Weitere Entscheidung unten: SG Trier, 21.08.2020

Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 16.01.2020 - L 4 AS 186/18   

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https://dejure.org/2020,12560
LSG Hamburg, 16.01.2020 - L 4 AS 186/18 (https://dejure.org/2020,12560)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2020 - L 4 AS 186/18 (https://dejure.org/2020,12560)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - L 4 AS 186/18 (https://dejure.org/2020,12560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Justiz Hamburg

    § 40 SGB 2, § 330 Abs 3 S 1 SGB 3, § 45 Abs 4 S 2 SGB 10, § 48 Abs 4 SGB 10
    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung wegen erzielten Erwerbseinkommens des Leistungsempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Bayern, 28.02.2022 - L 7 AS 40/22

    Grunsicherung für Arbeitsuchende: Krankengeldnachzahlung als einmalige Einnahme

    Die in dem Urteil des SG Frankfurt (Oder) vom 27.11.2019 - S 39 AS 159/18 -geäußerte Auffassung, eine Nachzahlung iSd § 11 Absatz 3 Satz 2 SGB II liege bei dem Krankengeld nicht vor, entspricht nicht dem Wortlaut der Norm; danach kommt es nicht darauf an, auf welchen Gründen die Tatsache der Nachzahlung beruht (vgl SG Trier, Urteil vom 21. August 2020, S 4 AS 186/18).

    Daher legt auch die Literatur solche Einschränkungen, wie es das SG Frankfurt, aaO, vornehmen will, nicht zu Grunde (vgl SG Trier, Urteil vom 21. August 2020, S 4 AS 186/18 Rz 34 mwN).

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Rechtsprechung
   SG Trier, 21.08.2020 - S 4 AS 186/18   

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https://dejure.org/2020,88586
SG Trier, 21.08.2020 - S 4 AS 186/18 (https://dejure.org/2020,88586)
SG Trier, Entscheidung vom 21.08.2020 - S 4 AS 186/18 (https://dejure.org/2020,88586)
SG Trier, Entscheidung vom 21. August 2020 - S 4 AS 186/18 (https://dejure.org/2020,88586)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 S 2 SGB 2, § 46 S 1 Nr 2 SGB 5, § 47 Abs 1 S 6 SGB 5
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld nicht für den Monat des Zuflusses - laufende Einnahme oder einmalige Einnahme

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Berlin, 18.01.2019 - S 37 AS 12211/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger

    Auszug aus SG Trier, 21.08.2020 - S 4 AS 186/18
    Es kommt daher nicht darauf an, ob die Leistungen "nahtlos" jeweils im Folgemonat der Fälligkeit erbracht werden (Entgegen SG Berlin vom 18.1.2019 - S 37 AS 12211/18).

    Insbesondere zeigt die Gesetzesbegründung, dass solche Ansätze wie die Frage "ob die Zahlung insgesamt für einen Zeitraum von 30 Tagen" in der Vergangenheit jeden Monat erbracht wird (SG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2019, Aktenzeichen S 37 AS 12211/18., Randnummer 36f.), oder ob sie "für länger zurückliegende Zeiträume gewährt werden" nicht maßgeblich sind.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuflussprinzip -

    Auszug aus SG Trier, 21.08.2020 - S 4 AS 186/18
    Das Bundessozialgericht habe bereits mit Urteil vom 16.2.2008 (B 4 AS 70/07 R, Rn. 22) eindeutig festgestellt, dass der Anspruch auf Krankengeld am Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit fällig sei.

    Dies hat das Bundessozialgericht schon im Jahr 2008 entschieden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2008, Aktenzeichen B 4 AS 70/07 R, Rn 20ff.).

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Auszug aus SG Trier, 21.08.2020 - S 4 AS 186/18
    Das Krankengeld werde gemäß § 44 SGB V abschnittsweise gewährt für die Zeit der attestierten Arbeitsunfähigkeit (BSG, Urteil v. 22.3.2005, B 1 KR 22/04 R).
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abgrenzung

    Auszug aus SG Trier, 21.08.2020 - S 4 AS 186/18
    Bei einmaligen Einnahmen erschöpft sich das Geschehen dagegen in einer einzigen Leistung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. April 2015, B 4 AS 32/14 R, Urteil vom 16. Mai 2012 Rn 16 m.w.N., zu recherchieren unter www.juris.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - L 5 AS 1449/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Ob der Begriff der "Nachzahlung" nicht lediglich die abschließende, singuläre Restzahlung eines Zahlungspflichtigen meint, wenn er zuvor Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen auf seine Verbindlichkeit geleistet hat und die spätere Abrechnung höher ausfällt als alle vorangegangenen Vorauszahlungen (vgl. zu diesem Begriff der Nachzahlung: https://de.wikipedia.org/wiki/Nachzahlung), sondern jede "verspätete", also erst nach Fälligkeit geleistete, Zahlung (so Sozialgericht ?SG? Trier, Urteil vom 21. August 2020, S 4 AS 186/18; SG Frankfurt ?Oder?, Urteil vom 27. November 2019, S 39 AS 1759/18), mithin auch Zahlungen, die sich nicht in einer einzigen Leistung erschöpfen, sondern typischerweise regelmäßig erbracht werden, kann dahinstehen.

    Zwar hat der 4., mit Streitigkeiten nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende befasste, Senat des Bundessozialgerichts entschieden, dass Ansprüche auf Krankengeld nach festgestellter Arbeitsunfähigkeit mit jedem Tag der Arbeitsunfähigkeit für diesen fällig würden - weil der Anspruch auf Krankengeld (vom Fall der Krankenhausbehandlung und stationären Reha-Behandlung abgesehen) am Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entstehe (§ 46 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch ?SGB V?) und mit der Entstehung fällig werde (§ 41 Sozialgesetzbuch Erstes Buch ?SGB I?), und weil das Krankengeld für Kalendertage zu zahlen sei (§ 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V) (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008, B 4 AS 70/07 R) - und ist ein mit Streitigkeiten nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende befasster Senat des Bayrischen Landessozialgerichts und ist eine für Streitigkeiten nach dem Recht der Arbeitssuchende zuständige Kammer des Sozialgerichts Trier auf der Grundlage dieser Entscheidung zu dem Schluss gelangt, dass jedwedes Krankengeld, das nicht kalendertäglich gezahlt werde, "als Nachzahlung" zufließe (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2022, L 7 AS 40/22 B ER; SG Trier, Urteil vom 21. August 2020, S 4 AS 186/18).

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