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   LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11   

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https://dejure.org/2012,32641
LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11 (https://dejure.org/2012,32641)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13.09.2012 - L 4 AS 193/11 (https://dejure.org/2012,32641)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13. September 2012 - L 4 AS 193/11 (https://dejure.org/2012,32641)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11
    Unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. August 2010 (B 4 AS 97/09 R) vertritt sie die Auffassung, dass es sich bei dem Studium um eine Weiterbildungsmaßnahme handle.

    Zwar hat das BSG in seiner Entscheidung vom 30. August 2010 (B 4 AS 97/09 R) festgestellt, dass eine dem Grunde nach im Rahmen des BAföG förderungsfähige Ausbildung einem Leistungsanspruch nach dem SGB II dann nicht entgegenstehe, wenn es sich insoweit um eine berufliche Weiterbildung im Sinne des § 77 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGBI III in der bis 31.12.2008 gültigen Fassung) handle.

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11
    Ferner verweist sie auf eine Entscheidung des BSG vom 22. März 2012 (B 4 AS 102/11), in der festgestellt werde, dass eine Immatrikulation allein für einen Ausschluss der Leistungen nach dem SGB II nicht ausreiche.

    Auf diese Rechtsprechung des BVerwG hat auch das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 22. März 2012 (B 4 AS 102/11 R) abgestellt, auf die sich die Klägerin beruft.

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11
    Dies kommt auch in der Entscheidung des BSG vom 6. September 2007 ( B 14/7b AS 28/06) zum Ausdruck, in der das BSG der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum früheren § 26 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) folgt und unmissverständlich feststellt, dass die Ausbildungsförderung abschließend spezialgesetzlich geregelt sei und der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II (a.F.) auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - L 5 AS 186/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde - Ermittlung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11
    Insoweit wird auf die ausführliche Begründung im Beschluss des Senats vom 21. Juni 2011 (L 5 AS 186/11) verwiesen.
  • VG Aachen, 12.10.2004 - 5 K 2621/03

    Ausbildungsförderung für ein Studium der Informatik an einer Fachhochschule;

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11
    Die hochschulrechtliche Einschreibung kann grundsätzlich als verlässliches Beweiszeichen für die Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung angesehen werden, andernfalls würde sich der Student zu seinen eigenen hochschulrechtlichen Erklärungen in Widerspruch setzen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 12.10.2004 - 5 K 2621/03).
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 2011 (L 5 AS 87/08) zur Bestimmtheit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides festgestellt, dass der Zeitraum und das Ausmaß der Rücknahme oder Aufhebung nicht bloß durch Benennung eines nach Anfang und Ende bezeichneten Zeitraumes und eines insgesamt zu Unrecht gewährten Betrages ausreichend ist, sondern auch die betroffenen Bewilligungsbescheide nach ihrem Datum zu bezeichnen sind (so wohl auch BSG, Urteil vom 15.8.2002, B 7 AL 66/01 R).
  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R

    Abzweigung von Unterhaltsgeld - Bestimmtheit des Abzweigungsbescheides -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11
    Dies ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts zu ermitteln (BSG SozR 4-5910 § 92c Nr. 1, RdNr 11; vgl auch BSG SozR 4-1200 § 48 Nr. 2 RdNr 15 zur nicht zulässigen Verfügung eines Gesamtbetrags bei Abzweigungen nach dem SGB I zu Gunsten eines Dritten, der mehreren Kindern des Leistungsempfängers Unterhalt gewährt).".
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11
    Insofern verlangt das Bestimmtheitserfordernis als materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung zum einen, dass der Verfügungssatz nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, die in ihm getroffene Rechtsfolge vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen und sein Verhalten daran auszurichten (vgl BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2, RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 16 mwN; BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - juris RdNr 18; BSGE 108, 289 ff = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2, RdNr 31).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11
    Insofern verlangt das Bestimmtheitserfordernis als materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung zum einen, dass der Verfügungssatz nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, die in ihm getroffene Rechtsfolge vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen und sein Verhalten daran auszurichten (vgl BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2, RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 16 mwN; BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - juris RdNr 18; BSGE 108, 289 ff = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2, RdNr 31).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2012 (B 4 AS 154/11 R) zur hinreichenden Bestimmtheit Folgendes festgestellt:.
  • LSG Hamburg, 20.10.2011 - L 5 AS 87/08

    Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76

    Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student -

  • LSG Hamburg, 26.06.2020 - L 4 AS 78/19
    Das Landessozialgericht wies die Berufung mit Urteil vom 13. September 2012 zurück (L 4 AS 193/11).

    Soweit die Klägerin mit der Klage direkt die Aufhebung der Bescheide aus 2011 begehre, sei die Klage wegen der entgegenstehenden Rechtskraft der Entscheidungen in den Klageverfahren S 6 AS 3530/10 (L 4 AS 193/11), S 6 AS 3273/10 (L 4 AS 175/11), S 6 AS 1649/11 (L 4 AS 440/11) und S 6 AS 2353/11 (L4 AS 410/11) unzulässig.

    Auf dieses Argument hatte sie bereits ihre Anfechtungsklage gestützt, die in zwei Instanzen durch die Gerichte geprüft und für unbegründet befunden wurde (S 6 AS 3530/10, L 4 AS 193/11).

    Für die näheren Einzelheiten wird auf die ausführliche Begründung in den Urteilen des Sozialgerichts (S 6 AS 3530/10) und des Landessozialgerichts (L 4 AS 193/11) verwiesen.

  • BSG, 11.12.2012 - B 14 AS 75/12 BH
    Die Anträge der Klägerin, ihr für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht gegen eines der Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 13. September 2012 - L 4 AS 175/11, L 4 AS 193/11, L 4 AS 410/11, L 4 AS 440/11 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, werden abgelehnt.

    Gründe: 1 Die Verfahren der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit den Aktenzeichen - B 14 AS 75/12 BH, B 14 AS 76/12 BH, B 14 AS 77/12 BH und B 14 AS 78/12 BH - hat der Senat zur gemeinsamen Entscheidung nach § 113 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) verbunden, weil sie Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BSG gegen Urteile des Landessozialgerichts (LSG) Hamburg vom 13. September 2012 - L 4 AS 175/11, L 4 AS 193/11, L 4 AS 410/11, L 4 AS 440/11 - betreffen, in denen um denselben Gegenstand gestritten wird, nämlich die Erbringung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an die Klägerin, obwohl sie als Studentin immatrikuliert war.

    7 Auch ein Verfahrensmangel in Form einer Aufklärungsrüge, weil das LSG die von der Klägerin angebotenen Beweise, dass sie das Studium nicht betrieben habe, nicht erhoben habe, kann voraussichtlich nicht zu einem Erfolg führen, weil das LSG sich mit dieser Frage insbesondere im Urteil unter dem Aktenzeichen - L 4 AS 193/11 - intensiv auseinandergesetzt hat (S 14 f).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2020 - L 31 AS 1871/19

    Nebenkostenzufluss; Abrechnung

    Wenn schon bei einer Aufrechnung oder Verrechnung die Schuldbefreiung oder Verringerung von Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit einen in Geld ausdrückbaren Wert besitze (so BSG, Urteil vom 22. März 2012, B 4 AS 193/11 R), dann gelte dies erst Recht für das Entstehen einer Forderung mit Auszahlungsanspruch.
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