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   BSG, 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B   

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https://dejure.org/2017,29052
BSG, 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B (https://dejure.org/2017,29052)
BSG, Entscheidung vom 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B (https://dejure.org/2017,29052)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - B 4 AS 159/17 B (https://dejure.org/2017,29052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Darlegung der Breitenwirkung; Keine Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Kritik an der Begründung des LSG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Darlegung der Breitenwirkung; Keine Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Kritik an der Begründung des LSG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B
    Tatsächlich erstreben sie damit eine Überprüfung, ob das LSG in der Sache richtig entschieden hat, was nicht der Zweck des Beschwerdeverfahrens ist und zur Zulassung der Revision führen kann (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • LSG Saarland, 05.07.2018 - L 4 AS 28/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftskosten in der

    Folge eines Scheingeschäftes ist, dass der Grundsicherungsträger nicht verpflichtet ist, die vermeintlich vereinbarte Grundmiete zu übernehmen (LSG Essen vom 30.7.2013 - L 2 AS 1021/12 und vom 2.3.2017 - L 19 AS 1458/16 = MittBayNot 2018, 134, nachfolgend BSG vom 25.7.2017 - B 4 AS 159/17 B, mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Piepenstock in jurisPK-SGB II, § 22 RdNr 64, mwN).

    Folge eines solchen Scheingeschäftes ist, dass der Grundsicherungsträger nicht verpflichtet ist, die vermeintlich vereinbarte Grundmiete zu übernehmen (LSG Nordrhein Westfalen, Urteile vom 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12 und vom 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16, nachfolgend BSG, Beschluss vom 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B, mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Piepenstock in jurisPK-SGB II, § 22 Rn. 64, mwN).

  • LSG Sachsen, 29.06.2023 - L 7 AS 573/19
    Unter Beachtung dieser rechtlichen Kriterien und Würdigung der Umstände des Einzelfalls (zur Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls vgl. weiterhin BSG v. 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B - Rn. 3 zu der vom Beklagten wiederholt vorgebrachten Entscheidung des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen v. 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16 - juris; hierzu später ausführlicher) sind die mietvertraglichen Verpflichtungen der Kläger aus grundsicherungsrechtlicher Sicht beachtlich.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2017 - L 4 AS 160/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zulässigkeit der

    Gegen Gerichtsbescheid hat der Kläger am 17. Februar 2017 Berufung eingelegt, die unter dem Aktenzeichen L 4 AS 159/17 anhängig ist.
  • LSG Saarland, 11.12.2017 - L 4 AS 34/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ersteigerung des selbst bewohnten

    Dabei ist dieser Mietvertrag unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des vorliegenden Falles zusammen mit dem Darlehensvertrag offensichtlich in erster Linie darauf angelegt, Vermögensverhältnisse zu Lasten der Antragsgegnerin als Träger der Leistungen nach dem SGB II und damit auf Kosten der Allgemeinheit zu regeln, so dass der Grundsicherungsträger als Folge eines solchen Vertrages nicht verpflichtet ist, die vermeintlich vereinbarte Grundmiete zu übernehmen (§§ 138, 117 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -;vgl. hierzu auch LSG Nordrhein Westfalen, Urteile vom 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12 und vom 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16, nachfolgend BSG, Beschluss vom 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; BGH, Urteil vom 24.01.1980 - III ZR 169/78; Piepenstock in: jurisPK-SGB II, § 22 Rn. 64; Luik in: Eicher/Luik, SGB II, § 22 Rn. 47 f., jeweils m.w.N.).
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