Rechtsprechung
BSG, 28.05.2015 - B 4 AS 15/15 BH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- SG Dresden - S 20 AS 5431/12
- LSG Sachsen - L 3 AS 21/13
- LSG Sachsen, 06.01.2015 - 3 AS 21/13
- BSG, 28.05.2015 - B 4 AS 15/15 BH
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge
Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 4 AS 15/15 BH
Die Rüge einer fehlerhaften Besetzung des Berufungsgerichts bei Erlass des angefochtenen Urteils, weil ein Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter wegen Besorgnis der Befangenheit zuvor im Wege einer Zwischenentscheidung abgewiesen worden ist, könnte im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur darauf gestützt werden, dass die Zurückweisung des Ablehnungsantrags auf willkürlichen Erwägungen beruhe (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 f) oder die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt habe (…vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 LS 1), was hier - bezogen auf den Beschluss vom 5.1.2015 - nicht zutrifft. - BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei …
Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 4 AS 15/15 BH
Die Rüge einer fehlerhaften Besetzung des Berufungsgerichts bei Erlass des angefochtenen Urteils, weil ein Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter wegen Besorgnis der Befangenheit zuvor im Wege einer Zwischenentscheidung abgewiesen worden ist, könnte im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur darauf gestützt werden, dass die Zurückweisung des Ablehnungsantrags auf willkürlichen Erwägungen beruhe (…BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 f) oder die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt habe (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 LS 1), was hier - bezogen auf den Beschluss vom 5.1.2015 - nicht zutrifft.
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 18 AS 806/16
Anspruch des von Leistungen der Grundsicherung ausgeschlossenen Unionsbürgers auf …
Solcherart Aufenthaltsrecht können die Klägerinnen, wie ausgeführt, für den streitgegenständlichen Zeitraum nicht vorweisen, insbesondere keine Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitsuchende i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a FreizügG/EU (…vgl. BSG, Urteile vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - a.a.O. Rn. 21, 25 sowie vom 20. Januar 2016 - B 4 AS 15/15 R - a.a.O. Rn. 30). - LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - L 18 AS 526/17
SGB II, Leistungsausschluss, Europäisches Fürsorgeabkommen, …
Die Antragstellerin zu 1) genießt jedenfalls eine Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitsuchende i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a FreizügG/EU (…vgl. BSG, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 8 4 AS 59/13 R - aaO Rn 21, 25 sowie vom 20. Januar 2016 - B 4 AS 15/15 R - juris - Rn 30), zudem aufgrund des Schulbesuchs der Antragstellerin zu 2) gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/11, geändert durch die Verordnung (EU) 2016/589.
Rechtsprechung
LSG Hamburg, 23.02.2017 - L 4 AS 15/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Gewährung des grundsicherungsrechtlichen Bedarfs; Einordnung des wertmäßigen Zuwachses als Einkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 16.09.2014 - S 13 AS 2159/11
- LSG Hamburg, 23.02.2017 - L 4 AS 15/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen …
Auszug aus LSG Hamburg, 23.02.2017 - L 4 AS 15/15
Solche Zuwendungen, mit denen der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - einspringt, weil der Träger die Leistung nicht rechtzeitig bewilligt hat, entbinden den Grundsicherungsträger nicht von seiner Leistungsverpflichtung (BSG, Urt. v. 20.12.2011, B 4 AS 46/11; vgl. zuletzt LSG NRW, Beschl. v. 19.7.2016, L 7 AS 1055/16 B;… näheres bei Wahrendorf, jurisPR-SozR 12/2012, Anm. 1). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2016 - L 7 AS 1055/16
Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer; Freizügigkeitsrecht und …
Auszug aus LSG Hamburg, 23.02.2017 - L 4 AS 15/15
Solche Zuwendungen, mit denen der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - einspringt, weil der Träger die Leistung nicht rechtzeitig bewilligt hat, entbinden den Grundsicherungsträger nicht von seiner Leistungsverpflichtung (…BSG, Urt. v. 20.12.2011, B 4 AS 46/11; vgl. zuletzt LSG NRW, Beschl. v. 19.7.2016, L 7 AS 1055/16 B;… näheres bei Wahrendorf, jurisPR-SozR 12/2012, Anm. 1).
- SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?
Einen ursprünglich bestehenden Anspruch lassen solche Einnahmen dann nicht entfallen, wenn feststeht, dass dem Dritten im Falle des Obsiegens die zugewandten Leistungen zurückerstattet werden (vgl. BSG…, Urteil vom 6. Oktober 2011, B 14 AS 66/11 R, juris, Rdnr. 19;… Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Beschluss vom 19. Juli 2016, L 7 AS 1055/16 B ER, juris, Rdnr. 9; LSG Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2017, L 4 AS 15/15, juris, Rdnr. 16). - LSG Hamburg, 14.08.2018 - L 4 SO 79/17
Übernahme von Umzugskosten
Zuwendungen, mit denen ein Dritter vorläufig - gleichsam anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - einspringt, weil der Träger die Leistung nicht rechtzeitig bewilligt hat, entbinden den Grundsicherungsträger nicht von seiner Leistungsverpflichtung (Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 23.2.2017 - L 4 AS 15/15 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11; LSG NRW, Beschluss. vom 19.7.2016 - L 7 AS 1055/16 B;… näheres bei Wahrendorf, jurisPR-SozR 12/2012, Anm. 1). - SG Hamburg, 20.03.2023 - S 62 AS 3150/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …
Solche Zuwendungen, mit denen der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - einspringt, weil der Träger die Leistung nicht rechtzeitig bewilligt hat, entbinden den Grundsicherungsträger nicht von seiner Leistungsverpflichtung (BSG, Urt. v. 20.12.2011 - B 4 AS 46/11; vgl. auch LSG NRW, Beschl. v. 19.07.2016 - L 7 AS 1055/16 B; LSG Hamburg, Urt. v. 23.02.2017 - L 4 AS 15/15, juris: "Gerade wegen der Unaufschiebbarkeit des Bedarfs darf der Hilfebedürftige bis zur endgültigen Klärung der Leistungspflicht des Trägers der Grundsicherung übergangsweise eine andere Regelung suchen.