn, rechtliche Verhaftung,

  • BGH, 30.06.1980 - AnwSt (R) 2/80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Zulassung

  • OLG Koblenz, 30.04.1993 - 1 Ausl 2/93
  • LG Kaiserslautern, 23.02.2007 - 6810 Js 6512/06
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