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   BSG, 17.06.2009 - B 4 AS 1/09 B   

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BSG, 17.06.2009 - B 4 AS 1/09 B (https://dejure.org/2009,34923)
BSG, Entscheidung vom 17.06.2009 - B 4 AS 1/09 B (https://dejure.org/2009,34923)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - B 4 AS 1/09 B (https://dejure.org/2009,34923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • SG Gießen - S 25 AS 48/07
  • LSG Hessen - L 9 AS 161/08
  • BSG, 17.06.2009 - B 4 AS 1/09 B
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.10.1977 - 1 BA 55/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumen der

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 4 AS 1/09 B
    Dieses gilt ebenfalls für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (s BSG Beschluss vom 20.10.1977 - 1 BA 55/77, SozR 1500 § 164 Nr. 9).
  • BSG, 25.10.2011 - B 13 R 251/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Im Anschluss an einen derartigen Beschluss steht für die Begründung der Beschwerde jedoch nicht (erneut) die Zwei-Monats-Frist des § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG zur Verfügung, sondern lediglich die in der Vorschrift über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausdrücklich vorgesehene Monatsfrist "nach Wegfall des Hindernisses" (§ 67 Abs. 2 Satz 1 SGG; vgl allgemein zB BSG vom 20.10.1977 - SozR 1500 § 164 Nr. 9 S 13 f; BSG vom 31.5.1996 - 2 BU 92/95 - RdNr 7; BSG vom 17.6.2009 - B 4 AS 1/09 B - BeckRS 2009, 67230 RdNr 5) , hier also mit Zustellung des Beschlusses über die Wiedereinsetzung hinsichtlich der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (am 7.9.2011).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2013 - L 19 AS 1328/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, §§ 62, 128 Abs. 2 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (BSG Beschlüsse vom 04.03.2009 - B 4 AS 1/09 C - und 08.11.2006 - B 2 U 5/06 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2011 - L 8 R 733/11

    Rentenversicherung

    Das Gebot rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BSG, Beschluss v. 11.9.2009, B 6 KA 1/09 C; Beschluss v. 4.3.2009, B 4 AS 1/09 C).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2011 - L 19 AS 98/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts soll der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Grundgesetz, §§ 62, 128 Abs. 2 SGG verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (BSG, Beschluss vom 04.03.2009 - B 4 AS 1/09 C - und vom 08.11.2006 - B 2 U 5/06 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 19 AS 308/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts soll der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Grundgesetz (GG) und §§ 62, 128 Abs. 2 SGG verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (BSG, Beschluss vom 04.03.2009 - B 4 AS 1/09 C - und vom 08.11.2006 - B 2 U 5/06 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2013 - L 19 AS 1180/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts soll der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Grundgesetz, §§ 62, 128 Abs. 2 SGG verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (BSG, Beschluss vom 04.03.2009 - B 4 AS 1/09 C - und vom 08.11.2006 - B 2 U 5/06 - m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 5 AS 100/11

    Ausschluss der Beschwerde in Prozesskostenhilfesachen des einstweiligen

    Im Hinblick auf die Entscheidungen des BSG vom 23. April 2010 (B 4 AS 1/09 R und B 4 AS 6/09 R) folge für die Berufungssumme, dass zumindest von einem Wert von 1.953,30 EUR (114,90 EUR x 17 Monate [November 2009 bis April 2011]) auszugehen sei.
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